…gefolgert werden, dass beim unbedeutenderem Rechnungsmerkmal – Umsatzsteueridentifikationsnummer des Leistungsempfängers - der Vorsteuerabzug schon aus Gründen der Kosten- und Wettbewerbsneutralität der Umsatzsteuer im Unternehmensbereich nicht zu verweigern wäre. Im Übrigen - ist wie bereits erwähnt – das Anführen der Empfänger-Umsatzsteueridentifikationsnummer für die Beaufsichtigung des Umsatzsteueraufkommens wenig überzeugend, sondern…
…4.3. verwiesen. 4.6.2. Zur Ablehnung der Vorsteuererstattung betreffend die fehlende Umsatzsteueridentifikationsnummer des Leistungsempfängers auf der Rechnung der "Ch*** GmbH" und die damit verbundene Versagung der Vorsteuer iHv Euro 4.000,00 ist Folgendes auszuführen: Gemäß § 12 Abs. 1 Z 1 UStG 1994…
…Rechnungen mit offenem Vorsteuerausweis und Umsatzsteueridentifikationsnummer des liefernden Unternehmens wurden vorgelegt und von der belangten Behörde nicht weiter in Zweifel gezogen. In der weiteren Folge wurden – den Ausführungen der Bf. zufolge – die Fahrzeuge an österreichisches Unternehmen vermietet, wobei die Steuerschuld auf die inländische Leistungsempfängerin übergeht…
…nur vom Rechnungsaussteller vorgenommen werden. Andere Autoren halten es für zweifelhaft, ob es dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspreche, den Vorsteuerabzug auf Grund der fehlenden Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Leistungsempfängers zu versagen (Bürgler/Stifter in Berger/Bürgler/Kanduth-Kristen/Wakounig, UStG-ON 2.06 , § 11 Rz 107…
…den Namen und die Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers; b) den Namen und die Anschrift des Abnehmers der Lieferung oder des Empfängers der sonstigen Leistung. Bei Rechnungen, deren Gesamtbetrag 10 000 Euro übersteigt, ist weiters die dem Leistungsempfänger vom Finanzamt erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer anzugeben…
…Leistungen aus, für die der Leistungsempfänger nach § 19 Abs. 1 zweiter Satz, Abs. 1a, Abs. 1b, Abs. 1c, Abs. 1d oder Abs. 1e die Steuer schuldet, hat er in den Rechnungen die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Leistungsempfängers anzugeben und auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers hinzuweisen. Die…
…den Namen und die Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers; 2. den Namen und die Anschrift des Abnehmers der Lieferung oder des Empfängers der sonstigen Leistung. Bei Rechnungen, deren Gesamtbetrag 10 000 Euro übersteigt, ist weiters die dem Leistungsempfänger vom Finanzamt erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer anzugeben…
…1. keine Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 1 und 2 und Art. 1 UStG 1994 oder 2. nur steuerfreie Umsätze im Sinne des § 6 Abs. 1 Z 3 UStG 1994 oder 3. nur Umsätze, bei denen die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger übergeht (…
…nachstehend angeführten Rechnungen erfolgt mit diesem Schreiben die Ergänzung der auf diesen Rechnungen fehlenden Rechnungsangabe (nämlich die fehlende UID des Leistungsempfängers). [Es folgte eine Liste der betreffenden Rechnung mit Datum und Nummer.] Die Umsatzsteueridentifikationsnummer (UID) der [ursprBf] (=Leistungsempfänger) lautet UIDursprünglBf." Nach Ansicht von Betriebsprüfer und…
…UID des Leistungsempfängers aufschien. In der Berufungsvorentscheidung vom 18. November 2013 vertrat das Finanzamt nunmehr die Feststellung, dass eine Rechnung soweit der Unternehmer im Inland Lieferungen und sonstige Leistungen erbringt, für die das Recht auf Vorsteuerabzug besteht, die dem Unternehmer vom Finanzamt erteilte Umsatzsteueridentifikationsnummer enthalten…
…Ergänzend führte die Beschwerdeführerin aus, dass die ihr seitens der Leistungsempfängerin "***K d.o.o.***" genannte Umsatzsteueridentifikationsnummer (UID) sich anlässlich der ZM-Übermittlung als nicht überprüfbar herausgestellt habe: in Rücksprache mit der Vertreterin der ***K d.o.o.*** habe sich herausgestellt, dass die nationale Steuernummer…
…| Bei dieser Rechnung fehlt die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Leistungsempfängers (=Bf). Der in der Rechnung angeführte Gesamtbetrag übersteigt jedenfalls € 10.000. Weiters wird als entscheidungsrelevant folgender Sachverhalt festgestellt: Die in Rechnung gestellten Waren befanden sich immer am Betriebssitz des Bf in der Adr2 (vgl…
…und steht der Sorgfalt von B jedenfalls nicht entgegen. - Nach der Rechtsprechung des UFS spricht gegen die Gutgläubigkeit des Erwerbers insbesondere, wenn die verdächtigen Geschäfte geballt in einem sehr kurzen Zeitraum stattfanden und den sonstigen Geschäftsumfang des Leistungsempfängers bei weitem überstiegen (UFS 13.7.2007…
…sonstige Leistungen im Sinne des § 19 Abs. 1 zweiter Satz, Abs. 1a, Abs. 1b, Abs. 1c und Abs. 1d aus, für die der Leistungsempfänger die Steuer schuldet, hat er in den Rechnungen die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Leistungsempfängers anzugeben und auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers hinzuweisen…
…und steht der Sorgfalt von BF jedenfalls nicht entgegen. - Nach der Rechtsprechung des UFS spricht gegen die Gutgläubigkeit des Erwerbers insbesondere, wenn die verdächtigen Geschäfte geballt in einem sehr kurzen Zeitraum stattfanden und den sonstigen Geschäftsumfang des Leistungsempfängers bei weitem überstiegen (UFS 13.7.2007…
…a) den Namen und die Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers; b) den Namen und die Anschrift des Abnehmers der Lieferung oder des Empfängers der sonstigen Leistung. Bei Rechnungen, deren Gesamtbetrag 10.000 Euro übersteigt, ist weiters die dem Leistungsempfänger vom Finanzamt erteilte UmsatzsteuerIdentifikationsnummer anzugeben…
…die Steuernummer und die Umsatzsteueridentifikationsnummer auszuweisen. Die betrieblichen Verhältnisse sind zu beschreiben und durch Vorlage von Beweismittel, z.B. Bilanzen, Einnahmen-Ausgaben-Rechnungen, Gesellschaftsvertrag, Abgaben- und Feststellungsbescheide etc., glaubhaft zu machen. Falls B. A. im Zeitraum vor Gründung des Unternehmens im Jahr 2016 Einkünfte aus…
…Im Hinblick darauf haben die beiden Umsatzsteuersenate des deutschen Bundesfinanzhofs mit zwei Vorabentscheidungsersuchen ... den EuGH u.a. um die Klärung der Anforderungen ersucht, die im Umsatzsteuerrecht an eine ordnungsgemäße Rechnung zu stellen sind, damit der Leistungsempfänger zum Vorsteuerabzug berechtigt ist." Das BFG stützt sich in…
…Deutschland unter dem Namen "***Mode*** ***Modemarke***" adressiert. Als UID des Leistungsempfängers war hingegen die österreichische Umsatzsteueridentifikationsnummer (=UID) ATU***xxxx*** ***ModeGmbH-Österr.1*** angeführt. Die ***ModeGmbH-Österr.1*** wurde ***xx/09/2018*** im Firmenbuch eingetragen. Die Rechnung der Bau GmbH ist die größte Rechnung des Erstattungsantrages…
…im Sinne des § 19 Abs. 1 zweiter Satz, Abs. 1a, Abs. 1b, Abs. 1c, Abs. 1d und Abs. 1e aus, für die der Leistungsempfänger die Steuer schuldet, hat er in den Rechnungen die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Leistungsempfängers anzugeben und auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers hinzuweisen…