Die ***Leintuchgesellschaft 3*** erwarb die Aktien der ***Immobiliengesellschaft 1*** und ***Immobiliengesellschaft 2***, um die Ansprüche aus den "***Treuhänder 1 - Termingeschäfte***" bedienen zu können, im Oktober 2006. ***Vorstand 1*** verfügte, dass die ***Leintuchgesellschaft 3*** Aktien von der ***Leintuchgesellschaft 2*** und ***Leintuchgesellschaft 4***. (***Leintuchgesellschaft 4***; "Leintuchgesellschaft" der…
…Währungsschwankungen, war im Bescheid angeführt, dass nach ständiger Rechtsprechung des VwGH solche Beträge im außerbetrieblichen Bereich dem Kapitalstamm zuzurechnen seien. Termingeschäfte seien rein spekulativ. Gewinne oder Verluste seien daher allenfalls den Einkünften aus Kapitalvermögen zuzurechnen. Verluste können jedoch nicht auf eine andere Einkunftsart übertragen werden…
…investiert werden. Nach § 27 Abs 4 EStG gehören zu den Einkünften aus Derivaten der Differenzausgleich, die Stillhalterprämie, Einkünfte aus der Veräußerung und Einkünfte aus der sonstigen Abwicklung bei Termingeschäften (beispielsweise Optionen, Futures, Swaps) sowie bei sonstigen derivativen Finanzinstrumenten (beispielsweise Indexzertifikate). Entsprechend der Bezeichnung des Finanzproduktes…
…ein Kapitalverkehr mit Berührung zu einem Drittstaat vor (Beschwerde, S. 4). Gem. Anhang 1 zur Kapitalverkehrsrichtlinie (RL 88/361/EWG) umfasse der Kapitalverkehr nicht nur Kassageschäfte, sondern alle zur Verfügung stehenden Geschäftsformen (Termingeschäfte, Optionsgeschäfte, Tauschgeschäfte, usw). Die gegenständlichen Optionsgeschäfte fielen unter den Begriff des Kapitalverkehrs…
…verbriefter Derivate (Contracts for difference, Optionsgeschäfte incl geschriebene Optionen, Futures und andere Termingeschäfte) wurden auf dem Konto dieser Bank in Dänemark gutgeschrieben, iZm mit diesen Geschäften getätigte Zahlungen sowie Kosten (insb Transaktionsspesen) wurden über das Konto dieser Bank in Dänemark abgewickelt. Er tat dies deshalb…
…Sie hätten spekulativen Charakter. Termingeschäfte seien daher in die Nähe von Spiel und Wette zu rücken. Eine Zuordnung zum notwendigen Betriebsvermögen sei somit nicht gegeben. Das Finanzamt folgte den Feststellungen der Betriebsprüfung in den im wiederaufgenommenen Verfahren ergangenen Feststellungsbescheiden. Gegen die Nichtanerkennung der Kursverluste aus…
…Gemäß § 27 Abs 4 EStG gehören zu den Derivaten "der Differenzausgleich (Z 1), die Stillhalteprämie (Z 2), Einkünfte aus der Veräußerung und (Z 3) Einkünfte aus der sonstigen Abwicklung (Z 4) bei Termingeschäften (beispielsweise Optionen, Futures und Swaps) sowie bei sonstigen derivativen Finanzinstrumenten (beispielsweise Indexzertifikaten)". …
…gehören zu den Derivaten „der Differenzausgleich (Z 1), die Stillhalteprämie (Z 2), Einkünfte aus der Veräußerung und (Z 3) Einkünfte aus der sonstigen Abwicklung (Z 4) bei Termingeschäften (beispielsweise Optionen, Futures und Swaps) sowie bei sonstigen derivativen Finanzinstrumenten (beispielsweise Indexzertifikaten)". §27a Abs 1 EStG normiert…
…gehören zu den Derivaten „der Differenzausgleich (Z 1), die Stillhalteprämie (Z 2), Einkünfte aus der Veräußerung und (Z 3) Einkünfte aus der sonstigen Abwicklung (Z 4) bei Termingeschäften (beispielsweise Optionen, Futures und Swaps) sowie bei sonstigen derivativen Finanzinstrumenten (beispielsweise Indexzertifikaten)". §27a Abs 1 EStG normiert…
…gehören zu den Derivaten „der Differenzausgleich (Z 1), die Stillhalteprämie (Z 2), Einkünfte aus der Veräußerung und (Z 3) Einkünfte aus der sonstigen Abwicklung (Z 4) bei Termingeschäften (beispielsweise Optionen, Futures und Swaps) sowie bei sonstigen derivativen Finanzinstrumenten (beispielsweise Indexzertifikaten)". §27a Abs 1 EStG normiert…
…Gemäß § 27 Abs. 4 EStG gehören zu den Derivaten „der Differenzausgleich (Z 1), die Stillhalteprämie (Z 2) Einkünfte aus der Veräußerung und (Z 3) Einkünfte aus der sonstigen Abwicklung (Z 4) bei Termingeschäften (beispielsweise Optionen, Futures und Swaps) sowie bei sonstigen derivativen Finanzinstrumenten (beispielsweise Indexzertifikaten)“. …
…Gemäß § 27 Abs. 4 EStG gehören zu den Derivaten „der Differenzausgleich (Z 1), die Stillhalteprämie (Z 2) Einkünfte aus der Veräußerung und (Z 3) Einkünfte aus der sonstigen Abwicklung (Z 4) bei Termingeschäften (beispielsweise Optionen, Futures und Swaps) sowie bei sonstigen derivativen Finanzinstrumenten (beispielsweise Indexzertifikaten)“. …
…Gemäß § 27 Abs. 4 EStG gehören zu den Derivaten „der Differenzausgleich (Z 1), die Stillhalteprämie (Z 2) Einkünfte aus der Veräußerung und (Z 3) Einkünfte aus der sonstigen Abwicklung (Z 4) bei Termingeschäften (beispielsweise Optionen, Futures und Swaps) sowie bei sonstigen derivativen Finanzinstrumenten (beispielsweise Indexzertifikaten)“. …
…Gemäß § 27 Abs. 4 EStG gehören zu den Derivaten „der Differenzausgleich (Z 1), die Stillhalteprämie (Z 2) Einkünfte aus der Veräußerung und (Z 3) Einkünfte aus der sonstigen Abwicklung (Z 4) bei Termingeschäften (beispielsweise Optionen, Futures und Swaps) sowie bei sonstigen derivativen Finanzinstrumenten (beispielsweise Indexzertifikaten)“. …
…gehören zu den Derivaten „der Differenzausgleich (Z 1), die Stillhalteprämie (Z 2), Einkünfte aus der Veräußerung und (Z 3) Einkünfte aus der sonstigen Abwicklung (Z 4) bei Termingeschäften (beispielsweise Optionen, Futures und Swaps) sowie bei sonstigen derivativen Finanzinstrumenten (beispielsweise Indexzertifikaten)". § 27a Abs 1 EStG normiert…
…gehören zu den Derivaten „der Differenzausgleich (Z 1), die Stillhalteprämie (Z 2), Einkünfte aus der Veräußerung und (Z 3) Einkünfte aus der sonstigen Abwicklung (Z 4) bei Termingeschäften (beispielsweise Optionen, Futures und Swaps) sowie bei sonstigen derivativen Finanzinstrumenten (beispielsweise Indexzertifikaten)". § 27a Abs 1 EStG normiert…
…Gemäß § 27 Abs. 4 EStG gehören zu den Derivaten „der Differenzausgleich (Z 1), die Stillhalteprämie (Z 2) Einkünfte aus der Veräußerung und (Z 3) Einkünfte aus der sonstigen Abwicklung (Z 4) bei Termingeschäften (beispielsweise Optionen, Futures und Swaps) sowie bei sonstigen derivativen Finanzinstrumenten (beispielsweise Indexzertifikaten)“. …
…13. Februar 2006 schloss der Treuhänder mit der ***Leintuchgesellschaft 3*** vier befristete, unbedingte und rückdatierte Termingeschäfte über den Erwerb von Aktien der ***Immobiliengesellschaft 1*** und der ***Immobiliengesellschaft 2***. Der Vertrag wurde durch die eingetragenen Geschäftsführer der ***Leintuchgesellschaft 3*** ***Geschäftsführer 1*** und ***Geschäftsführer 2*** abgeschlossen. Dies…
…2014, Beilage ./29 bis ./32). Die Feststellung, dass es sich bei diesen vier Vereinbarungen um befristete, unbedingte und rückdatierte Termingeschäfte handelte, ergab sich aus dem Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien zu ***Zahl LGS*** (siehe auch ***Geschäftszahl OGH***). Dort wurde der Beschwerdeführer schuldig gesprochen, mit…
…das Kalenderjahr abzusetzen, in dem sie geleistet worden sind (§ 19 Abs. 2 EStG 1988). Bei den Zuflüssen, die aus der Glattstellung der "***Treuhänder 1 -Termingeschäfte***" resultierten, handelte es sich um Einkünfte aus selbständiger Arbeit nach § 22 Z 2 1. Teilstrich EStG 1988, welche im Zeitpunkt…