IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter M. in der Finanzstrafsache gegen Dr. R., geb., Wien, über die Beschwerde des Beschuldigten vom 8. Dezember 2015 gegen den Bescheid des Bundesministeriums für Finanzen vom 10. November 2015, GZ. BMF-010105/0300-IV/4…
…ein Überwiegen der Zweckmäßigkeit (Interesse des Abgabengläubigers an der vollständigen Entrichtung der aushaftenden Abgaben) sprechen könnten. Die beantragte Teilnachsicht in Höhe von 50% wurde wie folgt begründet: Ab der Einantwortung mit 25.08.2021 sei es für die Nachsichtswerberin möglich gewesen, die Abgabenschuldigkeiten zu entrichten…
…Eine Abwägung von Billigkeits- und Zweckmäßigkeitsüberlegungen fiele aber auch unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung aller Abgabepflichtigen nicht zugunsten der Nachsichtswerberin aus; die beantragte Teilnachsicht würde dazu führen, dass die Steuernachzahlungen von ***HG*** (zum Teil) unverzinst belassen werden bzw bei einer Abgabenentrichtung für die Jahre 2007…
…über die Beschwerde vom 27. November 2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Eisenstadt Oberwart, vertreten durch ***2***, vom 31. Oktober 2019 betreffend die Abweisung eines Ansuchens um Teilnachsicht gemäß § 236 BAO, Steuernummer ***BF1StNr1***, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet…
…vom 13. August 2015, betreffend die Abweisung eines Antrages um Teilnachsicht gemäß § 236 Bundesabgabenordnung (BAO) nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 22. August 2019 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach…
…den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land vom 17. Juli 2013, betreffend die Abweisung eines Antrages auf Teilnachsicht gemäß § 236 Bundesabgabenordnung (BAO) zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs…
…in Höhe von € 14.934,01 entstanden ist, die auch entrichtet wurde. Mit Schreiben vom 11. März 2019 beantragt der Bf die Nachsicht bzw Teilnachsicht der Immobilienertragsteuer gemäß § 236 BAO wegen Unbilligkeit und bringt zusammenfassend vor, er sei seit einem Unfall im Jahr 2017…
…nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Am 19. März 2008 wurde durch die City Treuhand Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzlei ein Nachsichtsansuchen eingebracht und um Teilnachsicht eines Betrages von € 59.909,99 betreffend Einkommensteuer 1999, Umsatzsteuer 1999, Säumniszuschlag 1999, Einkommensteuer…
…4. September 2014 beantragte die nunmehrige Beschwerdeführerin A.B. (in der Folge kurz Bf. genannt) eine Teilnachsicht der Einkommensteuer 2013 in Höhe von € 600,00, da diese zusätzliche Steuerbelastung für sie eine erhebliche Härte und Unbilligkeit darstelle. Zur Begründung führte die Bf. aus, sie…
…ein Nachsichtsansuchen mit dem Antrag auf Teilnachsicht eines Betrages von € 265.343,47 zu offenen Abgabenschuldigkeiten in der Gesamthöhe von € 355.343,47 ein und avisierte den Differenzbetrag von € 90.000,00 binnen einer Frist von 30 Tagen ab Entscheidung über das…
…dazu ausgeführt: "Über das Ansuchen des ***Bf1***, vertreten durch Mag. Klaus Hübner, vom 31. August 2022 um gnadenweise Teilnachsicht der mit Erkenntnis des Spruchsenates als Organ des Amtes für Betrugsbekämpfung vom 3. März 2022, ***6***, wegen des Finanzvergehens der grob fahrlässigen Abgabenverkürzung gemäß § 34 Abs…
…welche die Abschreibung rechtfertigt. (Künftige Pensionsansprüche werden nach Information unserer Klientin auch unter dem Existenzminimum liegen). Eventualantrag: Antrag auf Gewährung einer Teilnachsicht der Abgaben und Aufschub bis Jahresende in Anbetracht noch offener höchstgerichtlicher Verfahren. Es wurde vom Rechtsanwalt unserer Klientin eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof eingebracht…
…Der Umstand, dass ihm im Abgabeneinbringungsverfahren eine Teilnachsicht gewährt wurde und welche Gründe dafür maßgeblich waren, hat daher - mangels wechselseitiger Bindungswirkung dieser Verfahren - keinerlei Auswirkung auf die finanzstrafrechtliche Beurteilung der gegenständlichen Beschwerdeangelegenheit. Aus den dargestellten Gründen ist der Spruchsenat zu Recht von einer vorsätzlichen Handlungsweise…
…b. Die Rechnungskorrekturen betreffend Umsatzsteuer sind unverzüglich umzusetzen c. Mit der Finanzbehörde werden unabhängig von der internen Evaluierung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittelverfahrens Verhandlungen über eine Teilnachsicht und eine Ratenzahlungsvereinbarung geführt d. Weiters werden mit der Finanzbehörde Verhandlungen zur weiteren Vorgehensweise für den Fall geführt, dass…
…zum Ergebnis gehabt. Dass sich die wirtschaftliche Situation mittlerweile gebessert hat, führt dazu, dass das BFG im Üben des Ermessens eine Teilnachsicht von € 2.389,28 als angemessen sieht. Auch im Hinblick, dass die streitverfangenen Abgaben bis ins Jahr 1998 zurückreichen, vertritt das BFG…
…verwies auf ihre schriftlichen Ausführungen in der Beschwerdevorentscheidung und beantragte die Abweisung der Beschwerde. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: Gegenstand des Verfahrens ist die beantragte Teilnachsicht in der Höhe von 27.480,57 € der mit den Bescheiden vom 07.02.2018 (5.601,72 €)…
…die vom Beschwerdeführer angebotenen Monatsraten wesentlich höher sind als jene monatlichen Beträge, die im Zuge einer Pensionspfändung an das Finanzamt fließen würden. Für die Gewährung der gegenständlichen Teilnachsicht sprechen im Rahmen der Ermessensentscheidung nicht nur das fortgeschrittene Alter des Beschwerdeführers, sondern insbesondere auch der Umstand…
…Zweckmäßigkeit (§ 20 BAO) kein Raum bleibt. Die Beschwerde ist daher schon aus Rechtsgründen als unbegründet abzuweisen und die beantragte Teilnachsicht von 20.000,00 € nicht zu bewilligen. Aber selbst wenn man diesen Rechtsstandpunkt nicht teilen und vom Vorliegen einer Unbilligkeit der Abgabeneinhebung ausgehen würde…
…habe, werde dieser Prozentsatz auf den Differenzbetrag angewendet sodass sich ein Betrag von € 28.697,58 ergebe. Anlehnend an das Judikat wäre im Zeitpunkt der Bescheiderlassung zumindest eine Teilnachsicht in dieser Höhe angemessen gewesen. Hingewiesen wurde auch, dass eine allgemeine Sanierungsmaßnahme nicht voraussetze, dass…
…offenbar auch mein zuständiges Finanzamt, sonst würde man mir doch nicht eine Teilnachsicht in Aussicht stellen. 4.) Meine Einkommensteuererklärung 2016 wurde auftragsgemäß von meinem steuerlichen Vertreter innerhalb der diesem gewährten allgemeinen Frist erstellt - hier bleibt weder für eine vollendete Abgabenhinterziehung, noch für einen derartigen Versuch…