…das Rechtsmittel der Berufung eingebracht. Bei antragsgemäßer Erledigung dieser Berufung seien die entsprechenden Guthabenüberrechnungen ebenfalls rückwirkend durchzuführen. Es werde daher die Stundung der Abgaben in der Gesamthöhe von 730.660,79 Euro bis zur antragsgemäßen Veranlagung der eingebrachten Umsatzsteuervoranmeldungen bzw. bis zur rechtskräftigen Entscheidung über…
…05/2013 24.180,30 Euro und Umsatzsteuer 04/2013 706.480,49 Euro). Der Abgabenbehörde lägen entsprechende Überrechnungsanträge von Vorsteuerguthaben der T. (kurz "T") auf das Abgabenkonto der Bf. vor. Die Überrechnungsanträge seien bereits bei entsprechender Fälligkeit gestellt worden, sodass sämtliche Abgabenschuldigkeiten der Bf…
…2000/17/0252). Der im Hinblick auf die Dauer der Stundung völlig in das Belieben der Abgabenbehörde gestellte Antrag auf Stundung von Abgabenschuldigkeiten ist im Hinblick auf diese Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes nicht als ausreichend konkretisiert anzusehen. Kommt die Bf. diesen Erfordernissen eines Zahlungserleichterungsantrages nicht nach…
…3. Dezember 2021 die Stundung von € 32.442,82 bis 1. Februar 2022 bewilligt war. Über die Beschwerde erwogen: Rechtslage: Gemäß § 212 Abs. 2 BAO sind für Abgabenschuldigkeiten, die den Betrag von insgesamt 750 Euro übersteigen, a) solange auf Grund eines Ansuchens um Zahlungserleichterungen…
…Mit Eingabe vom 18. Jänner 2012 stellte die Beschwerdeführerin (=Bf.) den Antrag auf Stundung von Abgabenschuldigkeiten in Höhe von 276.627,31 Euro bis zur Erledigung der diesen Vorschreibungen zugrunde liegenden Verwaltungsgerichtshofbeschwerde. Das Zahlungserleichterungsansuchen umfasst Nachforderungen der Umsatzsteuer 2002 bis 2006, Säumniszuschläge 2005 bis 2007…
…Stundung von Abgabenschuldigkeiten (gemäß § 323c Abs. 11 und 11a BAO bis 30. Juni 2021) ist für die Beschwerdeführerin nichts zu gewinnen. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. 3.2. Zu Spruchpunkt II. (Revision) Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von…
…ersuchen wir um Gewährung der Stundung wie beantragt. Mit der Bitte um Stattgabe…" Mit Bescheid des Finanzamtes Österreich über die Abweisung eines Zahlungserleichterungsansuchens vom 10. Jänner 2024 wurde der Antrag abgewiesen und der Beschwerdeführer ersucht, die rückständigen Abgabenschuldigkeiten von € 37.451,56 bis…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Mit Eingabe vom 21. August 2013 ersuchte der steuerliche Vertreter im Namen der nunmehrigen Beschwerdeführerin um Stundung von konkret bezeichneten Abgabenschuldigkeiten in Höhe von insgesamt € 178.277,43 bis 25. August 2014. Die sofortige…
…dass der Bf. im Zeitraum seiner Geschäftsführung grundsätzlich verpflichtet war, für die Einhaltung der abgabenrechtlichen Vorschriften Sorge zu tragen. Zur Frage, ob nun eine schuldhafte Pflichtverletzung, welche eine Uneinbringlichkeit von Abgabenschuldigkeiten bewirkt hat, vorliegt, ist zunächst Folgendes auszuführen: Gemäß § 1298 ABGB obliegt dem, der vorgibt…
…belasten, bis sein Rechtsschutzgesuch endgültig erledigt sei. Wir stellen den Antrag auf Stundung des offenen Betrages auf dem Abgabenkonto von € 37.441,37 bis zur Entscheidung über obige Beschwerde gegen den Bescheid vom 19. April 2016 über die Abweisung einer Nachsicht von Abgabenschuldigkeiten. Da…
…auf den nach Zahlung von zwei Raten eingetretenen Terminverlust wegen Unterlassung der Ratenzahlung (25. Jänner 2013) verschoben. Die schuldhafte Pflichtverletzung liegt in der Unterlassung der Ratenzahlung. Es wird Ihnen nochmals eine Frist zur allfälligen Erstellung einer Gleichbehandlungsberechnung zu den im Haftungsbescheid enthaltenen Abgabenschuldigkeiten bis 10…
…J. besteht außerdem eine Unterhaltsverpflichtung für die Tochter AL. Die geschilderte Sachlage beweist wohl eindringlich, dass alle Voraussetzungen für eine Nachsicht von Abgabenschuldigkeiten gegeben sind, wobei nochmals darauf hingewiesen wird, dass der Rückstand auf Grund eines Fehlers des Finanzamtes entstanden ist und dass der zuviel…
…und Ausgaben von insgesamt 8.425 € (für Auto, Wohnen, Lebenskosten, Versicherungen, Sozialversicherung und Steuern sowie Kreditrückzahlung) aus und errechnet einen positiven Überschuss von 1.693 €. Der Ausweis des positiven Einkommensüberschusses von 1.693 € steht der Bewilligung der Stundung der Abgabenschuldigkeiten ebenso entgegen…
…Herr A. (in weiterer Folge: Bf.) die Stundung der mit Buchungsmitteilung Nr. 2 vom 22. August 2012 verbuchten Abgabenschuldigkeiten, nämlich der Einkommen- und Umsatzsteuer für die Jahre 2002 bis 2004 sowie der Aussetzungszinsen 2012 im Gesamtbetrag von € 9.168,44 bis 31. Dezember 2013…
…12.2015) eingebracht und wurde mit Bescheid vom 16.02.2016 Stundung bis zum 02.01.2017 bewilligt. Die vom Zahlungserleichterungsansuchen erfassten Abgabenschuldigkeiten übersteigen 750 Euro. Über das Zahlungserleichtungsansuchen des Bf. wurde mit Bescheid abgesprochen. Die gesetzlichen Voraussetzungen zur Festsetzung von Stundungszinsen liegen damit vor…
…16.01.2017, 20.02.2017 und 20.03.2017 um Bewilligung einer Zahlungserleichterung für die Entrichtung von Abgabenschuldigkeiten in der Höhe von insgesamt 20.852.734,77 Euro ab. ln den Ansuchen werde ohne weitere Ausführungen vorgebracht, dass die sofortige Entrichtung mit erheblichen Härten…
…in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 20. November 2025 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 17. Oktober 2025 betreffend die Abweisung eines Antrags auf Nachsicht von Abgabenschuldigkeiten gemäß § 236 Bundesabgabenordnung (BAO), Steuernummer ***BF1StNr3***, zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß …
…vermag daran nichts zu ändern (VwGH 18.2.2022, Ra 2021/04/0137). Stundungszinsen: Gemäß § 212 Abs 2 lit a BAO sind für Abgabenschuldigkeiten, die den Betrag von insgesamt 750 € übersteigen, solange auf Grund eines Ansuchens um Zahlungserleichterungen, über das noch nicht entschieden wurde…
…(Einkommen: 15.570,97 €) Abweisungsbescheid vom 23.07.2025 betreffend Nachsicht von Abgabenschuldigkeiten Bescheid über die Bewilligung von Zahlungserleichterungen vom 07.08.2025 (Stundung des gesamten Abgabenrückstands vom EUR 3.683,77 bis 29.06.2026) Screenshot Jahresveranlagung Privat betreffend Lohnzettel 2024 des Sohnes…
…Finanzamt die Stundung des gesamten Abgabenrückstandes in der Höhe von 493.857,03 € bis 01.06.2022. Die Abgabenschuld (inklusive der verfahrensgegenständlichen Aussetzungszinsen) wurde am Abgabenkonto des Bf. am 12.05.2022 zur Gänze entrichtet. Gemäß § 236 Abs. 1 BAO können fällige Abgabenschuldigkeiten auf…