…Dezember 2012. Der damalige Prüfer hätte die Bf. über den nicht zustehenden Vorsteuerabzug in Kenntnis setzen müssen. Angesichts der Akzeptanz der Geltendmachung der Vorsteuern im Zeitraum Jänner bis September 2012 wäre die Veranlassung einer Rechnungsänderung von Oktober bis Dezember 2012 durch die Bf. geradezu widersinnig…
…bei bestehender Unmöglichkeit der Geltendmachung des Rückzahlungsanspruchs in Folge der bereits eingetretenen Insolvenz des leistenden Unternehmers jedenfalls keine Gutschrift erfolgen (in diesem Sinn wohl auch BFG 22.06.2020, RV/2101081/2018). Zur Verfügungsmacht der Steuerbehörde: Dazu kommt, dass im Zuge dieses Verfahrens zwischen Herbst…
…Exekutionstitel und damit zwingende Voraussetzung im Einbringungsverfahren (VwGH 09.11.2011, 2009/16/0175) - hier durch eine Überweisung zur Einziehung. Nach Eintritt der Vollstreckbarkeit gemäß § 226 BAO geht das Sicherungsverfahren - nach Ausstellung des Rückstandsausweises gemäß § 229 BAO - ipso iure in das Verfahren zur Einbringung über …
…Ort 1 ein zusätzlicher Betrag in Höhe von 230,12 EUR in Ansatz zu bringen wäre, da dieser offenkundig bei der Geltendmachung der Aufwendungen vom Bf. vergessen worden ist. Der Amtsvertreter sieht dies als zutreffend an." Im fortgesetzten Verfahren teilte das BFG dem Bf. mit…
…die Unmöglichkeit der Berichtigung im Rahmen seiner finanziellen Mittel als Billigkeitsgrund ins Treffen führt, ist auf die ebenfalls ständige Rechtsprechung hinzuweisen, wonach Vermögenslosigkeit oder das Fehlen von Einkünften des Haftungspflichtigen - auch im Zusammenhang mit der Ermessensübung - in keinem erkennbaren Zusammenhang mit der Geltendmachung der Haftung…
…die Unmöglichkeit der Berichtigung im Rahmen seiner finanziellen Mittel als Billigkeitsgrund ins Treffen führt, ist auf die ebenfalls ständige Rechtsprechung hinzuweisen, wonach Vermögenslosigkeit oder das Fehlen von Einkünften des Haftungspflichtigen - auch im Zusammenhang mit der Ermessensübung - in keinem erkennbaren Zusammenhang mit der Geltendmachung der Haftung…
…Verfahrensverlauf bis zum gerichtlichen Vergleich vom 21.Sept.2012 im Wesentlichen unter Zitierung des eigenen Vorbringens und Anschluss der zugehörigen Schriftsätze darstellte. Zum Fehlen einer Feststellung über gebrochene Fliesen im Gerichtsgutachten vom 11.Juni 2010 verwies der Vertreter auf die Unmöglichkeit einer Besichtigung bei der…
…02, bezüglich der Nichtleistung des vereinbarten Kaufpreises). Ein ausdrückliches Recht zur Rückgängigmachung wegen Nichterfüllung der Vertragsbestimmungen besteht im Falle der Unmöglichkeit der Leistung (§ 878 ABGB), des Erfüllungsverzuges (§ 918 ABGB) oder der Geltendmachung der Gewährleistung (§ 922 ABGB). Auch ein Wiederkaufsrecht kann einen Rechtsanspruch im Sinne des …
…diesen Sachverhalt im Verfahren der Abgabenbehörde zur Kenntnis zu bringen, da er in keinster Weise über Vorbereitungen zur Erlassung eines Haftungsbescheides informiert wurde geschweige denn zur Rechtfertigung bzw. Stellungnahme eingeladen wurde. Auch nach der Aufhebung des Insolvenzverfahrens hat die Firma T-GmbH unter Leitung des…
…und der witterungsbedingten Beschränkung der Ausübung der Tätigkeit bereits zu Beginn der Tätigkeit bestanden haben. Der Bf. konnte bei den „negativen Startbedingungen“ zu Beginn keine Perspektiven geben, wann und unter welchen Bedingungen „Besserung“ im Sinne einer Gewinnerzielungsmöglichkeit gegeben sein konnte. Im Verfahren hat der Bf…
…Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft am D-8 eröffnet und bereits am D-11 die Schließung des Unternehmens angeordnet worden. Die Gläubiger erhielten laut Beschluss des Handelsgerichtes Wien vom D-12 lediglich eine Verteilungsquote von 0,0899%. Die im Verfahren festgestellten Verbindlichkeiten beliefen sich…
…im Auftrag einer nicht mehr existenten juristischen Person erhoben wurde, keinem Rechtssubjekt zugeordnet werden konnte. Informationshalber wird überdies angemerkt, dass die Unmöglichkeit der Festsetzung von Körperschaftsteuer und Anspruchszinsen jeweils für die Jahre 2012 bis 2016 gegenüber der Bf. aufgrund ihrer Vollbeendigung für die Geltendmachung der…
…2007 bekannt geworden, und zwar im Zuge der danach stattgefundenen Außenprüfung. Diese Umstände sind daher neu hervorgekommen iSd § 303 BAO. Weiters hätte "die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt", denn daraus…
…Vermutung für die Verursachung der Uneinbringlichkeit der Abgaben (VwGH vom 13.4.2005, 2002/13/0177). Das Vorbringen, die Geltendmachung der Haftung für die gegenständliche Lohnsteuer würde eine Gläubigerbegünstigung darstellen, kann der Beschwerde nicht zum Erfolg verhelfen, da im gegenständlichen Verfahren ausschließlich die Einhaltung abgabenrechtlicher…
…mehr ausbezahlt und auch sonst keine zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes erforderlichen Zahlungen (etwa sog Zug-um-Zug-Geschäfte) mehr geleistet wurden. Das Fehlen jeglicher liquider Mittel zur Abgabenentrichtung wurde im Verfahren nicht bewiesen. Dass der Bf über die Firmenkonten und eingehende Mittel nicht verfügen konnte…
…mehr ausbezahlt und auch sonst keine zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes erforderlichen Zahlungen (etwa sog Zug-um-Zug-Geschäfte) mehr geleistet wurden. Das Fehlen jeglicher liquider Mittel zur Abgabenentrichtung wurde im Verfahren nicht bewiesen. Dass der Bf über die Firmenkonten und eingehende Mittel nicht verfügen konnte…
…bezügl. Nichtleistung des vereinbarten Kaufpreises;). Ein gesetzliches Recht zur Rückgängigmachung wegen Nichterfüllung der Vertragsbestimmungen besteht im Falle der Unmöglichkeit der Leistung (§ 878 ABGB), des Erfüllungsverzuges (§ 918 ABGB) oder der Geltendmachung der Gewährleistung (§ 922 ABGB). Auch ein Wiederkaufsrecht kann einen Rechtsanspruch im Sinne des § 17 Abs…
…Vermutung für die Verursachung der Uneinbringlichkeit der Abgaben (VwGH vom 13.4.2005, 2002/13/0177). Das Vorbringen, die Geltendmachung der Haftung für die gegenständliche Lohnsteuer würde eine Gläubigerbegünstigung darstellen, kann der Beschwerde nicht zum Erfolg verhelfen, da im gegenständlichen Verfahren ausschließlich die Einhaltung abgabenrechtlicher…
…anstatt einer Verfahrensvereinfachung eine sachlich nicht gerechtfertigte Erschwerung der steuerlichen Geltendmachung freigiebiger Zuwendungen an Inländische begünstigte Organisationen zur Folge. Darüber hinaus würde sie nicht zuletzt eine unsachliche Differenzierung und Diskriminierung gegenüber der Geltendmachung von Spenden an begünstigte Organisationen, die keine feste Einrichtung im Inland unterhalten…
…um den Fall der persönlichen Unmöglichkeit zu erfüllen? Bereits diese Überlegungen zeigen sohin deutlich, dass ein Dritter eine derartige Regelung entweder ganz unterlassen, oder aber ganz konkret definiert hätte, was gesundheitliche bzw. persönliche Gründe sind und wie diese im konkreten Einzelfall nachzuweisen wären (etwa durch…