…Abgaben durch den Aufschub nicht gefährdet wird. Zunächst ist festzustellen, dass der im Ansuchen um Zahlungserleichterung vom 18. Jänner 2011 begehrte Stundungstermin 31. Dezember 2011 bereits verstrichen ist. Wenn der im Zahlungserleichterungsansuchen bzw. in der Berufung oder im Vorlageantrag begehrte letzte Zahlungstermin im Zeitpunkt der…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 16. September 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 6/7/15 vom 13. September 2010 betreffend Zahlungserleichterung gemäß § 212 BAO entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe…
…Abgabepflichtigen mit erheblichen Härten verbunden wäre und die Einbringlichkeit der Abgaben durch den Aufschub nicht gefährdet wird. Festgestellt wird, dass sowohl der angeführte Stundungstermin 31. Dezember 2009 bereits verstrichen ist als auch die in eventu angeführten und urgierten Verbuchungen der Umsatzsteuervoranmeldungen 02/2009 und 03…
…von 24.000,00 € ersucht werde. Bis Ende des Jahres werde jedenfalls ein Teilbetrag in Höhe der anteiligen Zahllast von 24.000,00 € aus dem Verkauf einlangen. Wenngleich der Bw den beantragten Stundungstermin nicht datumsmäßig genau festlegte, ist dennoch das Jahresende mittlerweile verstrichen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf., vertreten durch Vertreter über die Beschwerde vom 22.11.2018 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt vom 31.10.2018, betreffend Zahlungserleichterungen gemäß § 212 BAO zu Recht: Die Beschwerde…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache des Bf. über die Beschwerde vom 13.1.2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 14.12.2015 betreffend Zahlungserleichterungen zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache der Bf. über die Beschwerde vom 13.01.2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 14.12.2015 betreffend Zahlungserleichterungen zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Karl Kittinger und die weiteren Mitglieder ADir. Helmut Hummel, Kommerzialrat Gottfried Hochhauser und Reinhold Haring im Beisein der Schriftführerin Edith Madlberger über folgende Berufungen der Bw., vertreten durch Dr. Otto Draxl, beeideter Wirtschaftsprüfer und Steuerberater…
…der Abgaben hinausschieben (Stundung) oder die Entrichtung in Raten bewilligen, wenn die sofortige oder die sofortige volle Entrichtung der Abgaben für den Abgabepflichtigen mit erheblichen Härten verbunden wäre und die Einbringlichkeit der Abgaben durch den Aufschub nicht gefährdet wird. Da der begehrte Stundungstermin, der 30…
…berufungsgegenständlichen Verfahren stehen und daher als eigenständige weitere Zahlungserleichterungsansuchen, die vom Finanzamt noch zu erledigen sein werden, zu werten sind. Da jedoch der begehrte Stundungstermin (nämlich der 30. Dezember 2008) im Zeitpunkt der Berufungserledigung bereits überschritten ist, war die Berufung als gegenstandslos abzuweisen (VwGH 24…
…27.6.1984, 82/16/0081 und VwGH 24.5.1985, 85/17/0074). Da im vorliegenden Fall der begehrte Stundungstermin (31. Dezember 2008) bereits abgelaufen ist, kann auch die gegenständliche Berufung nur mehr abgewiesen werden. Selbst wenn man diese Rechtsansicht nicht teilt, kommt keine…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache des Bf., vertreten durch Hadaier Wirtschaftsprüfung- und Steuerberatung GmbH, Keplerstraße 1, 4910 Ried im Innkreis, gegen den Bescheid des Finanzamtes Kitzbühel Lienz vom 1.12.2015 betreffend Zahlungserleichterungen zu Recht erkannt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache des Bf., vertreten durch Dr. Obermoser Wirtschaftstreuhand GmbH, St. Johanner Straße 49a, 6370 Kitzbühel, gegen den Bescheid des Finanzamt Kitzbühel Lienz vom 20.08.2015 betreffend Zahlungserleichterungen zu Recht erkannt: Die…
…Stundung verwehrt. Da es schon solcherart an den Voraussetzungen für eine Stundungsbewilligung fehlt, muss auf die zwischen den Verfahrensparteien strittigen Fragen nicht mehr eingegangen werden, weil die Bewilligung einer Stundung aufgrund des verstrichenen Stundungstermins selbst dann nicht in Betracht käme, wenn die nach § 212 Abs…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Nathalie Kovacs in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf1-Adr*** vertreten ***StB***, über die Beschwerde vom 17. August 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 21. Juli 2023 betreffend Abweisung eines Zahlungserleichterungsansuchens gemäß § 212 BAO…
…Entrichtung der Abgabe eine erhebliche Härte darstellt und durch die Zufristung die Einbringlichkeit der Abgabe nicht gefährdet ist, nicht zu erfolgen hatte. Da der beantragte Stundungstermin bereits verstrichen ist, kann der Gewährung der beantragten Zahlungserleichterung somit nicht entsprochen werden. Wurde ein Antrag auf Aussetzung der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache Rechtsanwalt Dr.X,Adresse, als Insolvenzverwalter im Konkurs der Bf., Anschrift, über die Beschwerde vom 21.10.2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien 4/5/10 vom 17…
…hat, die Behörde bei Erlassen ihres Bescheides diese vom Abgabepflichtigen begehrte Stundung nicht mehr (rückwirkend) gewähren (VwGH 24.3.2009, 2006/13/0149). Da der beantragte Stundungstermin bereits verstrichen ist, kann der Gewährung der beantragten Zahlungserleichterung somit nicht entsprochen werden. Unbeschadet aller sonstigen Vorschriften des …
…Vorlageantrag beantragte Stundungsfrist bis 30. April 2006 kein neuerliches Zahlungserleichterungsansuchen darstellt, weil auf Abänderungs- oder Erweiterungsanbringen zu einem bereits eingebrachten Ansuchen Bedacht zu nehmen ist, war jedoch der begehrte Stundungstermin (30. April 2006) dennoch im Zeitpunkt der Berufungserledigung bereits überschritten. Bereits aus diesem Grund war…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 1. Oktober 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf vom 27. September 2004 betreffend Zahlungserleichterung gemäß § 212 BAO entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert…