…Beantwortung von Bedenkenvorhalten, Rechtsmittel) vorbehaltlich der Bestimmungen des Abs. 3 schriftlich einzureichen (Eingabe). Nach Ritz, BAO, Kommentar 6 , Tz 1 zu § 85, kommt es für die Beurteilung von Anbringen nicht auf die Bezeichnung von Schriftsätzen und die zufälligen verbalen Formen an, sondern auf den Inhalt…
…ein undeutlicher Inhalt vorläge (wenn nicht ohnedies aufgrund der vorigen Ausführungen in Wahrheit davon auszugehen sei, dass evidentermaßen damit nur die E(A)GmbH gemeint gewesen sein konnte). Diesbezüglich sehe § 85 Abs. 2 BAO ausdrücklich vor, dass Mängel von Eingaben (Formgebrechen, inhaltliche Mängel, Fehlen von…
…zu § 85 mit weiteren Nachweisen) Richtig ist, dass bei undeutlichen Inhalt eines Anbringens die Absicht der Partei zu erforschen ist. Nach Ansicht der Richterin liegt aber im gegenständlichen Fall kein undeutlicher Inhalt vor, sondern eine Berufung gegen genau aufgezählte Bescheide. Ein Mängelbehebungsauftrag war nicht notwendig…
…Rechten oder zur Erfüllung von Verpflichtungen (insbesondere Erklärungen, Anträge, Beantwortungen von Bedenkvorhalten, Rechtsmittel) sind vorbehaltlich der Bestimmungen des Abs. 3 schriftlich einzureichen (Eingaben)." Für die Beurteilung von Anbringen kommt es nicht auf die Bezeichnung von Schriftsätzen und die zufälligen verbalen Formen an, sondern den Inhalt…
…Anbringen eigentlich anfangen soll. Auch objektiv betrachtet ist der Inhalt des Anbringens offensichtlich undeutlich, schließlich betrifft der Text einen nicht vorhandenen Vorhalt und die Datumsangabe ergibt keinen Sinn. Auf dieser Basis entspricht die telefonische Nachfrage des Beamten den gesetzlichen Vorgaben, den Inhalt des Anbringens von…
…und die dort zitierten Fundstellen). Bei einem eindeutigen Inhalt eines Anbringens ist eine davon abweichende, nach außen hin auch nur andeutungsweise nicht zum Ausdruck kommende Absicht des Einschreiters nicht maßgeblich. Bei undeutlichem Inhalt eines Anbringens ist die Behörde gehalten, die Absicht der Partei zu erforschen…
…Umfang relativ eindeutig und klar, jedoch wurde er nicht zu einem von der Behörde (auf-) geforderten Verfahrensschritt (Aufforderung zur Vorhaltsbeantwortung) gesetzt. Es wurden damit weder Rechte geltend gemacht noch Verpflichtungen erfüllt (§ 85 Abs. 1 BAO). Bei undeutlichem Inhalt eines Anbringens ist - im Hinblick auf § 115 -…
…gegen die Wiederaufnahmebescheide als auch gegen die Einkommensteuerbescheide Beschwerde erhoben. Dem Finanzamt ist beizupflichten, dass es für die Beurteilung von Anbringen nicht auf die Bezeichnung und die zufällige verbale Form, sondern auf den Inhalt, das erkennbare oder zu erschließende Ziel des Parteischrittes ankommt (vgl. Ritz…
…2012/17/0025); dies selbst dann, wenn das Anbringen dadurch erfolglos oder sogar unzulässig wird (VwGH 27.9.2007, 2007/11/0112). Selbst § 13 Abs 3 AVG, welcher die Verbesserung auch inhaltlicher Mängel von Eingaben durch den Einschreiter ermöglicht, bewirkt nicht, dass eine ursprünglich einem…
… Ritz/Koran, BAO7 § 85 Rz 1). Bei undeutlichem Inhalt eines Anbringens ist die Absicht der Partei zu erforschen (VwGH 18.12.2019, Ra 2019/15/0005; 10.2.2022, Ra 2021/15/0104). Im gegenständlichen Fall wurde Beschwerde gegen mehrere an den Beschwerdeführer ergangene Bescheide…
…dieser Eingabe. Zwar käme ein Mängelbehebungsverfahren im Sinne des § 85 Abs. 2 BAO insoweit nicht in Betracht, als es sich hierbei nicht um ein Anbringung zur Geltendmachung von Rechten, sondern um ein solches zur Erfüllung einer Rechtspflicht handelt, und nur für die erstgenannten Anbringen ein…
…13/0046; 2.9.2020, Ra 2020/15/0047; 13.1.2021, Ra 2020/13/0099). Bei undeutlichem Inhalt eines Anbringens ist - im Hinblick auf § 115 - die Absicht der Partei zu erforschen (zB VwGH 24.6.2009, 2007/15/0041; 20.5.2010, 2010/15…
…wobei anzumerken ist, dass nach der Judikatur bei dieser Beurteilung - zumal bei unvertretenen Abgabepflichtigen - nicht übertrieben formalistisch vorzugehen ist. So ist die Bezeichnung des Schriftsatzes keinesfalls von alleiniger Bedeutung. So ist bei undeutlichem Inhalt eines Anbringens die Behörde gehalten, die Absicht der Partei zu erforschen…
…Vorgaben der Rechtsmittelbelehrung (Es fehlt lediglich die Angabe der Abgabenart "Grunderwerbsteuer", die jedoch aus der Begründung ersichtlich ist). In der Eingabe ist von "Bescheid" bzw. von "Berufung" (und nicht von Bescheiden oder Berufungen) die Rede. Betrachtet man den Inhalt des Schriftsatzes genauer, fällt jedoch auf…
…Revision Gegen diesen Beschluss ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG eine Revision nicht zulässig. Es waren keine Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung zu beurteilen, da zur Frage der Auslegung von undeutlichen Anbringen (zB VwGH 1. 9. 2015, 2012/15/0108) und zur Unzuständigkeit des…
…0074; 7.5.2020, Ra 2018/16/0042; 29.7.2020, Ra 2020/13/0046). Bei undeutlichem Inhalt eines Anbringens ist - im Hinblick auf § 115 - die Absicht der Partei zu erforschen (VwGH 24.6.2009, 2007/15/0041; 20.5.2010, 2010/15/0035; 24…
…der Behörde vorliegenden Aktenlage objektiv verstanden werden muss. Bei undeutlichem Inhalt eines Anbringens ist die Absicht der Partei zu erforschen. Im Zweifel ist dem Anbringen einer Partei, das sie zur Wahrung ihrer Rechte stellt, nicht ein solcher Inhalt beizumessen, der ihr die Rechtsverteidigungsmöglichkeit nimmt (vgl…
…Beurteilung von Anbringen kommt es auf den Inhalt und auf das erkennbare oder zu erschließende Ziel des Parteischrittes an. Bei einem eindeutigen Inhalt eines Anbringens ist eine davon abweichende, nach außen nicht zum Ausdruck kommende Absicht des Einschreiters nicht maßgebend. Bei undeutlichem Inhalt eines Anbringens…
…dh. es kommt darauf an, wie die Erklärung unter Berücksichtigung der konkreten gesetzlichen Regelung und der der Behörde vorliegenden Aktenlage objektiv verstanden werden muss. Bei undeutlichem Inhalt eines Anbringens ist - im Hinblick auf § 115 BAO - die Absicht der Partei zu erforschen (vgl. Ritz, BAO 5…
…Ziel der beiden Gesellschaften klar für das Finanzamt dargestellt und von diesem auch zweifelsfrei zu erkennen gewesen, nämlich die Aufnahme der DB in die schon bestehende Gruppe als zusätzliches Gruppenmitglied. Bei allfälligem undeutlichen Inhalt des Anbringens vom 12.12.2018 hätte das Finanzamt deshalb die…