…4 Z 3 BWG) und ein entsprechender Organbeschluss vorliege. Gemäß dem mit “Teilnahme am Verlust“ bezeichneten § 7 hätten die Partizipationsscheine bei Rückzahlung vor Liquidation der Emittentin und im Falle einer nominellen Kapitalherabsetzung im selben Ausmaß wie Aktienkapital bis zur vollen Höhe am unternehmerischen Verlust teilgenommen (…
…Finanzamt erkenne damit in zutreffender Weise die in den vorliegenden Fällen erfolgte rückwirkende Teilnahme der neu beigetretenen atypisch stillen Gesellschafter an Verlusten, die ab dem jeweiligen Zusammenschlussstichtag entstanden seien, dem Grunde nach an. Die Behörde beschränke die Anerkennung allerdings auf eine beteiligungsproportionale Quote am Gesamtverlust…
…den gesetzlichen Bestimmungen, die nach dem Verständnis des BFG eine klare Richtung haben. Zunächst werden Arbeitsgesellschafter von einer Teilnahme am Verlust der Gesellschaft ausgeschlossen. Die substanzbeteiligten Gesellschafter sind am Geschäftserfolg beteiligt, die Arbeitsgesellschafter sind - nach näher zu definierenden Kriterien - am Gewinn der Gesellschaft beteiligt. § 9…
…Eine rückwirkende Teilnahme am Verlust/Gewinn sehen die Bestimmungen des UmgrStG vor, danach kann im Rahmen eines Zusammenschlusses gem. Art IV UmgrStG ein Gesellschafter mit steuerlicher Wirkung rückwirkend zum Umgründungsstichtag beitreten und nimmt daher bereits ab dem Zusammenschlussstichtag an den Gewinnen und Verlusten der Gesellschaft…
…Kapital aufgebraucht ist und es daher nach dem Ende der Laufzeit zu keiner Rückzahlung mehr kommt. Aus der Teilnahme am Verlust ergibt sich ein entscheidendes Abgrenzungskriterium zu den Schuldverschreibungen (hier Krediten). Wenn das dem Unternehmen zur Verfügung gestellte Kapital am Verlust des Unternehmens beteiligt ist…
…Hrsg.), Körperschaften im Steuerrecht (2004) 85). Nach Ansicht des Bundesfinanzgerichtes können die zwei Kategorien von Genussrechten folgendermaßen gesellschaftsteuerrechtlich zugeordnet werden: Handelt es sich um Genussrechte mit erfolgsabhängiger Vergütung, Teilnahme am Verlust der Emittentin bis zur vollen Höhe, Nachrangigkeit und Längerfristigkeit spricht dies für eine gesellschaftsteuerpflichtige…
…oder Verlust zu berechnen und der auf den stillen Gesellschafter fallende Gewinn auszuzahlen. Der Gewinn, der von dem stillen Gesellschafter nicht behoben wird, vermehrt dessen Einlage nicht, sofern nicht ein anderes vereinbart ist. Eine echte stille Beteiligung setzt zwar nicht zwingend eine Teilnahme am Verlust…
…als solcher gewinnabhängig ist, was im gegenständlichen Beschwerdefall hinsichtlich der Genussscheinrendite jedoch zutrifft (siehe oben Punkt 3.9.). ... Neben der Gewinn- bzw. Erfolgsabhängigkeit der Rendite und der Teilnahme am Verlust sind in den aktuellen Genussscheinbedingungen auch die Regelungen über die längerfristige Laufzeit (§ 5), die Unbesichertheit …
…als solcher gewinnabhängig ist, was im gegenständlichen Beschwerdefall hinsichtlich der Genussscheinrendite jedoch zutrifft (siehe oben Punkt 3.9.). ... Neben der Gewinn- bzw. Erfolgsabhängigkeit der Rendite und der Teilnahme am Verlust sind in den aktuellen Genussscheinbedingungen auch die Regelungen über die längerfristige Laufzeit (§ 5), die Unbesichertheit …
…Ist der Darlehensgeber auch in Wirtschaftsjahren mit gutem Geschäftsgang von jeglicher Teilnahme am steigenden Ertrag der Gesellschaft ausgeschlossen, weil sein Vergütungsanspruch auf 6 % der dargeliehenen Summe beschränkt bleibt und ist ihm außer in zwei Verlustjahren nie eine andere Vergütung als 6 % des Kapitals gewährt worden…
…In beiden Fällen war darüber zu entscheiden, ob die Ausgabe von Genussscheinen, die ihrem Inhaber einen Anspruch auf Teilnahme am laufenden Gewinn sowie am Liquidationsgewinn der begebenden Gesellschaft gewähren, unter Art 4 Abs. 1 lit d RL 69/335/EWG (nunmehr Art 3 lit d…
…die für Schuldverschreibungen iSd § 12 KVG sprechen und würden daher nicht der Gesellschaftsteuer unterliegen. Entgegen der Feststelllungen des Finanzamtes komme es zu keiner Teilnahme am Verlust. § 9 der Bedingungen stelle keine eigenständige Verlustbeteiligung dar, sondern die rechtlich gebotene Bedienung der Gläubiger unter Berücksichtigung von Gläubigerschutz…
…diesen Genussrechtsbedingungen keine abweichende und damit diesem Vertragspunkt vorgehende Regelung getroffen wird. Die Genussrechtszeichnerin nimmt mit dem von ihr gekennzeichneten Genussrechtskapital am Verlust der Gesellschaft im Verhältnis des Nominale der Genussrechte der Genussrechtszeichnerin zur Summe aus Stammkapital und den Nominalen aller zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung…
…weshalb die Aussage, die Ausgabe der Genussrechte sei richtlinienkonform der Gesellschaftsteuer unterzogen worden, nicht nachvollziehbar erscheine. Es komme - entgegen der Feststellung des Finanzamtes - zu keiner Beteiligung/Teilnahme am Verlust. § 9 der Bedingungen stelle keine eigenständige Verlustbeteiligung, sondern lediglich die gebotene Bedienung der Gläubiger dar. In …
…ein Grundlagenbescheid. Feststellungsbescheide sprechen unter anderem über die Höhe und Art der gemeinschaftlichen Einkünfte, den Feststellungszeitraum, die Namen der Beteiligten und die Höhe ihrer Anteile am laufenden Gewinn (Verlust) sowie am Veräußerungsgewinn (-verlust) ab. Diese in Grundlagenbescheiden gemäß § 188 BAO getroffenen Feststellungen sind gemäß § 192…
…wozu auch das einem Gesellschafter zustehende Stimmrecht genügt. Das Unternehmerrisiko besteht in der Teilnahme am Wagnis des Unternehmens und kommt ua. in der Beteiligung am Gewinn und Verlust und an den stillen Reserven einschließlich des Firmenwertes zum Ausdruck (VwGH 23.02.1994, 93/15/0163…
…Unternehmensintiative genügt die Wahrnehmung von Stimmrechten sowie von Widerspruchs- oder Kontrollrechten. Das Unternehmerrisiko besteht in der Teilnahme am Wagnis des Unternehmens und kommt ua. in der Beteiligung am Gewinn und Verlust und den stillen Reserven einschließlich des Firmenwertes zum Ausdruck (vgl. VwGH 27.2.08…
…Unternehmensintiative genügt die Wahrnehmung von Stimmrechten sowie von Widerspruchs- oder Kontrollrechten. Das Unternehmerrisiko besteht in der Teilnahme am Wagnis des Unternehmens und kommt ua. in der Beteiligung am Gewinn und Verlust und den stillen Reserven einschließlich des Firmenwertes zum Ausdruck (vgl. VwGH 27.2.08…
…Unternehmensinitiative genügt die Wahrnehmung von Stimmrechten sowie von Widerspruchs- oder Kontrollrechten. Das Unternehmerrisiko besteht in der Teilnahme am Wagnis des Unternehmens und kommt ua. in der Beteiligung am Gewinn und Verlust und den stillen Reserven einschließlich des Firmenwertes zum Ausdruck (vgl. VwGH 27.2.08…
…organisiert, anbietet oder zugänglich macht und 2. bei denen Spieler oder andere eine vermögenswerte Leistung in Zusammenhang mit der Teilnahme am Glücksspiel erbringen (Einsatz) und 3.bei denen vom Unternehmer, von Spielern oder von anderen eine vermögenswerte Leistung in Aussicht gestellt wird (Gewinn). …. 3…