…Firmenwert), Kein Bezugsrecht, Kein Einfluss der Erwerber auf die strategische Ausrichtung der ***Bf***, Kein Mitsprache- (§ 3 Abs 2 Vertragsbedingungen), Stimm- und/oder Teilnahmerecht, Keine Kontroll- und Mitwirkungsrechte (siehe § 14 Vertragsbedingungen; dort ist nur von Informationsrechten die Rede), Vorrang vor den Gesellschaftern der ***Bf***, Kein sonstiges…
…Kein Bezugsrecht, • Kein Einfluss der Erwerber auf die strategische Ausrichtung der ***BF***, • Kein Mitspräche- (§ 3 Abs 2 der Vertragsbedingungen), Stimm- und/oder Teilnahmerecht, • Keine Kontroll- und Mitwirkungsrechte (siehe § 14 der Vertragsbedingungen; dort ist nur von Informationsrechten die Rede), • Vorrang vor den Gesellschaftern der ***BF***, • Kein…
…des Gemeinschuldners. Da sich die Wirkungen eines Zwangsausgleichs notwendigerweise auf alle Forderungen erstrecken, die im Konkurs angemeldet werden können, unabhängig davon, ob der Konkursgläubiger sein Teilnahmerecht tatsächlich ausgeübt hat oder nicht, tritt auch die Forderungsveränderung bei allen vom Zwangsausgleich erfassten Forderungen iSd §§ 14 f ein…
…14/0018). Für den Eigenkapitalcharakter sprächen im beschwerdegegenständlichen Fall die unbegrenzte Laufzeit, die Gewinnabhängigkeit der Vergütung, die Nachrangigkeit gegenüber den Gesellschaftsgläubigern sowie das Vorliegen von Mitwirkungs- und Kontrollrechten (Teilnahmerecht an der Hauptversammlung); hingegen die Mindestzinsvereinbarung und die mangelnde Beteiligung an den stillen Reserven, für Fremdkapital…
…Solche Rechte können auch durch Vertrag nicht eingeräumt werden, wohl aber Informationsrechte, etwa in Form eines Teilnahmerechtes an der Hauptversammlung der Aktionäre (ohne Rede- und Antragsrecht) oder eines Rechtes auf Einsichtnahme in den Jahresabschluss (vgl Nagele in Jabornegg/Strasser, AktG 4 § 174 Rz 27 ff…
…Solche Rechte können auch durch Vertrag nicht eingeräumt werden, wohl aber Informationsrechte, etwa in Form eines Teilnahmerechtes an der Hauptversammlung der Aktionäre (ohne Rede- und Antragsrecht) oder eines Rechtes auf Einsichtnahme in den Jahresabschluss (vgl Nagele in Jabornegg/Strasser, AktG 4 § 174 Rz 27 ff…
…Solche Rechte können auch durch Vertrag nicht eingeräumt werden, wohl aber Informationsrechte, etwa in Form eines Teilnahmerechtes an der Hauptversammlung der Aktionäre (ohne Rede- und Antragsrecht) oder eines Rechtes auf Einsichtnahme in den Jahresabschluss (vgl Nagele in Jabornegg/Strasser, AktG 4 § 174 Rz 27 ff…
Dieses Kapital wurde in Tranchen übermittelt und stand grundsätzlich nicht zur freien Verfügung der Bf1, sondern wurde in Punkt 3.1 des TLFA Vertrages zur spezifischen Verwendung und Finanzierung des Erwerbs von Aktien für die 100 % ige Tochter der Bf1, die ehemalige Bf2, festgelegt. Damit…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke über die Beschwerde des Rudolf D*****, *****Adresse*****, vom 13. 8. 2013 gegen das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien vom 17…
Die "Verkehrsteuerpflichtigkeit" des Pokerspiels war bis 1.1.2011 nicht im Glücksspielgesetz geregelt, sondern in § 33 TP 17 Abs. 1 Z 7b GebG, und in § 28 Abs. 3 GebG war auch definiert, wer Veranstalter war. § 33 TP 17 Abs. 1 Z 7b GebG verwies definitiv…