…an sich gebracht zu haben. Herr ***Bf 1*** hat dadurch zu a) das Finanzvergehen des Abgabenhehlerei nach § 37 Abs. 1 lit. a FinStrG und zu b) das Finanzvergehen des vorsätzlichen Eingriffes in die Rechte des Tabakmonopols nach § 44 Abs. 1 FinStrG begangen. Gemäß § 37 Abs…
…2015, wurde Frau A. B. (in weiterer Folge: Beschuldigte) schuldig gesprochen, sie habe im November 2015 vorsätzlich Waren, die zugleich Gegenstände des Tabakmonopols sind, nämlich zumindest 1.800 Stück Zigaretten verschiedener Marken, hinsichtlich welcher zuvor von C. B. das Finanzvergehen des Schmuggels begangen worden sei…
…Europaplatz 7, 4020 Linz, wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung gemäß §§ 33 Abs. 4 iVm 11 Finanzstrafgesetz (FinStrG) und des vorsätzlichen Eingriffes in die Rechte des Tabakmonopols gemäß § 44 Abs. 1 lit. a Finanzstrafgesetz idF vor BGBl. I 2010/104 (FinStrG aF), über die Beschwerde des…
…darauf entfallende Eingangsabgaben € 1.792,85, davon € 403,20 an Zoll, € 974,18 an Tabaksteuer und € 415,47 an Einfuhrumsatzsteuer), sohin Gegenstände des Tabakmonopols mit einem inländischen Kleinverkaufspreis von € 1.694,50, die zuvor von unbekannten Personen gem. § 35 Abs…
…wäre sie zum Ergebnis gekommen, dass die Tabaksteuer weder nach nationalem Recht noch nach EU-Richtlinien festzusetzen ist." Des Weiteren dürfe nicht besteuert werden, weil Cannabis nicht dem Tabakmonopolgesetz unterliege, aus diesem Grunde dürfen derartige Erzeugnisse auch nicht besteuert werden. Überdies sei die politische Willensbildung…
…2, 44 Abs. 2 FinStrG mit einer Geldstrafe bis zum Einfachen der Bemessungsgrundlage, d. i. bei vorsätzlicher Begehung der genannten Monopolvergehen in Bezug auf die Gegenstände des Tabakmonopols, für die ein (inländischer) Kleinverkaufspreis festgesetzt ist, dieser Wert, geahndet. Gemäß Art. 202 Abs. 1 und 2…
…ist: Tabakerzeugnisse im Sinne des Tabakmonopolgesetz 1996 (TabMG) sind nämlich nur Tabakwaren im Sinne des § 2 des Tabaksteuergesetzes 1995. Es verhält sich sohin nicht so, wie die Bf. offenbar vermeint, dass ein Produkt nicht steuerpflichtig sei, weil es nicht dem Tabakmonopolgesetz unterliege oder weil eine…
…dass der Erstbeschuldigte in der Verhandlung am 4. Juni 2019 angab, zu wissen, dass in Österreich ein Tabakmonopol besteht (ON 2, Seite 9 der Niederschrift vom 4. Juni 2019), er 1.000 Stück Zigarren selbst konsumiert und die restlichen Zigarren mit einem Preisaufschlag von 25…
Die Teiltaten des Ansichbringens der drittländischen Zigaretten, hinsichtlich derer von unbekannten Tätern die Finanzvergehen des Schmuggels und des vorsätzlichen Eingriffs in die Rechte des Tabakmonopols nach §§ 35 Abs. 1 lit. a und 44 Abs. 1 lit. a FinStrG begangen wurden, ergibt sich aus der mit…
…den Richter Mag. Gerhard Groschedl in Vertretung des Richters Dr. Georg Zarzi in der Finanzstrafsache gegen Herrn A. B., Adresse1, wegen der Finanzvergehen des Schmuggels und des vorsätzlichen Eingriffes in die Rechte des Tabakmonopols gemäß §§ 37 Abs. 1 lit. a und 46 Abs. 1 lit…
…einer abgabenrechtlichen Anzeige- Offenlegungs- und Wahrheitspflicht aus dem freien Verkehr eines Mitgliedsstaates zu gewerblichen Zwecken bezogen und die in den Vorschriften über das Tabakmonopol enthaltenen Gebote oder Verbote hinsichtlich des Handels mit Monopolgegenständen verletzt. Im Zeitraum Mai 2006 bis November 2008 12.000 Gramm (240…
…im Zeitraum 31. März 2015 bis 29. Juni 2015 vorsätzlich Waren, die zugleich Gegenstände des Tabakmonopols sind, nämlich zumindest 200 Stück Zigaretten der Marke "Marlboro" und 2600 Stück Zigaretten der Marke "Marlboro Gold", hinsichtlich welcher zuvor von unbekannten Personen das Finanzvergehen des Schmuggels gemäß § 35…
…nur dieses Erkenntnis unzutreffend, sondern setze sich auch mit den maßgeblichen nationalen gesetzlichen Vorschriften nicht auseinander. Im TabMG 1996 seien die Gegenstände des Tabakmonopols im § 1 taxativ aufgezählt und lege das TabMG den Monopolvorbehalt des Bundes durch einen klaren ausdrücklichen Verweis auf § 2 TabStG 1994…
…Produkte werden auch im Online-Handel auf der Homepage angeboten. Da es sich bei der Ware um Tabakerzeugnisse handelt und ein Bezug derartiger Waren nach den Bestimmungen des Tabakmonopolgesetzes (TabMG) ausschließlich dem Großhandel vorbehalten ist, dem Zollamt Österreich als Finanzstrafbehörde jedoch nichts darüber bekannt ist…
…dass der Erstbeschuldigte in der Verhandlung am 4. Juni 2019 angab, zu wissen, dass in Österreich ein Tabakmonopol besteht (ON 2, Seite 9 der Niederschrift vom 4. Juni 2019), er 1.000 Stück Zigarren selbst konsumiert und die restlichen Zigarren mit einem Preisaufschlag von 25…
…des vergleichbaren Wasserpfeifentabaks "Havana" herangezogen, der gemäß § 9 des Tabakmonopolgesetzes 1996 mit € 16,90 festgelegt worden ist. Bei seiner Vernehmung als Verdächtiger hat der Bf am 10. Dezember 2013 gegenüber dem Zollamt Wien als Finanzstrafbehörde zusammenfassend ausgesagt, er habe lediglich seinem Vater aus Gefälligkeit…
…44 Abs. 1 FinStrG: Des vorsätzlichen Eingriffes in Monopolrechte macht sich schuldig, wer zu seinem oder eines anderen Vorteil vorsätzlich die in den Vorschriften über das Tabakmonopol enthaltenen Gebote oder Verbote hinsichtlich des Handels mit Monopolgegenständen verletzt; hievon ausgenommen ist der Handel mit Tabakerzeugnissen, für…
…geahndet. Das Finanzvergehen der vorsätzlichen Monopolhehlerei wird gemäß § 46 Abs. 2 FinStrG mit einer Geldstrafe bis zum Einfachen der Bemessungsgrundlage, die bei Gegenständen des Tabakmonopols dem Inlandsverschleißpreis entspricht, bestraft. Die Eingangsabgaben für die tatgegenständlichen Zigaretten betragen € 2.354,56; die Bemessungsgrundlage gemäß § 44 Abs…
…44 Abs. 1 FinStrG macht sich des vorsätzlichen Eingriffes in Monopolrechte schuldig, wer zu seinem oder eines anderen Vorteil vorsätzlich die in den Vorschriften über das Tabakmonopol enthaltenen Gebote oder Verbote hinsichtlich des Handels mit Monopolgegenständen verletzt; hievon ausgenommen ist der Handel mit Tabakerzeugnissen, für…
…der Besch. gegen das Erkenntnis Beschwerde erhoben und im Wesentlichen ausgeführt, dass die Zigarren mit deutschen Steuerbanderolen versehen waren und er keine Kenntnis davon hatte, dass der private Ankauf von Zigarren dem Tabakmonopol unterliegen und strafbar sein würde. Die Parteien haben gem. § 160 Abs. 3…