…Einkunftsteile Österreich zustünde. Auch für die übrigen Auslandstätigkeiten stünde das Besteuerungsrecht Österreich zu, da sich der Berufungswerber laut den Tätigkeitstabellen in keinem der Tätigkeitsstaaten (Slowenien, Tschechien, Ungarn, Kroatien, Italien) an mehr als 183 Tagen im Jahr aufgehalten hat und die Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und diesen…
…883/2004 und die Durchführungsverordnung (Nr.) EG 987/2009 anzuwenden ist. Der konkrete Sachverhalt sieht folgendermaßen aus: - Der Wohnort des Kindes befindet sich in Ungarn. - Der Beschäftigungsstaat des Vaters ist Österreich. - Der Beschäftigungsstaat der Mutter ist die Schweiz. Es liegt somit ein Drei-Staaten-Prinzip…
…Tätigkeitsstaates (also des Quellenstaates Österreich) halten soll, besteht die Disposition der Bf. – auf deren Schutzwürdigkeit sie sich beruft – offenbar in der Unterlassung rechtzeitig vor Eintritt der Verjährung von der ungarischen Finanzverwaltung die zu Unrecht erhobene Steuer auf den österreichischen Arbeitslohn von ihrem Ansässigkeitsstaat zurückzufordern und…
…11 € der Besteuerung in Österreich unterworfen. Über Ergänzungsersuchen legte die Bf Rechnungen ihres Arbeitgebers über die Weiterverrechnung der auf ihre Entsendung entfallenden anteiligen Lohnkosten des Jahres 2011 an die slowakische Konzerngesellschaft sowie ihre in der Slowakei eingereichte Steuererklärung und eine Bestätigung des tschechischen Finanzamtes…
…Ansässigkeits- zum jeweiligen Tätigkeitstaat (Österreich und Deutschland "). Der Aufteilungschlüssel von 45: 55 % lt. Beschwerdevorentscheidung wurde daher – den Ausführungen des Bfs. folgend und im Übrigen auch von der Abgabenbehörde in der Stellungnahme v.27.03.2014 gefordert - auf 91,38 % für Österreich und zu 8,62…
…Österreich ansässigen Bf. hinsichtlich seiner Einkünfte aus der in Indien und Israel ausgeübten Tätigkeit davon abhängig, dass der "wirtschaftliche Arbeitgeber" nicht in Indien und Israel ansässig ist. Wurden die Vergütungen demgegenüber von einem in den Tätigkeitsstaaten Indien und Israel ansässigen Arbeitgeber getragen, behalten die Tätigkeitsstaaten…
…Bf genutzte Wohnung geschlossen hat, vorgelegt. Strittig ist, -) ob der Sachverhalt unter Art 15 Abs 2 DBA Österreich-Slowakei fällt und -) ob der Sachbezug für den Berufswohnsitz unter rechtlichen Aspekten von dritter Seite gewährt wurde. Anlässlich einer telefonischen Rücksprache vom 15. Dezember 2020 teilte die…
…Tätigkeitsstaaten verbracht wurden. Insbesondere wurden die Weihnachtsfeiertage im gesamten streitgegenständlichen Zeitraum in Österreich verbracht, was einen weiteren gewichtigen inländischen Anknüpfungspunkt dargestellt. Schließlich ist im Zusammenhang mit den im In-, bzw. Ausland verbrachten Zeiten festzuhalten, dass sich der Bf. in den Veranlagungsjahren 2011,2012,2013 und…
…eine Abgrenzung in der oben genannten Art und Weise entnehmen. Für die vom BF vorgebrachten Abgrenzungskriterien zwischen freiberuflichen (künstlerischen) gemäß Tätigkeiten Art 14 und Art. 17 des OECD MA (bzw. die entsprechenden DBA´s zwischen Österreich und den oben angeführten Tätigkeitsstaaten des BF) nach der künstlerischen…
…DBA Österreich-Deutschland, Beck 2010, Art. 15 Anm 8, genüge die steuerliche Erfassung als Einkünfte aus unselbständiger Arbeit für das Vorliegen der Voraussetzung „Besteuerung im Tätigkeitstaat“ gem. Art 15 Abs. 4. Diese sei gegeben, wenn der Steuerpflichtige und alle anderen Beteiligten allen Verpflichtungen nachgekommen sind…
…für eine Verlegung der Ansässigkeit in die Niederlande sprechen, wurden weder im Prüfungs- noch im Beschwerdeverfahren dargelegt. (…) Die Abgabenbehörde geht daher in freier Beweiswürdigung von einer Ansässigkeit und unbeschränkten Steuerpflicht in Österreich aus. Diese Steuerpflicht bezieht sich auf das gesamte Welteinkommen, ungeachtet der Frage…
…Rz 370). Da - wie ausführlich dargelegt wurde - im gegenständlichen Fall das DBA-BRD und das DBA-Schweiz Österreich das Besteuerungsrecht nicht entziehen, verbleibt für eine Anwendung der DBA-Entlastungsverordnung kein Raum. Der Beschwerde war daher auch in diesem Punkt der gewünschte Erfolg zu versagen. Zur…
…Einkünfte des in Österreich ansässigen Bf. aus seiner in Indien und Israel ausgeübten Tätigkeit zu. Das Besteuerungsrecht hinsichtlich dieser Einkünfte kommt gemäß Art. 15 Abs. 1 DBA-Indien und Art. 15 Abs. 1 DBA-Israel den Tätigkeitsstaaten Indien und Israel zu. In Österreich als Ansässigkeitsstaat…
…somit in Österreich zu versteuern, wobei sich Deutschland vorbehält, auf den in Deutschland zu erfassenden Teil des Gesamteinkommens jenen Steuersatz anzuwenden, der auf das in- und ausländische Gesamteinkommen entfällt (= Befreiungsmethode mit Progressionsvorbehalt). Ihre Beschwerde war daher als unbegründet abzuweisen.“ Am 19.9.2014 stellte…
…feste Einrichtung des Arbeitgebers (Z.Z.) in Österreich liege ebenfalls nicht vor. Der Art. 15 Abs. 2 lit. a und c des maßgeblichen DBA Österreich/ Slowenien sei somit nicht anwendbar und rechtfertige somit kein Besteuerungsrecht des Tätigkeitsstaates Österreich. Hinsichtlich der Arbeitgebereigenschaft im Zuge der konzerninternen…
…oder feste Einrichtung des Arbeitgebers in Österreich liegt ebenfalls nicht vor. Der Art. 15 Abs. 2 lit. a) und c) des maßgeblichen DBA-Deutschland ist somit - auch von der Behörde unbestritten - nicht anwendbar und rechtfertigt somit kein Besteuerungsrecht des Tätigkeitsstaates Österreich. Hinsichtlich der Arbeitgebereigenschaft im…
…oder feste Einrichtung des Arbeitgebers in Österreich liege ebenfalls nicht vor. Der Artikel 15 Abs. 2 lit. a und c des maßgeblichen DBA Schweiz sei somit – auch von der belangten Behörde unbestritten – nicht anwendbar und rechtfertige somit kein Besteuerungsrecht des Tätigkeitsstaates Österreich. Hinsichtlich der Arbeitgebereigenschaft…
…05:00 Uhr eingesetzt und erhalten ein Honorar von ca. Euro pro Nacht. Daraus folge, dass zu prüfen sei, ob das DBA - Deutschland das Besteuerungsrecht auch tatsächlich dem Tätigkeitstaat Österreich zuweise. Die beispielhafte Aufzählung „Bühnen-, Film-, Rundfunk-, und Fernsehkünstler sowie Musiker" in Art 17 DBA…
…vom 1. August 2019 ersuchte die belangte Behörde um Stellungnahme zu den Tätigkeitstagen in Österreich. Mit Eingabe vom 9. September 2019 nahm der Bf. Stellung. Der Bf. sei bei einer österreichischen Gesellschaft beschäftigt gewesen und habe die Tätigkeit zum Teil tagsüber in Salzburg ausgeübt. Die…
…zwischen Österreich und ***Drittstaat*** auch nicht im Verhältnis der Tätigkeitstage in 2017 (zu der Aufteilung des Bonus siehe unten). Der Beschwerde des Bf. konnte demnach hinsichtlich dieses Beschwerdepunktes insoweit teilweise Folge gegeben werden, als der Bonus aus der Aufteilung der Besteuerung nach den Tätigkeitstagen in…