Wie der Verwaltungsgerichtshof ausgesprochen hat, ist unter technischer Abnutzung der materielle Verschleiß eines Wirtschaftsgutes, somit sein Substanzverzehr, unter wirtschaftlicher Abnutzung hingegen die Verminderung oder das Aufhören der Verwendungsmöglichkeit eines Wirtschaftsgutes für den Steuerpflichtigen zu verstehen. Im gegenständlichen Fall ist die technische Nutzungsdauer von ca. 66…
…genutzt werden. Die technische Abnützung, die durch den materiellen Verschleiß bedingt sei (Substanzverzehr) bedinge das Aufhören der Verwendungsmöglichkeit des Wirtschaftsgutes, sodass gleichzeitig eine wirtschaftliche Nutzbarkeit von 33,3 Jahren vollauf begründet und vom Beschwerdeführer nachgewiesen sei. Zusätzlich werde eine Überschussrechnung von 2009 vorgelegt, aus der…
…die Dauer seiner technischen und wirtschaftlichen Nutzbarkeit zu verstehen. Die technische Abnutzung ist der materielle Verschleiß des Wirtschaftsgutes, sein Substanzverzehr. Als wirtschaftliche Abnutzung wird die Verminderung oder das Aufhören der Verwendungsmöglichkeit des Wirtschaftsgutes für den Steuerpflichtigen bezeichnet. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer eines Wirtschaftsgutes (und damit die…
…03, RV/0171-F/02; mit Hinweis auf Werndl RdW 86, 287). Die technische Nutzungsdauer richtet sich nach der technischen Abnutzung, die sich durch materiellen Verschleiß ( Substanzverzehr) infolge Gebrauch oder Zeitablauf wegen äußeren Einflüssen wie Witterung, Temperatur, Säure uÄ, ergibt (VwGH 9.9.04, 2002…
…wirtschaftliche Nutzungsdauer (VwGH 8.8.1996, 92/14/0052). Unter technischer Abnutzung ist der materielle Verschleiß eines Wirtschaftsgutes zu verstehen, somit sein Substanzverzehr, unter wirtschaftlicher Abnutzung die Verminderung oder das Aufhören der Verwendungsmöglichkeit eines Wirtschaftsgutes für den Steuerpflichtigen (VwGH 9.9.2004, 2002/15/0192). …
…technische, wirtschaftliche oder rechtliche Komponenten zurückzuführen sein. Technische Abnutzung liegt bei Substanzverzehr ("Verschleiß") vor, wirtschaftl Abnutzung bei Abnahme der wirtschaftlichen Nutzungsmöglichkeiten ("Veralten") und rechtliche Abnutzung bei zeitlichem Verbrauch der rechtlichen Verfügungsmacht. Nicht abnutzbar sind ua Kunstwerke wie zB Gemälde (vgl VwGH 22.2.2000, 99…
…ua BFG, 12.02.2015, RV/5100393/2013). Unter technischer Abnutzung ist der materielle Verschleiß eines Wirtschaftsgutes zu verstehen, somit sein Substanzverzehr, unter wirtschaftlicher Abnutzung die Verminderung oder das Aufhören der Verwendungsmöglichkeit eines Wirtschaftsgutes für den Steuerpflichtigen (VwGH 9.9.2004, 2002/15/0192). Die…
…anderen Betrieben, die einen Verbrauch von Substanz mit sich bringen, Absetzungen für Substanzverringerungen (AfS) vorzunehmen. Die AfS trägt dem Substanzverzehr Rechnung und ähnelt in der Wirkung einer Leistungs-Absetzung für Abnutzung (Leistungs-AfA). Es handelt sich um eine gesetzlich zwingende Bestimmung. Nach § 8 Abs. 5…
…kürzere Nutzungsdauer dieser Gebäudebestandteile aber keinen Einfluss auf die Gesamtnutzungsdauer des Gebäudes. Unter technischer Abnutzung ist der materielle Verschleiß eines Wirtschaftsgutes, somit sein Substanzverzehr, unter wirtschaftlicher Abnutzung hingegen die Verminderung oder das Aufhören der Verwendungsmöglichkeit eines Wirtschaftsgutes für den Steuerpflichtigen zu verstehen (VwGH 27.01…
…172 = BStBl II 1978, 164). Die technische Abnutzung ist der materielle Verschleiß des 'Wirtschaftsgutes, also sein Substanzverzehr. Als wirtschaftliche Abnutzung bezeichnet man die Verminderung oder das Aufhören der Verwendungsmöglichkeit des Wirtschaftsgutes für den Betroffenen (VwGH 27.1.1994, 92/15/0127; vgl auch Jakom…
…auf die für ihn günstigere Alternative berufen könne. Die technische Abnutzung sei der materielle Verschleiß des Wirtschaftsgutes, also sein Substanzverzehr. Als wirtschaftliche Abnutzung werde die Verminderung oder das Aufhören der Verwendungsmöglichkeit des Wirtschaftsgutes für den Betroffenen bezeichnet. Dass Teppiche im Laufe der Zeit an Wert…
…2009/15/0108, mwN). Unter technischer Abnutzung ist der materielle Verschleiß eines Wirtschaftsgutes zu verstehen, somit sein Substanzverzehr, unter wirtschaftlicher Abnutzung die Verminderung oder das Aufhören der Verwendungsmöglichkeit eines Wirtschaftsgutes für den Steuerpflichtigen (VwGH 9.9.2004, 2002/15/0192). Soll also tatsächlich von der…
…Februar 2012, 2009/15/0108, mwN). Unter technischer Abnutzung ist der materielle Verschleiß eines Wirtschaftsgutes zu verstehen, somit sein Substanzverzehr, unter wirtschaftlicher Abnutzung die Verminderung oder das Aufhören der Verwendungsmöglichkeit eines Wirtschaftsgutes für den Steuerpflichtigen (VwGH 9.9.2004, 2002/15/0192). Die technische Gesamtnutzungsdauer…
…2009/15/0108, mwN). Unter technischer Abnutzung ist der materielle Verschleiß eines Wirtschaftsgutes zu verstehen, somit sein Substanzverzehr, unter wirtschaftlicher Abnutzung die Verminderung oder das Aufhören der Verwendungsmöglichkeit eines Wirtschaftsgutes für den Steuerpflichtigen (VwGH 9.9.2004, 2002/15/0192). Die technische Gesamtnutzungsdauer hängt vom…
…Februar 2012, 2009/15/0108, mwN). Unter technischer Abnutzung ist der materielle Verschleiß eines Wirtschaftsgutes zu verstehen, somit sein Substanzverzehr, unter wirtschaftlicher Abnutzung die Verminderung oder das Aufhören der Verwendungsmöglichkeit eines Wirtschaftsgutes für den Steuerpflichtigen (VwGH 9.9.2004, 2002/15/0192). Die technische Gesamtnutzungsdauer…
…8*** Markt ***Str.***, ***12*** ***2*** beauftragt und vorgelegt. Das Mietobjekt wurde 2012 in Massivbauweise neu errichtet und kann folglich der Substanzverzehr durch die technische Abnutzung (materieller Verschleiß) mit der gesetzlichen Vermutung von 66 2/3 angesetzt werden. Eine Widerlegung dieser (technischen) Nutzungsdauer gelingt dem vorgelegten…
…der technischen und wirtschaftlichen Nutzbarkeit des Wirtschaftsgutes zu verstehen. Die technische Abnutzung ist der materielle Verschleiß des Wirtschaftsgutes, sein Substanzverzehr. Als wirtschaftliche Abnutzung wird die Verminderung oder das Aufhören der Verwendungsmöglichkeit des Wirtschaftsgutes für den Steuerpflichtigen bezeichnet. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer kann nicht mathematisch genau ermittelt…
…den Planjahren 2008 - 2012 Die Abschreibungen und die damit in Zusammenhang stehenden Investitionen zeigen folgendes Bild: [Grafik] Die Planungsrechnung zeigt einen Substanzverzehr im Detailplanungszeitraum iHv € 147.290,00 als die Abschreibungen die Investitionen um diesen Betrag übersteigen. Aus der Unternehmensbewertungslehre ist allgemein bekannt…
…erlaubt, kann die (nachvollziehbar begründete und berechnete) kürzere Nutzungsdauer gewählt werden. Unter technischer Abnutzung ist der materielle Verschleiß eines Wirtschaftsgutes, somit sein Substanzverzehr, unter wirtschaftlicher Abnutzung hingegen die Verminderung oder das Aufhören der Verwendungsmöglichkeit eines Wirtschaftsgutes für die Partei zu verstehen (VwGH 9.9.2004…
…dass sich ein Gewinnungsrecht nicht auf den bloßen Gebrauch der Sache beschränkt, sondern darüber hinaus auch den teilweisen Verbrauch der Sache gestattet und die Ausbeutung der vorhandenen Bodenschätze zum Substanzverzehr führt (OGH 22.4.2008, 10 Ob 25/08m). Für die Zuordnung eines Rechtsgeschäftes zu…