…April 2013 ausgeführten Agenturleistungen einschließt, nicht in Einklang zu bringen; im Übrigen wäre eine Berichtigung nach § 16 bei missbräuchlichem Steuerausweis im Sinne des § 11 Abs. 14 auch wegen Uneinbringlichkeit des Entgelts nicht möglich (vgl. VwGH 19.1.2005, 2000/13/0162). Das wenig stimmige Vorbringen…
…zur Begründung ausgeführt, dass sowohl in der Aussenprüfung als auch in der abweisenden Berufungsvorentscheidung keine Kritik an den formalrechtlichen Voraussetzungen der gegenständlichen Rechnungen geübt worden sei, sondern wurde das Berufungsbegehren mit dem Hinweis auf die Uneinbringlichkeit des Entgeltes abgewiesen. Es werde festhalten, dass die ZZ…
…der leistende Unternehmer das Entgelt als uneinbringlich betrachten, so steht dies einer Änderung der Bemessungsgrundlage gleich; es ist so vorzugehen, als hätte der Abnehmer tatsächlich weniger bzw. nichts entrichtet (vgl. Ruppe/Achatz, UStG, § 16, Rz. 74, S. 1374). Ist demnach eine Uneinbringlichkeit des Entgelts eingetreten…
…Umsatz von 3.486,48 € erzielt wurde, dessen Entgelt wiederum notleidend geworden ist. In einem Parallelverfahren ist auch die belangte Behörde davon ausgegangen, dass die Leistungsempfängerin den in Anspruch genommenen Vorsteuerabzug zu berichtigen habe. Somit wird von einer Uneinbringlichkeit des Entgelts nach § 16 Abs…
…ein Ausgleich des Betrages von EUR 21.000,-- im Jahr 2010 erfolgt ist, demnach also die Forderung EUR 233.637,32 beträgt. Die Zweifelhaftigkeit einer Forderung berechtigt nicht zu einer Entgeltsberichtigung gemäß § 16 Abs. 1 UStG. Da seitens der Außenprüfung (AP) die Uneinbringlichkeit der Forderung…
…zu. Der Vollständigkeit halber war darauf hinzuweisen, dass auch hinsichtlich des Sachverhaltes Mietverhältnis Mietgegenstand_1 im Falle des Vorliegens einer steuerpflichtigen sonstigen Leistung von der Uneinbringlichkeit des vereinbarten Entgelts auszugehen war. Zusammengefasst waren in beiden Sachverhalten die Tatbestandselemente verwirklicht, an denen die Abgabenvorschriften die Abgabenpflicht…
…Änderung des Entgeltes eingetreten ist. Die Verpflichtung ordnet allgemein die ex nunc-Wirkung der Berichtigung an: Die Änderungen führen nicht zu einer Berichtigung der ursprünglichen Steuerfestsetzung, sondern sind im Zeitraum der Änderung zu berücksichtigen (Ruppe/Achatz, UStG4, § 16 Tz. 66). Im Fall der Uneinbringlichkeit darf…
…letzter Satz UStG. Die Vorschrift ordnet allgemein die ex nunc-Wirkung der Berichtigung an: eine Berichtigung der Umsatzsteuer auf Grund der Uneinbringlichkeit des Entgelts ist in dem Veranlagungszeitraum bzw. Voranmeldungszeitraum vorzunehmen, in dem die Uneinbringlichkeit eingetreten ist. Das Finanzamt geht davon aus, dass die Forderung…
…UVA 04/2014 aufzunehmen gewesen wäre und ob daher insoweit der Selbstanzeige des Bf. eine strafbefreiende Wirkung nicht zukommt. Die Abgabenbehörde vertrat dazu in der Berufungsvorentscheidung vom 24.11.2014 die Rechtsansicht, die Einbringlichkeit des Entgelts sei zwar zweifelhaft gewesen, Uneinbringlichkeit sei aber nicht vorgelegen…
…Berichtigungspflicht auslöst. Im Falle der Umsatzsteuerberichtigung wegen Uneinbringlichkeit des Entgelts ist dies der Zeitpunkt des Eintritts der Uneinbringlichkeit (vgl. VwGH 21.09.2006, 2006/15/0072). Allfällige nachträgliche Vorsteuerberichtigungen für Zeiträume nach den im angefochtenen Bescheid geltend gemachten Monaten sind nicht Gegenstand des Haftungsverfahrens. § 16…
…da eine Tilgung binnen angemessener Frist nicht in Aussicht genommen werden könne. Eine Berichtigung der Vorsteuer auf Grund der Uneinbringlichkeit des Entgelts sei in dem Veranlagungszeitraum bzw. Voranmeldungszeitraum vorzunehmen, in dem die Uneinbringlichkeit eingetreten sei, somit im Veranlagungsjahr 2015. Sowohl während der Außenprüfung als auch…
…Gesellschaften den Konkurs anmelden musste. Eine Berichtigung der Umsatzsteuer auf Grund der Uneinbringlichkeit des Entgelts ist in dem Veranlagungs- bzw. Voranmeldungszeitraum vorzunehmen, in dem die Uneinbringlichkeit eingetreten ist. Der Vorsteuerrückforderungsanspruch des Finanzamtes entsteht ebenfalls mit Ablauf des Voranmeldungszeitraumes, in dem die Uneinbringlichkeit eingetreten ist (vgl…
…1994 auf Grund des Ausweises der Steuer in den Rechnungen entstanden, obwohl eine umsatzsteuerbare Lieferung oder Leistung nicht ausgeführt worden sei. Die im Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes unter Hinweis auf seine Vorjudikatur angesprochene ex nunc-Wirkung der Berichtigung, falls die Uneinbringlichkeit des Entgelts erst nach Insolvenzeröffnung…
…dass die Organschaft durch die Eröffnung des Konkursverfahrens nicht beendet werde, sei eine Berichtigung gemäß § 16 Abs. 3 UStG wegen Uneinbringlichkeit des Entgelts für eine Lieferung oder sonstige Leistung beim weiterhin aufrechten Organträger vorzunehmen. Anmerkung Richter: Die belangte Behörde hat zwar die Beendigung der Organschaft…
…Seite 16 des Besprechungsprogrammes). Die Erstellung einer Ergänzungsbilanz sei nur aus folgenden Gründen erforderlich: Eintritt eines neuen Gesellschafters an Stelle eines ausgeschiedenen Gesellschafters oder der ausgeschiedene Gesellschafter übertrage seinen Anteil einem bzw. mehreren bereits vorhandenen Gesellschaftern entgeltlich oder der ausscheidende Gesellschafter übertrage den Anteil allen…
…in dem die Änderung des Entgeltes eingetreten ist. Der Zeitpunkt der Berichtigung ergibt sich aus § 16 Abs. 1 letzter Satz UStG. Die Vorschrift ordnet allgemein die ex nunc-Wirkung der Berichtigung an: eine Berichtigung der Umsatzsteuer auf Grund der Uneinbringlichkeit des Entgelts ist in dem…
…zweipersonalen Verhältnis" zwischen der Republik Österreich als Abgabengläubigerin und dem gemeinschuldnerischen Unternehmen als Steuerschuldner im Zusammenhang mit der Umsatzsteuerberichtigung wegen Uneinbringlichkeit des Entgelts beim gemeinschuldnerischen Unternehmen befassen. Die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes habe der abgabenbehördlichen Praxis, Umsatzsteuer-Rückforderungsansprüche des gemeinschuldnerischen Unternehmens wegen Uneinbringlichkeit der Forderung gemäß …
…Forderungen, welche bereits vor Konkurseröffnung im Sinne des § 4 BAO entstehen, sind gemäß § 19 IO aufrechenbar und brauchen im Insolvenzverfahren nicht geltend gemacht werden. Der eine Vorsteuerberichtigung gemäß § 16 Abs. 3 iVm 1 UStG 1994 unmittelbar auslösende Sachverhalt ist jener der Uneinbringlichkeit des Entgelts (§ 16…
…1.7.2016 mit der Begründung ab, dass eine Uneinbringlichkeit des Entgeltes nicht gegeben gewesen sei. Eine bloße Zweifelhaftigkeit der Einbringlichkeit reiche noch nicht aus. Demgegenüber steht die Bf. auf dem Standpunkt, dass sehr wohl eine Uneinbringlichkeit vorgelegen sei, allerdings nicht wegen Zahlungsunfähigkeit der Leistungsempfängerin…
…hat. Eine Berichtigung der Umsatzsteuer auf Grund der Uneinbringlichkeit des Entgelts ist in dem Veranlagungs- bzw. Voranmeldungszeitraum vorzunehmen, in dem die Uneinbringlichkeit eingetreten ist. Der Vorsteuerrückforderungsanspruch des Finanzamtes entsteht ebenfalls mit Ablauf des Voranmeldungszeitraumes, in dem die Uneinbringlichkeit eingetreten ist (vgl BFH 8.10.1997…