…unter Umständen, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird. Die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht endet bei Aufgabe des Wohnsitzes bzw. des gewöhnlichen Aufenthaltes und beginnt mit dessen Begründung. Steuerrechtlich ist das Bestehen eines Wohnsitzes stets an die objektive Voraussetzung der Innehabung einer…
…wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird. Steuerrechtlich ist das Bestehen eines Wohnsitzes stets an die objektive Voraussetzung der Innehabung einer Wohnung geknüpft. Innehaben bedeutet nach den von Judikatur und Lehre entwickelten Grundsätzen…
…die Wetterverhältnisse am Renntag, die tatsächlichen Namen der Hunde oder die Leistungsform der teilnehmenden Hunde könne man über eine auf dem Terminal ersichtliche Homepage nach einfacher und schneller Registrierung erheben. Auch diese Umstände vermochten für den Verwaltungsgerichtshof nichts daran zu ändern, dass es sich nicht…
…1990, 89/15/0115). Entscheidend ist das objektive Moment der Innehabung unter den in § 26 Abs. 1 BAO genannten Umständen (vgl. Ritz, BAO7, § 26 Rz 4; VwGH 20.6.1990, 89/16/0020). Innehaben bedeutet, über eine Wohnung tatsächlich oder rechtlich verfügen zu können, sie…
…1990, 89/15/0115). Entscheidend ist das objektive Moment der Innehabung unter den in § 26 Abs. 1 BAO genannten Umständen (vgl. Ritz, BAO7, § 26 Rz 4; VwGH 20.6.1990, 89/16/0020). Innehaben bedeutet, über eine Wohnung tatsächlich oder rechtlich verfügen zu können, sie…
…1990, 89/15/0115). Entscheidend ist das objektive Moment der Innehabung unter den in § 26 Abs. 1 BAO genannten Umständen (vgl. Ritz, BAO7, § 26 Rz 4; VwGH 20.6.1990, 89/16/0020). Innehaben bedeutet, über eine Wohnung tatsächlich oder rechtlich verfügen zu können, sie…
…nur vorübergehend verweilt. Maßgebend ist dabei nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes die tatsächliche Gestaltung der Dinge. Auf die subjektive Absicht und Einstellung kommt es nicht an. Entscheidend ist das objektive Moment der Innehabung unter den in § 26 Abs. 1 BAO genannten Umständen (Ritz, BAO…
…dieser Umstände und der gravierenden kulturellen Unterschiede sowie mangels Vorlage gegenteiliger Beweise auszuschließen und wurde im Ergebnis auch nicht behauptet. Dass daher in Saudi-Arabien konkrete persönliche Beziehungen geknüpft worden wären, die über die persönlichen Beziehungen in Österreich hinausgegangen wären, entsprach offenbar nicht der dortigen…
…dem Gericht, das über diese Frage zu entscheiden hat, alle Umstände darzulegen, anhand deren dieses Gericht sich vergewissern kann, dass die Maßnahme tatsächlich den sich aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ergebenden Anforderungen genügt. Jedoch lässt sich daraus nicht ableiten, dass einem Mitgliedstaat nur deshalb die…
…eingetreten ist. Vielmehr ist durch die Finanzstrafbehörde nach Eintritt dieses Umstandes lediglich das Finanzstrafverfahren nach den Bestimmungen des Dritten Unterabschnittes des FinStrG weiterzuführen (§ 54 Abs. 1 Satz 1 FinStrG); über allfällige bei einer vorherigen Hausdurchsuchung beschlagnahmte Gegenstände war lediglich der Staatsanwaltschaft unverzüglich zu berichten (§ 100…
…Als Anhaltspunkt für eine Mindestfrist für die Innehabung der Wohnung unter Umständen, die auf die Beibehaltung und Nutzung schließen lassen, wird auf die Sechstmonatsfrist des § 26 Abs. 2 BAO abgestellt. Ein von vorneherein auf sechs Monate begrenztes Innehaben einer Wohnung wird nicht als Wohnsitz qualifiziert…
…einen Wohnsitz im Sinne der Abgabenvorschriften jemand dort, wo er eine Wohnung innehat unter Umständen, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird. Steuerrechtlich ist das Bestehen eines Wohnsitzes stets an die objektive Voraussetzung der Innehabung einer Wohnung geknüpft. Innehaben bedeutet…
…Als Anhaltspunkt für eine Mindestfrist für die Innehabung der Wohnung unter Umständen, die auf die Beibehaltung und Nutzung schließen lassen, wird auf die Sechstmonatsfrist des § 26 Abs. 2 BAO abgestellt. Ein von vorneherein auf sechs Monate begrenztes Innehaben einer Wohnung wird nicht als Wohnsitz qualifiziert…
…vor, wenn jemand eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird. Im gegenständlichen Verfahren lag aus Sicht der belangten Behörde keine Innehabung der Wohnung, somit die Verfügungsgewalt über die Wohnung der Nachbarin durch die BF vor…
…Als Anhaltspunkt für eine Mindestfrist für die Innehabung der Wohnung unter Umständen, die auf die Beibehaltung und Nutzung schließen lassen, wird auf die Sechstmonatsfrist des § 26 Abs. 2 BAO abgestellt. Ein von vorneherein auf sechs Monate begrenztes Innehaben einer Wohnung wird nicht als Wohnsitz qualifiziert…
…Als Anhaltspunkt für eine Mindestfrist für die Innehabung der Wohnung unter Umständen, die auf die Beibehaltung und Nutzung schließen lassen, wird auf die Sechstmonatsfrist des § 26 Abs. 2 BAO abgestellt. Ein von vorneherein auf sechs Monate begrenztes Innehaben einer Wohnung wird nicht als Wohnsitz qualifiziert…
…bieten, andererseits müssen Umstände vorliegen, die darauf schließen lassen, dass diese Räumlichkeiten auch beibehalten und benutzt werden. 1a) In Österreich: Sie waren vom 16.12.2015 bis zum 27.6.2018 an der Adresse ***Bf1-Adr*** gemeldet. Nach Ansicht des Finanzamtes besteht kein Zweifel dar…
…Als Anhaltspunkt für eine Mindestfrist für die Innehabung der Wohnung unter Umständen, die auf die Beibehaltung und Nutzung schließen lassen, wird auf die Sechstmonatsfrist des § 26 Abs. 2 BAO abgestellt. Ein von vorneherein auf sechs Monate begrenztes Innehaben einer Wohnung wird nicht als Wohnsitz qualifiziert…
…Verhältnis zu den in der Anordnung dargelegten Umständen und Tatsachen. Es werde mit keinem Wort erwähnt, welche geschäftliche Tätigkeit beim Beschwerdeführer zu einer Abgabenpflicht führen könnte und weshalb die duzenden geöffneten Bankkonten damit in unmittelbaren sachlichen Zusammenhang stünden. Die behauptete Innehabung der wahren Machthaberschaft bei…
…BAO hat jemand dort, wo er eine Wohnung innehat unter Umständen, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird. Steuerrechtlich ist das Bestehen eines Wohnsitzes stets an die objektive Voraussetzung der Innehabung einer Wohnung geknüpft. Innehaben bedeutet, über eine Wohnung tatsächlich…