…Gemäß § 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 gehören zu den Werbungskosten "Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit und Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen, die auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abzielen. …" …
…Beurteilung der Aufwendungen für diese umfassende Umschulung als Werbungskosten. In diesem Zusammenhang wird auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs vom 28. Juni 2017, Ra 2016/15/0066, verwiesen, wonach die Auffassung, "… erst die zeitnahe tatsächliche berufliche Verwendung des Hochschulstudiums bewirke dessen Wertung als Umschulungsmaßnahme iSd …
… 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 sind Werbungskosten auch Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit und Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen, die auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abzielen. Nicht abgezogen werden…
…2016 eine gewerbliche Tätigkeit im Bereich der biopsychosozialen Beratung, ist nach Ansicht des ho. Finanzamtes noch nicht geeignet, um umfassende Umschulungsmaßnahmen iSd § 4 Abs. 4 Z 7 EStG entsprechend steuerlich geltend zu machen. Hinsichtlich der Fachliteratur wird darauf verwiesen, daß es Sache des Steuerpflichtigen ist…
…dem Bundesfinanzgericht mitzuteilen, ob es im Hinblick auf das VwGH- Erkennntnis vom 15.9.2011, Zl. 2008/15/0321, inzwischen die strittigen Aufwendungen als umfassende Umschulungsmaßnahmen gemäß § 16 Abs. 1 Z. 10 EStG 1988 für abzugsfähig halte. Mit Telefax vom 3. November 2014 zog die…
…sind gemäß § 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 auch Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit und Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen, die auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abzielen. Aufwendungen für Nächtigungen…
…beim Geographiestudium der Bf. weder um eine Aus- bzw. Fortbildung im Rahmen der Tätigkeit der Bf. als Volksschullehrerin noch um eine umfassende Umschulungsmaßnahme im Sinn des § 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 handle. Mit Vorhalt des Bundesfinanzgerichtes wurde die Bf. unter Hinweis auf die…
…Sachbearbeiterin auf technischem Gebiet in einer Konstruktionsabteilung eines österreichischen Kfz-Zulieferers beruflich tätig. Davon ausgehend ist das von ihr begonnene Studium der Betriebswirtschaftslehre (jedenfalls im Zeitpunkt der Kostentragung) als umfassende Umschulungsmaßnahme zu qualifizieren, die ihr das weite Feld der Betriebswirtschaft erschließen und zu einer beruflichen…
…vor, dass Sie bei der A einen Lehrgang zur Ausbildung zu einer Diplom-Kräuterpädagogin absolviert haben und die Kosten als Ausgaben berücksichtigt haben wollen. Da es sich bei diesen Aufwendungen nicht um derart umfassende Umschulungsmaßnahmen handelt, die auf die Ausübung eines neuen (anderen) Berufes abzielen…
…cit. sind Werbungskosten auch Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit und Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen, die auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abzielen. Insbesondere aufgrund des im Zuge des Erörterungsgespräches neu erstatteten…
…Nach § 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 sind Werbungskosten auch Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit und Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen, die auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abzielen. Nach § 20…
…1 Z 10 EStG 1988 sind Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten auch Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen in Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit und Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen, die auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abzielen. Ausbildungskosten sind Aufwendungen…
…Einkünften nicht abgezogen werden. Gemäß § 16 Abs 1 Z 10 EStG 1988 sind Werbungskosten auch: Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit und Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen, die auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen…
… 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 sind als Werbungskosten abzugsfähig: "Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit und Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen, die auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abzielen." Die Ausbildung…
…des Pensionsbezuges nicht gegeben, der der Sicherung des Lebensunterhaltes diene. Strittig ist somit, ob auch bei einem Pensionisten die Berücksichtigung von Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen als Betriebsausgaben bzw Werbungskosten möglich ist. Die Verwaltungspraxis vertritt die Ansicht, da ein Pensionist keine Erwerbstätigkeit ausübe, seien Bildungsmaßnahmen jedweder…
Im Beschwerdefall hat die Bf. nicht vorgebracht, dass umfassende Umschulungsmaßnahmen vorliegen, die auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abzielen. Aus der gesamten Aktenlage ergibt sich daraus keinen Hinweis dafür. Da die Bfin in keiner ihrer Eingaben bekanntgegeben hat, sich beruflich tatsächlich verändern zu wollen…
…I Nr. 26/2009) 7. Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit und Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen, die auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abzielen. Aufwendungen für Nächtigungen sind jedoch höchstens im Ausmaß…
…Beträge nicht übersteigen. Höhere Aufwendungen für Verpflegung sind nicht zu berücksichtigen. 10. Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit und Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen, die eine Tätigkeit in einem neuen Berufsfeld ermöglichen. Aufwendungen für…
…Stunden zu. Höhere Aufwendungen für Verpflegung sind nicht zu berücksichtigen. 10. Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit und Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen, die auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abzielen. Aufwendungen für…
… 7 und 8). .... 10. Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit und Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen, die auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abzielen. Aufwendungen für Nächtigungen sind jedoch höchstens im Ausmaß des…