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UFSW RV/1611-W/11Stundungstermin zum Entscheidungszeitpunkt bereits abgelaufen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.02.2012

…Abgaben durch den Aufschub nicht gefährdet wird. Zunächst ist festzustellen, dass der im Ansuchen um Zahlungserleichterung vom 18. Jänner 2011 begehrte Stundungstermin 31. Dezember 2011 bereits verstrichen ist. Wenn der im Zahlungserleichterungsansuchen bzw. in der Berufung oder im Vorlageantrag begehrte letzte Zahlungstermin im Zeitpunkt der…

UFSW RV/0531-W/11Stundungstermin bereits abgelaufen, Steuerrückstand getilgt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.03.2011

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 16. September 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 6/7/15 vom 13. September 2010 betreffend Zahlungserleichterung gemäß § 212 BAO entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe…

UFSW RV/1039-W/10Beantragter Stundungstermin bereits abgelaufen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.04.2010

…Abgabepflichtigen mit erheblichen Härten verbunden wäre und die Einbringlichkeit der Abgaben durch den Aufschub nicht gefährdet wird. Festgestellt wird, dass sowohl der angeführte Stundungstermin 31. Dezember 2009 bereits verstrichen ist als auch die in eventu angeführten und urgierten Verbuchungen der Umsatzsteuervoranmeldungen 02/2009 und 03…

UFSL RV/1267-L/12Ablauf des beantragten Stundungstermins
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.01.2013

…von 24.000,00 € ersucht werde. Bis Ende des Jahres werde jedenfalls ein Teilbetrag in Höhe der anteiligen Zahllast von 24.000,00 € aus dem Verkauf einlangen. Wenngleich der Bw den beantragten Stundungstermin nicht datumsmäßig genau festlegte, ist dennoch das Jahresende mittlerweile verstrichen…

BFG RV/7104231/2019Keine Stundung nach Verstreichen des Stundungstermins
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis13.08.2019

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf., vertreten durch Vertreter über die Beschwerde vom 22.11.2018 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt vom 31.10.2018, betreffend Zahlungserleichterungen gemäß § 212 BAO zu Recht: Die Beschwerde…

BFG RV/3100702/2016Keine Stundungsbewilligung nach Verstreichen des begehrten Stundungstermins
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis17.10.2016

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache des Bf. über die Beschwerde vom 13.1.2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 14.12.2015 betreffend Zahlungserleichterungen zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine…

BFG RV/3100703/2016Keine Stundungsbewilligung nach Verstreichen des begehrten Stundungstermins
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis17.10.2016

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache der Bf. über die Beschwerde vom 13.01.2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 14.12.2015 betreffend Zahlungserleichterungen zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine…

UFSW RV/3035-W/09Res iudicata, beantragter Stundungstermin bereits abgelaufen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)28.01.2010

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Karl Kittinger und die weiteren Mitglieder ADir. Helmut Hummel, Kommerzialrat Gottfried Hochhauser und Reinhold Haring im Beisein der Schriftführerin Edith Madlberger über folgende Berufungen der Bw., vertreten durch Dr. Otto Draxl, beeideter Wirtschaftsprüfer und Steuerberater…

UFSW RV/3375-W/09Keine Stundung, wenn Stundungstermin bereits abgelaufen und Abgabe nicht mehr aushaftet
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)26.11.2009

…der Abgaben hinausschieben (Stundung) oder die Entrichtung in Raten bewilligen, wenn die sofortige oder die sofortige volle Entrichtung der Abgaben für den Abgabepflichtigen mit erheblichen Härten verbunden wäre und die Einbringlichkeit der Abgaben durch den Aufschub nicht gefährdet wird. Da der begehrte Stundungstermin, der 30…

UFSW RV/0192-W/09Keine Stundung, wenn der Stundungstermin bereits überschritten bzw, die zu stundende Abgabe bereits entrichtet ist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)24.09.2009

…berufungsgegenständlichen Verfahren stehen und daher als eigenständige weitere Zahlungserleichterungsansuchen, die vom Finanzamt noch zu erledigen sein werden, zu werten sind. Da jedoch der begehrte Stundungstermin (nämlich der 30. Dezember 2008) im Zeitpunkt der Berufungserledigung bereits überschritten ist, war die Berufung als gegenstandslos abzuweisen (VwGH 24…

UFSW RV/1633-W/09Keine Stundung, wenn begehrter Stundungstermin bereits abgelaufen ist.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.09.2009

…27.6.1984, 82/16/0081 und VwGH 24.5.1985, 85/17/0074). Da im vorliegenden Fall der begehrte Stundungstermin (31. Dezember 2008) bereits abgelaufen ist, kann auch die gegenständliche Berufung nur mehr abgewiesen werden. Selbst wenn man diese Rechtsansicht nicht teilt, kommt keine…

BFG RV/3100228/2016Keine Stundungsbewilligung durch das Finanzgericht nach Verstreichen des begehrten Stundungstermins
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis06.04.2016

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache des Bf., vertreten durch Hadaier Wirtschaftsprüfung- und Steuerberatung GmbH, Keplerstraße 1, 4910 Ried im Innkreis, gegen den Bescheid des Finanzamtes Kitzbühel Lienz vom 1.12.2015 betreffend Zahlungserleichterungen zu Recht erkannt…

BFG RV/3100939/2015Keine Stundungsbewilligung nach Abgabenentrichtung und Verstreichen des begehrten Stundungstermins
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis05.01.2016

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache des Bf., vertreten durch Dr. Obermoser Wirtschaftstreuhand GmbH, St. Johanner Straße 49a, 6370 Kitzbühel, gegen den Bescheid des Finanzamt Kitzbühel Lienz vom 20.08.2015 betreffend Zahlungserleichterungen zu Recht erkannt: Die…

UFSI RV/0938-I/10Keine Stundungsbewilligung mit Berufungsentscheidung nach Verstreichen des begehrten Stundungstermins
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.07.2011

…Stundung verwehrt. Da es schon solcherart an den Voraussetzungen für eine Stundungsbewilligung fehlt, muss auf die zwischen den Verfahrensparteien strittigen Fragen nicht mehr eingegangen werden, weil die Bewilligung einer Stundung aufgrund des verstrichenen Stundungstermins selbst dann nicht in Betracht käme, wenn die nach § 212 Abs…

BFG RV/7103908/2023Zahlungserleichterung; zum Zeitpunkt der Entscheidung ist der Stundungstermin bereits verstrichen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis30.06.2025

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Nathalie Kovacs in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf1-Adr*** vertreten ***StB***, über die Beschwerde vom 17. August 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 21. Juli 2023 betreffend Abweisung eines Zahlungserleichterungsansuchens gemäß § 212 BAO…

BFG RV/7102076/2016Aussetzung der Einhebung nicht für Revision, Stundungstermin bereits verstrichen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis24.06.2019

…Entrichtung der Abgabe eine erhebliche Härte darstellt und durch die Zufristung die Einbringlichkeit der Abgabe nicht gefährdet ist, nicht zu erfolgen hatte. Da der beantragte Stundungstermin bereits verstrichen ist, kann der Gewährung der beantragten Zahlungserleichterung somit nicht entsprochen werden. Wurde ein Antrag auf Aussetzung der…

BFG RV/7103340/2017Keine Zahlungserleichterung wegen 1. Verstreichen des Stundungstermines 2. Abgabe haftet nicht mehr aus 3. Eröffnung des Konkursverfahrens
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis07.09.2017

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache Rechtsanwalt Dr.X,Adresse, als Insolvenzverwalter im Konkurs der Bf., Anschrift, über die Beschwerde vom 21.10.2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien 4/5/10 vom 17…

BFG RV/7103811/2020Stundungsansuchen im Zusammenhang mit dem Covid-19-Erlass, beantragter Stundungstermin bereits abgelaufen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis05.10.2020

…hat, die Behörde bei Erlassen ihres Bescheides diese vom Abgabepflichtigen begehrte Stundung nicht mehr (rückwirkend) gewähren (VwGH 24.3.2009, 2006/13/0149). Da der beantragte Stundungstermin bereits verstrichen ist, kann der Gewährung der beantragten Zahlungserleichterung somit nicht entsprochen werden. Unbeschadet aller sonstigen Vorschriften des …

UFSW RV/0080-W/06Voraussetzungen für Zahlungserleichterung und Inhalt eines Aussetzungsantrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.07.2006

…Vorlageantrag beantragte Stundungsfrist bis 30. April 2006 kein neuerliches Zahlungserleichterungsansuchen darstellt, weil auf Abänderungs- oder Erweiterungsanbringen zu einem bereits eingebrachten Ansuchen Bedacht zu nehmen ist, war jedoch der begehrte Stundungstermin (30. April 2006) dennoch im Zeitpunkt der Berufungserledigung bereits überschritten. Bereits aus diesem Grund war…

UFSW RV/1706-W/04Bescheinigung, dass keine Gefährdung der Einbringlichkeit vorliegt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.08.2005

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 1. Oktober 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf vom 27. September 2004 betreffend Zahlungserleichterung gemäß § 212 BAO entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert…