…Eine allfällige persönliche Unbilligkeit in der Einhebung der haftungsgegenständlichen Abgaben ist im Rahmen der Ermessensübung zur Geltendmachung der Haftung nicht zu berücksichtigen (VwGH 18.10.2005, 2004/14/0112). Der Verwaltungsgerichtshof unterscheidet damit zu Recht zwischen der Billigkeit bei der Geltendmachung der Haftung und der…
…etwa wenn die Entrichtung der Abgabenschuldigkeit trotz zumutbarer Sorgfalt nur durch Vermögensveräußerung möglich wäre und dies einer Verschleuderung gleichkäme. § 3. Eine sachliche Unbilligkeit liegt bei der Einhebung von Abgaben insbesondere vor, soweit die Geltendmachung des Abgabenanspruches 1. von Rechtsauslegungen des Verfassungsgerichtshofes oder des Verwaltungsgerichtshofes abweicht…
…dem offiziellen Platzbörsenpreis. Als Abnehmer würden renommierte Firmen (Zwischenhändler) im Raum Oberösterreich und Salzburg genannt. Bei den am 24.9.2007 in den Büroräumlichkeiten der ***BI*** und in den Wohnräumlichkeiten des ***Dir*** stattgefundenen Hausdurchsuchungen seien umfangreiche Beweismittel beschlagnahmt worden, aus denen ersichtlich sei, dass die…
…Überrechnung an den Bf. sei im Zeitraum April 2018 erfolgt. Somit sei die Umsatzsteuer im Ergebnis zeitgerecht entrichtet worden. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 9. Dezember 2019 (ON 4) wies die belangte Behörde den Antrag vom 22. November 2019 als unbegründet ab. Eine sachliche Unbilligkeit…
…ist seit 29. Jänner 2013 im Firmenbuch gelöscht und verfügt über kein eigenes Vermögen mehr, weshalb die Abgaben bei ihr uneinbringlich sind. Da Sie in der Zeit von Dezember 2010 bis April 2012 als Masseverwalter zur Abfuhr der Umsatzsteuer verpflichtet gewesen sind, werden Sie für…
…GmbH die von ihr geschuldete Gebühr auch tatsächlich abführen könnte, sei die Gebühr bei der C GmbH durch eine schuldhafte Pflichtverletzung des Bf uneinbringlich. Zur behaupteten unrichtigen Ermessenübung (sachliche Unbilligkeit) führte die belangte Behörde aus, dass mit der Haftungsinanspruchnahme nicht ungerechtfertigt lange zugewartet worden wäre…
…Ermessen falsch geübt hätte. Sowohl in der Bescheidbeschwerde als auch im Vorlageantrag wurde die lange Verfahrensdauer betont. Auch wiederholt wurde die Unbilligkeit der Haftungsinanspruchnahme des Bf angeführt bzw. sah der Bf die belangte Behörde verantwortlich für die Einbringung der gegenständlichen Abgaben bei den Spielteilnehmern bzw…
…2015 veranlassten Überrechnung eines Betrages von € 1.882,00 zu erfolgen gehabt. Im vorliegenden Fall habe der Geschäftsführer zudem mit der Berufung zwar Personenkonto-Saldenlisten für die Monate 04/2011 und 05/2011 vorgelegt, aus diesen sei aber nicht ersichtlich, welcher Betrag bei Gleichbehandlung…
…durch Überrechnung eines Guthabens bei Ihrem zuständigen Wohnsitzfinanzamt getilgt. Zur Entrichtung der Abgabenschuldigkeiten musste nicht auf Ihre Einkünfte gegriffen werden, somit sei Ihre Lebensführung in keiner Weise beeinträchtigt. Eine persönliche Unbilligkeit liege somit nicht vor. Eine sachliche Unbilligkeit ist anzunehmen, wenn im Einzelfall bei Anwendung…
…dass die Abgaben bei der Primärschuldnerin nicht mehr eingebracht werden könnten. Der Beschwerdeführer sei der in Betracht kommende Haftende der Primärschuldnerin und habe keine in der wirtschaftlichen Lage gelegene Billigkeitsgründe vorgetragen, weswegen das Finanzamt in der Inanspruchnahme als Haftenden eine Unbilligkeit im Sinne einer Unzumutbarkeit…
…10.2017 festgesetzten Abgabenschuldigkeiten in der Hohe von EUR 322.621,85. Eine sachliche Unbilligkeit ist anzunehmen, wenn im Einzelfall bei Anwendung des Gesetzes aus anderen als aus persönlichen Gründen ein vom Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtigtes Ergebnis eintritt, sodass es zu einer anomalen Belastungswirkung kommt…
…bei) sei nach Kenntnisnahme einer weiteren Übertragung vom Konto der K.GmbH auf das Konto des Dr. vom 5.12.2008 in der Höhe von € 2.940,00 erneuert worden. Wie bereits in der erwähnten Protestnote und dem Auszahlungsverbot angeführt, sei die Auszahlung / Überrechnung…
…der die persönliche Unbilligkeit darlege, sodass hier von Seiten der Behörde eine Mangelhaftigkeit des Verfahrens vorliege, welche im vorherigen ergänzenden Vorbringen dargetan worden sei. Aufgrund dessen liege aber eine Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften vor und hätte die Behörde bei richtiger Beweiswürdigung des ihr mit…
…Betracht. Die Abgabenschulden könnten bei der Primärschuldnerin nicht mehr eingebracht werden. Darüber hinaus seien keine in der wirtschaftlichen Lage gelegenen Billigkeitsgründe vorgetragen worden, weswegen das Finanzamt in der Inanspruchnahme als Haftender eine Unbilligkeit im Sinne einer Unzumutbarkeit erblicken hätte können. Betreffend Sanierungsgewinn werde festgehalten, dass…
…sein. Sachliche Unbilligkeit liegt im gegenständlichen Fall nicht vor, da lediglich eine Auswirkung der allgemeinen Rechtslage festzustellen ist, die alle vom Gesetz erfassten Abgabenpflichtigen (in vergleichbarer Situation) in gleicher Weise trifft. Die gebührenschuld nach § 17a Abs. 1 Verfassungsgerichtshofgesetz (VfGG) entsteht im Zeitpunkt der Überreichung der…
…der die Abgaben der juristischen Person nicht entrichtet hat, haftet für diese Abgaben, wenn sie bei der juristischen Person nicht eingebracht werden können, und er nicht beweist, dass die Abgaben ohne sein Verschulden nicht entrichtet werden konnten. Sie waren von 14.05.2009 bis 16…
…dieser Vorschreibung anzuwendenden, Rechtsvorschrift des ErbStG, vorgeschrieben worden. Dieser Ansicht ist folgendes entgegenzuhalten: Eine sachliche Unbilligkeit der Abgabeneinhebung liegt vor, wenn im Einzelfall bei Anwendung des Gesetzes ein vom Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtigtes Ergebnis eintritt Nach § 34 Abs.1 Z 13 ErbStG idF BGBI. I…
…auf bereits entrichtete Abgabenschuldigkeiten sinngemäß Anwendung. Aus dem Abgabenkonto des Beschwerdeführers bei der belangten Behörde ergibt sich, dass der beantragte Nachsichtsbetrag Grunderwerbsteuer iHv. EUR 1.190,- am 10.05.2013 durch Überrechnung vom Abgabenkonto des Wohnsitzfinanzamtes des Beschwerdeführers und am 17.07.2013 durch Lohnpfändung…
…Haftungsbescheides wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften und Rechtswidrigkeit des Inhaltes beantragt. Den diesbezüglichen Ausführungen wurde in sachverhaltsmäßiger Hinsicht vorangestellt, dass der Bf. ab 2000 bis Ende 2006 bei der Vorgängerin der erstschuldnerischen GmbH (Y-GmbH) angestellt gewesen sei. Über Ersuchen von R. und K.…
…kommt nicht in Betracht, da Grundlage der Überrechnung der hier gegenständliche Haftungsbescheid war und der Überrechnung die Rechtsgrundlage entzogen würde. 2.) Uneinbringlichkeit der Abgabenforderung Die Uneinbringlichkeit der Haftungsschuldigkeiten bei der Primärschuldnerin steht auf Grund der am Datum3 erfolgten amtswegigen Löschung wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 40 FBG…