IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf., vertreten durch Vertreter über die Beschwerde vom 22.11.2018 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt vom 31.10.2018, betreffend Zahlungserleichterungen gemäß § 212 BAO zu Recht: Die Beschwerde…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache des Bf. über die Beschwerde vom 13.1.2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 14.12.2015 betreffend Zahlungserleichterungen zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache der Bf. über die Beschwerde vom 13.01.2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 14.12.2015 betreffend Zahlungserleichterungen zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache des Bf., vertreten durch Hadaier Wirtschaftsprüfung- und Steuerberatung GmbH, Keplerstraße 1, 4910 Ried im Innkreis, gegen den Bescheid des Finanzamtes Kitzbühel Lienz vom 1.12.2015 betreffend Zahlungserleichterungen zu Recht erkannt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache des Bf., vertreten durch Dr. Obermoser Wirtschaftstreuhand GmbH, St. Johanner Straße 49a, 6370 Kitzbühel, gegen den Bescheid des Finanzamt Kitzbühel Lienz vom 20.08.2015 betreffend Zahlungserleichterungen zu Recht erkannt: Die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Nathalie Kovacs in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf1-Adr*** vertreten ***StB***, über die Beschwerde vom 17. August 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 21. Juli 2023 betreffend Abweisung eines Zahlungserleichterungsansuchens gemäß § 212 BAO…
…Entrichtung der Abgabe eine erhebliche Härte darstellt und durch die Zufristung die Einbringlichkeit der Abgabe nicht gefährdet ist, nicht zu erfolgen hatte. Da der beantragte Stundungstermin bereits verstrichen ist, kann der Gewährung der beantragten Zahlungserleichterung somit nicht entsprochen werden. Wurde ein Antrag auf Aussetzung der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache Rechtsanwalt Dr.X,Adresse, als Insolvenzverwalter im Konkurs der Bf., Anschrift, über die Beschwerde vom 21.10.2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien 4/5/10 vom 17…
…hat, die Behörde bei Erlassen ihres Bescheides diese vom Abgabepflichtigen begehrte Stundung nicht mehr (rückwirkend) gewähren (VwGH 24.3.2009, 2006/13/0149). Da der beantragte Stundungstermin bereits verstrichen ist, kann der Gewährung der beantragten Zahlungserleichterung somit nicht entsprochen werden. Unbeschadet aller sonstigen Vorschriften des …
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache Bf., Anschrift, über die Beschwerde vom 16. Dezember 2014 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 27. November 2014 betreffend Abweisung eines Zahlungserleichterungsansuchens gemäß § 212 BAO zu…
…2020 wurde der Beschwerdeführerin die Stundung des unten näher aufgegliederten Abgabenrückstandes in Höhe von 18.524,20 € bis 2. Juni 2020 bewilligt. Nach Ablauf dieses Stundungstermines erfolgten weder Zahlungen auf das Abgabenkonto, noch wurde eine weitere Stundung beantragt oder bewilligt. In Aktenvermerken vom 13…
…sind antragsgebundene Verwaltungsakte. Die Bewilligung eines Zahlungserleichterungsersuchen darf daher nicht über den Antrag des Abgabepflichtigen (zB dem beantragten zeitlichen Rahmen) hinausgehen. Wenn Zahlungserleichterungsersuchen erst nach dem beantragten Stundungstermin einer Erledigung zu geführt werden, sind sie als gegenstandslos abzuweisen (VwGH 27.6.1984, 82/16/0081…
…Behörde bei Erlassen ihres Bescheides diese vom Abgabepflichtigen begehrte Stundung nicht mehr (rückwirkend - ex tunc) gewähren (VwGH 24.3.2009, 2006/13/0149). Zahlungserleichterungsansuchen, die erst nach dem begehrten Stundungstermin (bzw. nach Ablauf des Zeitraumes der Ratenvereinbarung) erledigt werden, sind deshalb als gegenstandslos abzuweisen (vgl…
…Wenn Zahlungserleichterungsansuchen erst nach dem begehrten Stundungstermin erledigt werden, sind sie als gegenstandslos abzuweisen (vgl. VwGH 24.5.1985, 85/17/0074 sowie Ritz/Koran, BAO7 (2021) § 212 Rz 1). Da der beantragte Stundungstermin im Zeitpunkt der Entscheidung über das streitgegenständliche Ansuchen bereits abgelaufen war…
…eine ihr nicht zukommende Zuständigkeit in Anspruch (VwGH 17.06.1992, 91/13/0243). Zahlungserleichterungsansuchen sind - sofern keine Formalerledigung zu erfolgen hat -, als gegenstandslos abzuweisen, wenn sie nach dem begehrten Stundungstermin erledigt werden (siehe Ritz/Koran, BAO8, § 212 Rz 1 und die dort zitierte Judikatur…
…ist es der Abgabenbehörde untersagt, eine über den beantragten zeitlichen Rahmen hinausgehende Zahlungserleichterungsbewilligung auszusprechen. Werden Zahlungserleichterungsansuchen daher erst nach dem begehrten Stundungstermin erledigt bzw ist die vom Zahlungserleichterungswerber beantragte Laufzeit der Zahlungserleichterung im Zeitpunkt der Entscheidung über die Bescheidbeschwerde bereits verstrichen, ist die Beschwerde als…
…Antrags bewilligt, so nimmt die Behörde eine ihr nicht zukommende Zuständigkeit in Anspruch (VwGH 17.06.1992, 91/13/0243). Zahlungserleichterungsansuchen sind - sofern keine Formalerledigung zu erfolgen hat -, als gegenstandslos abzuweisen, wenn sie nach dem begehrten Stundungstermin erledigt werden (siehe Ritz, BAO8, § 212, Tz 1…
…BAO6, § 212 Rz 1). Zahlungserleichterungsansuchen sind, wenn sie erst nach dem begehrten Stundungstermin erledigt werden, als gegenstandslos abzuweisen (VwGH 24.5.1985, 85/17/0074). Wenn der im Zahlungserleichterungsansuchen bzw. in der Berufung oder im Vorlageantrag begehrte letzte Zahlungstermin im Zeitpunkt der Entscheidung über die…
…Höhe von EUR 188.714,37 aus. Das Stundungsansuchen wurde am 22.11.2022 elektronisch eingebracht. Der Antrag begehrte eine Stundung bis zum 31.08.2023. Der beantragte Stundungstermin ist überschritten. 2. Beweiswürdigung Der festgestellte Sachverhalt ergibt sich aus dem unzweifelhaften Inhalt des vorgelegten Verwaltungsaktes…
…EUR 141.302,00 am Abgabenkonto aus. Das Stundungsansuchen über einen Betrag in Höhe von EUR 140.846,22 wurde am 15.06.2023 elektronisch von der steuerlichen Vertretung eingebracht und begehrte eine Stundung bis zum 31.12.2023. Der beantragte Stundungstermin ist überschritten. 2…