…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) zulässig. Entscheidungsgründe Die Beschwerdeführerin (=Bf.) ist eine im Drittland ansässige Mobilfunkbetreiberin. Sie erbringt an ihre im Drittland ansässigen Kunden Telekommunikationsdienstleistungen. Die Kunden der Bf. haben ein Teilnehmer Identitätsmodul (subscriber identity module =SIM) mit dem Ländercode des Sitzstaates der…
…4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) zulässig. Entscheidungsgründe Die Beschwerdeführerin (=Bf.) ist eine im Drittland ansässige Mobilfunkbetreiberin. Sie erbringt an ihre im Drittland ansässigen Kunden Telekommunikationsdienstleistungen. Die Kunden der Bf. haben ein Teilnehmer Identitätsmodul (subscriber identity module =SIM) mit dem Ländercode des Sitzstaates der Bf…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) zulässig. Entscheidungsgründe Die Beschwerdeführerin (=Bf.) ist eine im Drittland ansässige Mobilfunkbetreiberin. Sie erbringt an ihre im Drittland ansässigen Kunden Telekommunikationsdienstleistungen. Die Kunden der Bf. haben ein Teilnehmer Identitätsmodul (subscriber identity module =SIM) mit dem Ländercode des Sitzstaates der…
…2004 als nicht steuerbare Ausfuhrlieferung und ab 2005 als nicht steuerbarer Drittlandsumsatz erklärt worden. Der steuerliche Vertreter habe den Standpunkt vertreten, dass es sich bei diesen Umsätzen um Telekommunikationsdienstleistungen im Sinne des § 3a Abs. 10 Z 13 UStG 1994 handle. Die Bf habe Ladebons/Wertkarten…
…also in einem Drittland) ansässige Mobilfunkgesellschaft, die an ihre ebenfalls im Drittland ansässigen Firmen- und Privatkunden im beschwerdegegenständlichen Zeitraum Telekommunikationsdienstleistungen in Österreich erbracht hat. Um den Kunden der BF während derer Aufenthalte in Österreich die Benützung von Mobiltelefonen zu ermöglichen, stellte ein österreichischer Netzbetreiber (Provider…
…also in einem Drittland) ansässige Mobilfunkgesellschaft, die an ihre ebenfalls im Drittland ansässigen Firmen- und Privatkunden im beschwerdegegenständlichen Zeitraum Telekommunikationsdienstleistungen in Österreich erbracht hat. Um den Kunden der BF während derer Aufenthalte in Österreich die Benützung von Mobiltelefonen zu ermöglichen, stellte ein österreichischer Netzbetreiber (Provider…
…also in einem Drittland) ansässige Mobilfunkgesellschaft, die an ihre ebenfalls im Drittland ansässigen Firmen- und Privatkunden im beschwerdegegenständlichen Zeitraum Telekommunikationsdienstleistungen in Österreich erbracht hat. Um den Kunden der BF während derer Aufenthalte in Österreich die Benützung von Mobiltelefonen zu ermöglichen, stellte ein österreichischer Netzbetreiber (Provider…
…also in einem Drittland) ansässige Mobilfunkgesellschaft, die an ihre ebenfalls im Drittland ansässigen Firmen- und Privatkunden im beschwerdegegenständlichen Zeitraum Telekommunikationsdienstleistungen in Österreich erbracht hat. Um den Kunden der BF während derer Aufenthalte in Österreich die Benützung von Mobiltelefonen zu ermöglichen, stellte ein österreichischer Netzbetreiber (Provider…
…verwiesen." In der Beschwerdevorentscheidung vom 30.1.2018 zu den Sachbescheiden führte das FA zur Abweisung begründend aus: "Bei der Beschwerdeführerin (in der Folge: Bf.) handelt es sich um ein im Drittland (***1***) ansässiges Telekommunikationsunternehmen, welches an Kunden Telekommunikationsdienstleistungen erbringt. Soweit die Kunden der Bf…
…Entscheidungsgründe Die Beschwerdeführerin (Bf.) ist eine in einem Drittland ansässige Mobilfunkgesellschaft, die an ihre ebenfalls im Drittland ansässigen Firmen- und Privatkunden im beschwerdegegenständlichen Zeitraum Telekommunikationsdienstleistungen in Österreich erbracht hat. Um den Kunden der Bf. während derer Aufenthalte in Österreich die Benützung von Mobiltelefonen zu ermöglichen…
…Höhe von 1,15 € und 80,79 € aus Fehlberechnungen Übereinstimmung erzielt werden. Die Verfahrensergebnisse des finanzgerichtlichen Vorhalteverfahrens wurden der belangten Behörde zur Äußerung und Antragstellung übermittelt. Mit Schreiben vom 23.3.2017 führte diese aus, zum Vorsteuerabzug aus Telekommunikationsdienstleistungen werde auf § 3a Abs…
…Nr. 383/2003 idF. BGBl. II Nr. 2 21/2009 für Telekommunikationsdienstleistungen einzuordnen sei. Demnach komme es zur Verlagerung des Leistungsortes ins Inland, weil die genannten Leistungen im Inland genutzt bzw. ausgewertet würden und im Drittland keine vergleichbare Besteuerung von mindestens mit dem in Art…
…das Rechtsmittel der Beschwerde und führte aus, dass auf Telefonwertkarten enthaltene Guthaben grundsätzlich erst im Zeitpunkt der Nutzung des Guthabens durch den Endkunden für den Bezug einer Telekommunikationsdienstleistung vom Netzbetreiber bei diesem der Umsatzbesteuerung ("usage-Besteuerung") unterliegen würden. Bei einem Verfall von Guthaben aufgrund der…
…an Einrichtungen zur Übertragung, Ausstrahlung oder zum Empfang. Zu den Telekommunikationsdienstleistungen im Sinne dieser Vorschrift gehört auch die Bereitstellung des Zugangs zu globalen Informationsnetzen - Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen, - auf elektronischem Wege erbrachte Dienstleistungen wie unter anderem die in Anhang L aufgeführten Dienstleistungen; Art. 59a MWStSystRL idgF…
(2) Als „Telekommunikationsdienstleistung“ gelten Dienstleistungen zum Zweck der Übertragung, Ausstrahlung oder des Empfangs von Signalen, Schrift, Bild und Ton oder Informationen jeglicher Art über Draht, Funk, optische oder andere elektromagnetische Medien, einschließlich der damit im Zusammenhang stehenden Abtretung oder Einräumung von Nutzungsrechten an Einrichtungen zur…
…auf den Letztverbrauch im Ergebnis vergleichbar ist. 6.1.3 Erklärung & Vorschreibung der USC Grundsätzlich sind alle Unternehmen, die in den USA internationale Telekommunikationsdienstleistungen erbringen, zur Erklärung dieser Umsätze mittels der FCC-Formulare 499-Q und 499-A verpflichtet.14 Im Formular 499-Q sind…
…hat der EuGH klargestellt, dass es Art. 59a MwStSystRL nicht erlaubt, bei der Leistungsortverlagerung für Telekommunikationsdienstleistungen die drohende Doppelbesteuerung mit Steuern aus Drittstaaten zu ignorieren, wenn eine solche Nichtberücksichtigung einen Verstoß gegen ein "völkerrechtliches Abkommen" darstellen würde. Es besteht kein Zweifel, dass die dargelegten völkerrechtlichen…
…4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang Die Beschwerdeführerin (Bf.) ist eine in Australien (also in einem Drittland) ansässige Mobiltelefongesellschaft, die an ihre ebenfalls im Drittland ansässigen Firmen- und Privatkunden im beschwerdegegenständlichen Zeitraum Telekommunikationsdienstleistungen in Österreich erbracht hat. Um den Kunden der Bf…
…Bf.) ist eine in Südafrika (also in einem Drittland) ansässige Mobiltelefongesellschaft, die an ihre ebenfalls im Drittland ansässigen Firmen- und Privatkunden im beschwerdegegenständlichen Zeitraum Telekommunikationsdienstleistungen in Österreich erbracht hat. Um den Kunden der Bf. während derer Aufenthalte in Österreich die Benützung von Mobiltelefonen zu ermöglichen…
…Bf.) ist eine in Australien (also in einem Drittland) ansässige Mobiltelefongesellschaft, die an ihre ebenfalls im Drittland ansässigen Firmen- und Privatkunden im beschwerdegegenständlichen Zeitraum Telekommunikationsdienstleistungen in Österreich erbracht hat. Um den Kunden der Bf. während derer Aufenthalte in Österreich die Benützung von Mobiltelefonen zu ermöglichen…