…in der Weise, dass jeder der Partner für jeweils eine Wohnung aufkommt (vgl. UFSL vom 31.05.2011, RV/0064-L/11). Im gegenständlichen Fall sind das Unterhalten von zwei Wohnungen (Einfamilienhäusern) und die damit verbundenen finanziellen Mehraufwendungen durch persönliche Umstände bedingt. Dass die Ehe…
…der Kosten in der Weise, dass jeder der Partner für jeweils eine Wohnung aufkomme (UFS 31.5.2011, RV/0064-L/11). Im gegenständlichen Fall seien das Unterhalten von zwei Eigentumswohnungen und die damit verbundenen finanziellen Mehraufwendungen durch persönliche Umstände bedingt. Dass die Ehe zerrüttet…
…etwa aus beruflichen Gründen zu getrennten Wohnungen entschließen und dadurch einer finanziellen Mehrbelastung ausgesetzt sind, misst der Gesetzgeber im Rahmen der Vorschriften betreffend die Zuerkennung des Alleinerzieherabsetzbetrages keine tatbestandsmäßige Bedeutung zu. Im gegenständlichen Fall sind das Unterhalten von zwei Wohnungen und die damit verbundenen finanziellen…
…etwa aus beruflichen Gründen zu getrennten Wohnungen entschließen und dadurch einer finanziellen Mehrbelastung ausgesetzt sind, misst der Gesetzgeber im Rahmen der Vorschriften betreffend die Zuerkennung des Alleinerzieherabsetzbetrages keine tatbestandsmäßige Bedeutung zu. Im gegenständlichen Fall sind das Unterhalten von zwei Wohnungen und die damit verbundenen finanziellen…
…vorübergehend die bisherigen Wohnungen beizubehalten und dadurch einer finanziellen Mehrbelastung ausgesetzt sind, misst der Gesetzgeber im Rahmen der Vorschriften betreffend die Zuerkennung des Alleinerzieherabsetzbetrages keine tatbestandsmäßige Bedeutung zu. Im gegenständlichen Fall sind das Unterhalten von zwei Wohnungen und die damit verbundenen finanziellen Mehraufwendungen durch persönliche…
…etwa aus beruflichen Gründen zu getrennten Wohnungen entschließen und dadurch einer finanziellen Mehrbelastung ausgesetzt sind, misst der Gesetzgeber im Rahmen der Vorschriften betreffend die Zuerkennung des Alleinerzieherabsetzbetrages keine tatbestandsmäßige Bedeutung zu. Im gegenständlichen Fall sind das Unterhalten von zwei Wohnungen und die damit verbundenen finanziellen…
…23.4.2012 bis dato unterhält die genannte Gesellschafterin in ***St***, **Str1***, einen Nebenwohnsitz. Frau ***NN*** besitzt gemeinsam mit einem weiteren Gesellschafter (**V1** ***NN***) im Raum ***St*** insgesamt drei Wohnhäuser mit insgesamt 15 Wohnungen, die als Bestandobjekte dienen. Zwei dieser Wohnungen waren gemäß dem Vorbringen…
…noch vor dem Bundesfinanzgericht dargetan. Eine bloße Betreuung von Angehörigen löst noch keine Unzumutbarkeit einer Wohnsitzverlegung aus. Wirtschaftliche Nachteile durch eine Verlegung des Familienwohnsitzes nach Österreich: In der Beschwerde wurde vorgebracht, dass die Bf. am Familienwohnsitz eine Wohnung unterhalten müsse. Nach Lehre und Rechtsprechung stellt…
…abgezogen werden. Gemäß § 33 Abs. 5 Z 4 EStG 1988 steht bei Einkünften aus einem bestehenden Dienstverhältnis ein Pendlereuro in Höhe von jährlich zwei Euro pro Kilometer der einfachen Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu, wenn der Arbeitnehmer Anspruch auf ein Pendlerpauschale gemäß § 16 Abs…
…der dargestellten Sach- und Rechtslage konnte der Beschwerde keine Folge gegeben werden: Getrennte Wohnsitze bewirken - wie oben dargelegt - für sich allein keine dauernde Trennung. Das Unterhalten von zwei (getrennten) Wohnsitzen und die damit zweifellos verbundenen finanziellen Mehraufwendungen sind im vorliegenden Fall - den Ausführungen des Bf…
…Inland (zumindest) ein Büro unterhalten werden, von dem aus die Bf die Vermietungstätigkeit verwaltet (vgl. BFG 28.09.2020, RV/3100596/2020 mwH). Ein entsprechendes Büro indem die Bf die Vermietungstätigkeit verwaltet, liegt nicht vor. 25. Da für die gegenständliche Wohnungsvermietung im Inland weder der…
…der dargestellten Sach- und Rechtslage konnte der Beschwerde keine Folge geleistet werden: Getrennte Wohnsitze bewirken - wie oben dargelegt - für sich allein keine dauernde Trennung. Das Unterhalten von zwei (getrennten) Wohnsitzen und die damit zweifellos verbundenen finanziellen Mehraufwendungen sind im vorliegenden Fall - den Ausführungen der Bf…
…zumindest) ein Büro unterhalten werden, von dem aus die Bf die Vermietungstätigkeit verwaltet (vgl. BFG 28.09.2020, RV/3100596/2020 mwH). Ein entsprechend ausgestattetes Büro in dem die Vermietungstätigkeit verwaltet wird, liegt nicht vor. 25. Da für die gegenständliche Wohnungsvermietung im Inland weder der…
…Erwerbstätigkeit, die in unüblicher Entfernung von diesem Wohnsitz ausgeübt wird, niemals durch die Erwerbstätigkeit, sondern immer durch Umstände veranlasst ist, die außerhalb dieser Erwerbstätigkeit liegen (VwGH 10.03.2016, 2013/15/0146). Familienheimfahrten: Familienheimfahrten sind die Fahrten zwischen Berufs- und Familienwohnsitz, also zwischen zwei Wohnungen…
…mindestens zu zwei Dritteln der Gesamtnutzfläche Wohnzwecken dient; bei ausländischen Wohnungen bezieht sich der Begriff auf entsprechende Rechtsinstitute. An dem gegenständlichen Zinshaus auf der Liegenschaft EZ EZ-Zahl KG 01002 Alsergrund wurde ein Wohnungseigentum - unstrittig - nicht begründet. Wird die Besteuerungsausnahme für die Veräußerung von Eigenheimen…
…geht von folgendem Sachverhalt aus: Der Bf. war im Jahr 2005 Bilanzbuchhalter. In der Beilage E1a zur Einkommensteuererklärung 2005 gab der Beschwerdeführer seine Betriebsanschrift mit "Adr.1a" an. Im beigelegten Jahresabschluss findet sich die Anschrift "Adr.1b". Er mietete in demselben Gebäude auch die Wohnungen…
…und die zwei Enkelkinder von einem Tag auf den anderen auf der Straße gestanden wären und er sie aus humanitären Gründen aufgenommen habe. Gemäß § 20 Abs. 1 Z1 und 2a EStG 1988 dürfen die für den Haushalt des Steuerpflichtigen und für den Unterhalt seiner Familienangehörigen…
…Zurverfügungstellung von Getränken, Zurverfügungstellung des Chauffeurs für die Haus- und Hotelbesuche) - Jobangebote für neue Prostituierte mit persönlicher Betreuung durch einen Angestellten der Studios (***8***) - Indirekte Wohnungsvermittlung in Nähe der Studios für die Prostituierten durch einen Angestellten der Studios (***8***) - Erstellung der einzelnen Profile der Prostituierten…
…die Aussagen des steuerlichen Vertreters teilweise falsch sind (Pkt.3. hätte richtig wie folgt lauten müssen: Vorsteuerabzug steht nicht zu, wenn von vornherein die Absicht besteht, die Wohnungen umsatzsteuerfrei zu verkaufen), beweist dieses Mail, dass sich der Beschuldigte hinsichtlich des Vorsteuerabzuges in Bezug auf das…
…lebe er in dieser Wohnung, die auch wirtschaftlich unterhalten werden müsse. Erst in den kommenden Wochen werde er sich entscheiden, beruflich und privat, ob Ort1 sein Hauptwohnsitz und somit sein Mittelpunkt der Lebensinteressen werde. Bis dahin müsse er logischerweise pendeln und zwei Wohnungen finanzieren. Er…