…aus der Steuerfreiheit in die Steuerpflicht stille Reserven aus der steuerfreien Zeit später in die Besteuerung einbezogen werden. Da im gegenständlichen Fall durch die Entnahme und Einlage der Wertpapiere ein Wechsel vom steuerpflichtigen in den steuerfreien Bereich bewirkt werde, liege keine Depotübertragung iSd § 27 Abs…
…des Kündigungsgrundes im Schreiben vom 24.11.2016 liegt auch keine "wischiwaschi-Begründung" (Mail Mag. ***6*** vom 25.12.2016) vor. Hingegen geht aus den vorgelegten AGB (Stand Oktober 2009) zum Depotübertragungsvertrag klar, deutlich und unmissverständlich hervor, dass ein Übertrag sowohl auf ein Gemeinschaftsdepot bzw…
…Kontenregister- und Konteneinschaugesetz (KontRegG) (Konteneinschau) im Abgabenverfahren betreffend ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** vertreten durch Auxiliaris Steuerberatung GmbH, Grazer Straße 12, 8480 Mureck, St.Nr. ***BF1StNr1***, für den Zeitraum 1. Jänner 2011 bis 31. Dezember 2019 bezüglich 1. der Einlagen-, Giro- und Bausparkonten und Depots jeweils bei…
…sämtliche Steuern korrekt abgeführt worden seien. Auch seien die Depotauszüge nur an ihre Mutter und nicht an sie übermittelt worden. Sie sei erst im Jahr 2013 von ihrer Mutter auf die Steuerpflicht der Erträge aus den Schweizer Konten hingewiesen worden. Bis dahin habe sie von…
…Einkommensteuererklärungen abgegeben und dadurch Einkünfte aus Kapitalvermögen nicht erklärt worden. Die Steuernachzahlung für die Jahre 2014-2018 betrage € 54.599,39. Die Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen iSd § 27 EStG sei auf Basis der Kontobewegungen, der Bankauszüge und Depotbelege der A. und der B…
…der AG 1 keine Ansprüche geltend gemacht werden, wenn sie die Zusammenarbeit mit einem Vermögensverwalter beendet und einen neuen bestellt (§ 11 Abs. 1 AVB). Der VN hat kein Wahlrecht, keinen Rechtsanspruch oder ein Weisungsrecht auf Beauftragung eines bestimmten Vermögensverwalters oder einer bestimmten Depotbank (§ 11 Abs…
…3*** und sogar unter Androhung von möglichen Haftungsfolgen hat die ***3*** AG bis dato noch immer nicht die für eine Selbstanzeige erforderlichen Unterlagen, insbesondere die notwendige Erträgnisaufstellung zu dem Wertpapierdepot übermittelt. Sie hat bisher nur eine Bescheinigung (s. Anhang) geschickt, woraus lediglich die Depotstände vom…
…des Depots der ***Schweizer Bank*** vom 15.1.2014. Im Falle einer Einkunftsart, die nicht geeignet sei einen Totalüberschuss zu erzielen, spreche die Liebhabereiverordnung grundsätzlich von keiner Einkünfteerzielung. Über den gesamten Zeitraum 2005 bis 2014 hätten keine Steuern von den Substanzgewinnen aus ausländischen Investmentfonds und…
…FinStrG) auch auf eine Verkürzung an Einkommensteuer Bezug genommen, die aufgrund der mangelnden Erklärung von Einkünften aus Kapitalvermögen und Spekulationseinkünften eingetreten ist. Unter Punkt 2 wurden die Einkünfte auf Konten und Depots bei zwei liechtensteinischen Banken angeführt. Unter Punkt 3 wurden die darauf entfallenden Bemessungsgrundlagen…
…1 Buchstabe e Ziffer i des Abkommens zählen Banken nach dem liechtensteinischen Bankengesetz und Wertpapierhändler als "liechtensteinische Zahlstelle". Als vom Abkommen Liechtenstein erfasste Vermögenswerte zählen u.a. das bei liechtensteinischen Zahlstellen im Sinne des Buchstaben e Ziffer i auf Konten oder Depots verbuchte Vermögen (Art…
…Betracht, wenn mangels erklärungspflichtiger Einkünfte und somit offener Steueransprüche eine Abgeltungswirkung der Einmalzahlung im Sinne des Art. 7 Abs. 6 des Abkommens schon dem Grunde nach nicht hätte eintreten können. Dies würde voraussetzen, dass auf den betreffenden Konten und Depots keine Einkünfte gutgeschrieben worden wären…
…vertrete nur Lechner die unbeschränkte Abgeltungswirkung. Seine Auslegung, wonach eine Relation zwischen dem am 1.1.2013 erfassten Betrag im Konto/Depot und dem relevanten Kapital Kr wie in Anhang I des Abkommens bestimmt herzustellen sei, sei nicht nachvollziehbar, sei doch nach der Abkommensdefinition das…
…vorgesehen (vgl. Art. 12), nicht aber für die ordentliche Auflösung des Konto- und Depotverhältnisses (Art. 10). Erst danach wurde das Reglement an die ab 2017 gültige Rechtslage angepasst und sah die Zustimmungserklärung auch für die ordentliche Auflösung ab 60 vor (vgl. etwa Art. 8, Stand…
…vorgesehen (vgl. Art. 12), nicht aber für die ordentliche Auflösung des Konto- und Depotverhältnisses (Art. 10). Erst danach wurde das Reglement an die ab 2017 gültige Rechtslage angepasst und sah die Zustimmungserklärung auch für die ordentliche Auflösung ab 60 vor (vgl. etwa Art. 8, Stand…
…10 des gegenständlichen Abkommens eine Selbstanzeige dar, … (…) Fragen und benötigte Unterlagen: Geben Sie bitte die Höhe der von Ihnen in den Jahren 2003 – 2012 erzielten Einkünfte , die auf Schweizerischen Konten oder Depots verbucht wurden, an (…) Belegen Sie die Richtigkeit Ihrer Angaben durch…
…freiwilligen Meldung die Einmalzahlung erhoben hätte. Im vorliegenden Fall habe die Bf. die freiwillige Meldung nur für die Zukunft gewählt und nicht darauf geachtet, dass sie diese Entscheidung auch für die Vergangenheit treffen hätte müssen. Bei Konten oder Depots, für die keine Mitteilung abgegeben werde…
…und dem Inkrafttreten des Abkommens (1.1.2014) bekannt zu geben, entfällt die Einmalzahlung nach Art. 8 des Abkommens. Die freiwillige Meldung gilt im Falle der Feststellung einer Abgabenverkürzung als Selbstanzeige iSd § 29 Abs. 1 Satz 1 FinStrG, bezogen auf die gemeldeten Konten oder Depots…
…betreffenden Konten und Depots keinerlei Einkünfte gutgeschrieben worden wären, deren Erfassung in Österreich in der Vergangenheit mangels Offenlegung unterblieben sei. Im gegenständlichen Fall seien im Jahr 2012 Zinsen in Höhe von 26,22 € erzielt worden. Somit wären (in einem Jahr) erklärungs- und veranlagungspflichtige Einkünfte…
…und dem Fürstentum Liechtenstein über die Zusammenarbeit im Bereich der Steuern, BGBl. III Nr. 301/2013 (in der Folge: Abkommen), ist "betroffene Person" im Sinne des Abkommens eine in der Republik Österreich ansässige natürliche Person, die ua. als Vertragspartner einer liechtensteinischen Zahlstelle Konto- oder Depotinhaber…
…dass Geldbeschaffungskosten, laufender Verwaltungsaufwand und Depotgebühren nicht als Zinsen i.S.d. Gewerbesteuergesetzes anzusehen sind (RFH, RStBl. 1938, S 1117 und 1118 und 1939, S 711 und 762). Die dargelegte Ansicht ist abzulehnen. Der VwGH hat in seiner Entscheidung auch darauf hingewiesen, dass die Erläuterungen…