…7*** wurde u.a. ausgeführt, dass Herr ***2*** voraussichtlich dauernd außerstande ist, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen und dass der Gesamtgrad der Behinderung 70 v.H. beträgt. Im Behindertenausweis des Sozialministeriumservice wurde der Grad der Behinderung mit 80 % angesetzt. Im Gutachten ist weiters ausgeführt…
…Arbeitsfähigkeit und Erwerbsfähigkeit sind synonyme Begriffe. Nach Ansicht des BFG ist davon die Fähigkeit, sich dauernd selbst den Unterhalt verschaffen zu können, zu unterscheiden. Selbsterhaltungsfähigkeit in der Rechtsprechung des OGH Ein Kind ist nach allgemeinem Verständnis selbsterhaltungsfähig, wenn es selbständig aus eigener Kraft mit eigenen…
…Lebensjahres oder während einer späteren Berufsausbildung, jedoch spätestens vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetretenen körperlichen oder geistigen Behinderung voraussichtlich außerstande sind, sich selbst den Unterhalt verschaffen, und sich in keiner Anstaltspflege befinden. Gemäß § 8 Abs. 5 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG 1967) gilt ein Kind als erheblich…
…im Übrigen ohnehin nicht vorliegen. Weiters ist es auch nicht erklärlich, warum tatsächlich ein Grad der Behinderung von mindestens 50% und womöglich eine Unfähigkeit, sich dauernd den Unterhalt verschaffen zu können, vorliegen soll, wenn das Kind zum Zeitpunkt der 2. Untersuchung regulär das Gymnasium in…
…wann eine Behinderung eingetreten ist und wann diese Behinderung ein Ausmaß erreicht hat, dass eine Erwerbstätigkeit, mit der sich der Behinderte selbst den Unterhalt verschaffen kann, nicht (mehr) möglich ist, gestaltet sich naturgemäß sehr schwierig und kann immer nur mit hoher Wahrscheinlichkeit und nie mit…
…eine psychische Erkrankung eingetreten ist und insbesondere wann diese Erkrankung ein Ausmaß erreicht hat, dass eine Erwerbstätigkeit, mit der sich der Patient selbst den Unterhalt verschaffen kann, nicht mehr möglich ist, gestaltet sich daher naturgemäß sehr schwierig und kann immer nur mit hoher Wahrschein-lichkeit…
…Darüber hinaus ist sie seit Juli 2025 voraussichtlich dauernd außerstande, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Laut BSB-Bescheinigung vom 16.10.2025 ist das Gutachten vom 3.8.2025 schlüssig. Aus der vorgebrachten Beschwerde ergibt sich keine Veranlassung für eine erneute Begutachtung. Der Gesundheitszustand…
…Frage, ob zu einem viele Jahre zurückliegenden Zeitpunkt eine psychische Erkrankung ein Ausmaß erreicht hatte, bei dem eine Erwerbstätigkeit, mit der sich der Patient selbst den Unterhalt verschaffen kann, nicht mehr möglich war, gestaltet sich naturgemäß sehr schwierig und kann nur mit hoher Wahrscheinlichkeit, nicht…
…wann eine Erkrankung eingetreten ist und insbesondere wann diese Erkrankung ein Ausmaß erreicht hat, dass eine Erwerbstätigkeit, mit der sich der Patient selbst den Unterhalt verschaffen kann, nicht mehr möglich ist, gestaltet sich naturgemäß sehr schwierig und kann immer nur mit hoher Wahrscheinlichkeit und nie…
…Beurteilung der Frage, wann eine psychische Erkrankung eingetreten ist und insbesondere wann diese Erkrankung ein Ausmaß erreicht hat, dass eine Erwerbstätigkeit, mit der sich der Patient selbst den Unterhalt verschaffen kann, nicht mehr möglich ist, ist auch der medizinisch Sachverständige auf Indizien, insbesondere in der…
…da keine Befunde vorlägen, ab wann die Substitutionsbehandlung begonnen bzw. seit wann der Patient eine Suchterkrankung habe. Weiters stellt der Gutachter fest, der Sohn der Beschwerdeführerin könne sich selbst den Unterhalt verschaffen. Dies begründet er damit, dass keine Befunde vorlägen, die für eine dauerhafte Arbeitsunfähigkeit…
…eine psychische Erkrankung eingetreten ist und insbesondere wann diese Erkrankung ein Ausmaß erreicht hat, dass eine Erwerbstätigkeit, mit der sich der Patient selbst den Unterhalt verschaffen kann, nicht mehr möglich ist, gestaltet sich naturgemäß sehr schwierig und kann immer nur mit hoher Wahrscheinlichkeit und nie…
…kamen, dass kein Behinderungsgrad von mindestens 50% vorliegt. Eine dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt verschaffen zu können, wurde ebenso nicht bescheinigt. Im ersten Gutachten vom 5.7.2023 wurde folgendes Ergebnis festgestellt: ..Anpassungsstörung: emotionale Anpassungsschwierigkeiten infolge biografischer Belastungsereignisse (psychologischer Befund), laufende Psychotherapie (keine Bestätigung)…
…Geldern unterstützt), beeinträchtigten Personen die Möglichkeit zu bieten, ein selbstbestimmtes Leben führen und sich selbst den Unterhalt verschaffen zu können. Dazu kommt vorliegend auch noch, dass die Tochter der Beschwerdeführerin im Jahr 2018 und auch im Jahr 2019 Arbeitslosengeld bzw Notstandshilfe bezogen hat. Voraussetzung für…
…Beurteilung der Frage, wann eine psychische Erkrankung eingetreten ist und insbesondere wann diese Erkrankung ein Ausmaß erreicht hat, dass eine Erwerbstätigkeit, mit der sich der Patient selbst den Unterhalt verschaffen kann, nicht mehr möglich ist, ist auch der medizinisch Sachverständige auf Indizien, insbesondere in der…
…von der PVA aufgrund meiner mangelnden Belastbarkeit auch bewilligt wurde. All diese Faktoren wurden vom Sachverständigen außer Acht gelassen und ist dieser dadurch zu einer unrichtigen Beurteilung der Frage des Vorliegens der Unfähigkeit, sich dauernd selbst den Unterhalt verschaffen zu können, aus medizinischer Sicht gelangt…
…Lebensjahres oder während einer späteren Berufsausbildung, jedoch spätestens vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetretenen körperlichen oder geistigen Behinderung voraussichtlich außerstande sind, sich selbst den Unterhalt verschaffen, und sich in keiner Anstaltspflege befinden. Gemäß § 8 Abs. 5 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG 1967) gilt ein Kind als erheblich…
…Da eine dauerhafte Behinderung von 60 % vorliegt und sie in keiner guten körperlichen Verfassung ist, kann sie sich noch immer keinen eigenen Unterhalt verschaffen. Über die Beschwerde wurde erwogen: Voranzustellen ist, dass sich sämtliche zitierten Gesetzesbestimmungen auf deren für den streitgegenständlichen Zeitraum gültige Fassung beziehen. …
…Wahrnehmungsstörungen als vorübergehend einzustufen seien. Aufgrund ihrer prekären wirtschaftlichen Situation als Alleinerzieherin und -verdienerin würde eine temporäre Erhöhung der Familienbeihilfe maßgeblich dazu beitragen, dass sich der Sohn der Bf in weiterer Zukunft selbständig Unterhalt verschaffen könne. Es sei der Bf nicht möglich, alle empfohlenen Therapien…
…fest, dass der Sohn der Bf. voraussichtlich dauernd außerstande sei, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen und keine Konkurrenzfähigkeit am Arbeitsmarkt gegeben sei. Dass dies nun trotz unveränderter Situation und erheblicher Probleme in der Krankheitsbewältigung nicht mehr der Fall sein solle, könne die Bf. nicht…