…GmbH wurden berichtigte Umsatzsteuervoranmeldungen beim Finanzamt eingereicht, woraus geänderte Umsatzsteuerfestsetzungsbescheide ergingen. 10/2022 (lt. Bescheid des Finanzamtes vom 22.03.2023 Zahllast iHv € 22.308,28): Mit Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 14.02.2024 wurde für den Umsatzsteuervorauszahlungszeitraum 10/2022 eine Gutschrift in…
…entschuldbar sei. Im konkreten Fall sei die verspätete Einreichung der Umsatzsteuervoranmeldung für das erste Quartal 2016 ausschließlich darauf zurückzuführen, dass der Bf in diesem Zeitraum nur Umsätze in Höhe von 12.000,00 EUR erzielt habe. Umsätze in einer derartigen Höhe seien aber gemäß § 6…
…Die Umsatzsteuervoranmeldung für 12/2014 wäre demnach am 15.2.2015 einzureichen und die Vorauszahlung zu entrichten gewesen. Die gegenständliche Voranmeldung wurde jedoch erst am 25. März 2015 somit verspätet eingereicht. In der Nichteinreichung der Voranmeldung zum gesetzlich vorgesehenen Termin bzw. der Nichtentrichtung einer Vorauszahlung…
…am Unterbleiben der Entrichtung zu den jeweiligen Fälligkeitszeitpunkten zu beurteilen sei, stelle sich die Frage, ob sich ein nach § 9 BAO haftender Vertreter auf eine aus einer Umsatzsteuervoranmeldung ergebende Gutschrift verlassen dürfe, nicht. Zu den abgabenrechtlichen Pflichten des Vertreters gehöre es nämlich, dafür zu sorgen…
…aufgrund der einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsrechtes für die Wahrnehmung der abgabenrechtlichen Verpflichtungen einer GmbH allein verantwortlich wäre, eben nicht auch bedeutet, dass gerade er allein als Täter der angezeigten Finanzvergehen in Betracht käme: Umsatzsteuervoranmeldungen und Selbstbemessungsabgaben könnten durch das Einwirken aller möglichen anderen Personen als…
…In diesem Zusammenhang sei auf die Rechtsprechung des VwGH zu verweisen, wonach eine solche einseitige Niederlegung der Vertretungsbefugnis, wie dem Geschäftsführer einer GmbH, auch dem Vorstandsmitglied einer AG möglich sei und die Rücktrittserklärung Geltung erlange, sobald sie der Gesellschaft in rechtsgültiger Weise zugekommen sei (VwGH…
…C-GmbH (Anmerkung: damals, es handelt sich um das Jahr 2011) keine liquiden Mittel mehr vorhanden gewesen wären, sodass keine Gläubiger mehr bezahlt wurden. Aus dem Akt ergibt sich dazu, dass für die Firma C-GmbH für den Monat 10/2011 eine Umsatzsteuervoranmeldung mit einer…
…Der Unternehmer (die G.GmbH bzw. der Bf.) hatte eine sich ergebende Vorauszahlung spätestens am Fälligkeitstag zu entrichten. Nach der Aktenlage wurden die Umsatzsteuervoranmeldungen 12/2014 und 01/2015 weder bis zum Fälligkeitstag beim Finanzamt eingereicht noch die Zahllasten in der Höhe von 10.104…
…welche einen Druckerei- und einen Direktmarketingvertrieb zum Gegenstand habe. Per 30.9.2013 sei das gesamte Anlagevermögen an die l GmbH verkauft worden, der Betrieb aber unter der q GmbH weitergeführt worden. Für die Monate 07 und 12/2013 seien weder Umsatzsteuervoranmeldungen eingereicht noch -vorauszahlungen…
…unter Vorhalt der Verdachtslage eine Außenprüfung nach § 147 Bundesabgabenordnung (BAO) iVm § 99 Abs. 2 FinStrG bezüglich der B-GmbH für die Zeiträume 2008 bis 2011 zu ABNr. yyy1 begonnen (Arbeitsbogen, Prüfungsauftrag bzw. Nachschauauftrag). Im Zuge des Prüfungsverfahrens ist dem Finanzamt die Umsatzsteuervoranmeldung für den Zeitraum…
…Geschäftsführer entgegen der obgenannten Verpflichtung zur zeitgerechten Übersendung von Umsatzsteuervoranmeldungen an die Abgabenbehörde iSd § 21 Abs. 1 UStG 1994 solches unterlässt. Gemäß § 28a Abs. 2 FinStrG iVm § 3 Abs. 1 und 2 Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (VbVG) ist eine juristische Person wie die B-GmbH als belangter Verband (…
…ein solches bestanden, der Saldostand betrug Null (Abfrage Abgabenkonto). Erst am 2. Dezember 2011 konnte die F-Steuerberatung-GmbH eine in der Buchhaltung der B-GmbH erstellte Umsatzsteuervoranmeldung für Juli 2011 nachreichen, in welcher ein Umsatzsteuerguthaben von -€ 7.216,03 ausgewiesen war. Ein Teil…
…der B-GmbH erledigt und dann mangels Bezahlung ihre Tätigkeit beendet. Ebenso habe ich in dieser Zeit die Lohnabgaben berechnet. Sie habe betreffend März bis Dezember 2005 die Umsatzsteuervoranmeldungen ermittelt. Konkret wäre es so gewesen, dass bei dem Unternehmen am 9. Februar 2006 eine Nachschau…
…der genannten GmbH) für den Abgabepflichtigen die für den Bestand und Umfang einer Abgabepflicht bedeutsamen Umstände nach Maßgabe der Abgabenvorschriften offen zu legen. Die Offenlegung muss vollständig und wahrheitsgemäß erfolgen. Dieser Offenlegung dienen gemäß Abs. 2 leg.cit. unter anderem Abgabenerklärungen, wozu auch Umsatzsteuervoranmeldungen gehören…
…Spruchsenat eine Geldstrafe von € 15.000,00 als tat- und schuldangemessen. Gegen diesen Strafbescheid des Spruchsenates hat die Beschuldigte innerhalb offener Frist ein als "Einspruch" bezeichnetes Rechtsmittel erhoben, mit welchem im Wesentlichen vorgebracht wurde wie folgt: Der Verkauf der Fahrzeuge an die B-GmbH…
…der genannten GmbH) für den Abgabepflichtigen die für den Bestand und Umfang einer Abgabepflicht bedeutsamen Umstände nach Maßgabe der Abgabenvorschriften offen zu legen. Die Offenlegung muss vollständig und wahrheitsgemäß erfolgen. Dieser Offenlegung dienen gemäß Abs. 2 leg.cit. unter anderem Abgabenerklärungen, wozu auch Umsatzsteuervoranmeldungen gehören…
…zugestellt am 17. September 2012, StrNr. 091/130/1737-001, ist A - nach Durchführung einer Betriebsprüfung bei der C-GmbH, FNccc, rechtskräftig der Hinterziehung an Einkommensteuer in Höhe von € 5.739,10 betreffend das Veranlagungsjahr 2009 nach § 33 Abs. 1 FinStrG schuldig gesprochen worden…
…verantwortlicher Geschäftsführer der GmbH gewesen ist, der faktische Machthaber und Geschäftsführer jedoch sein Vater gewesen ist, der auch die Geschäfte abgewickelt, die Rechnungen gesammelt und an den Steuerberater weitergeleitet hat, damit dieser die entsprechenden Umsatzsteuervoranmeldungen erstellt. Beim Beschuldigten liegt insoweit zwar eine Sorgfaltspflichtverletzung als nach…
…BAO in Verbindung mit § 80 BAO zur Haftung für in einem angeschlossenen Rückstandsausweis nach Abgabenart, Zeitraum, Fälligkeitstag und aushaftendem Betrag im Einzelnen aufgeschlüsselte Abgabenschuldigkeiten der GmbH in Höhe von insgesamt 50.475,88 € heran. In der fristgerecht am 2. April 2013 eingebrachten Berufung wurde…
…der Umstand der schlechten Finanzlage des Täters ohne Beachtung zu bleiben hat. Hinsichtlich der Ausmessung der über die B-GmbH-i.L. zu verhängenden Geldbuße sind gemäß § 28a Abs. 2 FinStrG die Bestimmungen des § 5 VbVG sinngemäß anzuwenden, wonach eine Geldbuße - neben den übrigen Strafzumessungsgründen…