…Finanzstrafbehörde in ihrem Straferkenntnis des Einzelbeamten neben der schuldhaften Nichtentrichtung der Zahllast bis zum fünften Tag nach Fälligkeit auch die schuldhafte Nichteinreichung der Voranmeldung (als Finanzordnungswidrigkeit nach § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG) durch die Finanzstrafbehörde vorgeworfen worden, wäre eine Qualifizierung des verfahrensgegenständlichen Lebenssachverhaltes als…
…Durch die Entscheidung des Einzelbeamten entgegen der Zuständigkeitsvorschrift des § 58 Abs. 2 lit. b FinStrG ist das im ordentlichen Verfahren ergangene Straferkenntnis des Zollamtes Eisenstadt Flughafen Wien als Finanzstrafbehörde vom 29. November 2018, Zl. 320000/90235/242/2015-AFB, wegen der Verletzung des verfassungsrechtlich gewährleisteten…
…VwGH) ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundesverfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Mit Straferkenntnis (des Einzelbeamten) des genannten Zollamtes (als Finanzstrafbehörde) vom 5.7.2013 war der Beschwerdeführer (Bf.) für schuldig erkannt worden, hinsichtlich der von ihm als zuständiger Zollsachbearbeiter der Firma V, S2…
…33, 35 oder 37 Abs. 1 FinStrG bezeichneten Finanzvergehen bestraft worden (hier: mit Berufungsentscheidung des Unabhängigen Finanzsenates, GZ. FSRV/0040-S/07, vom 30. September 2008 wegen Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG und mit Straferkenntnis des Einzelbeamten vom 25. Juni 2009, StrNr…
…Erfüllung der formalen Voraussetzungen über Aufforderung der Behörde an den Tag gelegt worden sei. Über Befragen des Richters wird vom Beschuldigten die Steuersubjektivität der anderen im angefochtenen Straferkenntnis des Einzelbeamten genannten Unternehmen nicht in Abrede gestellt. Der Richter referiert weiter zum Tatvorwurf der Finanzstrafbehörde und…
… 82 Abs. 3 letzter Fall FinStrG eingestellt, kann die angekündigte anteilige verhältnismäßige Wertersatzstrafe samt Ersatzfreiheitsstrafe betreffend die Erstbeschuldigte auch mittels Strafverfügung nach § 143 Abs. 1 FinStrG oder mittels Straferkenntnis des Einzelbeamten nach § 125 Abs. 2 FinStrG verhängt werden, wobei in letzterem Falle, will man sich…
…[ergänze wohl nochmals: 46 Abs. 2] FinStrG iVm § 21 Abs. 1 bis 3 FinStrG unter Bedachtnahme auf das Straferkenntnis des Einzelbeamten als Organ des Zollamtes Eisenstadt Flughafen Wien als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 12. Juli 2013, StrNr.3, eine zusätzliche Geldstrafe von € 40.000…
…worden; diese Geldstrafe ist vom Bestraften in der Zeit vom 10. Dezember 2012 bis 9. März 2015 in monatlichen Raten bezahlt worden (Abfrage Strafkonto yyyy1). 16.2.7. Mit Straferkenntnis des Finanzamtes Lilienfeld St. Pölten als Finanzstrafbehörde vom 12. Dezember 2016, rechtskräftig am 15. Dezember…
…2015 wurde das Rechtsmittel dem Bundesfinanzgericht vorgelegt. In weiterer Folge ist das Rechtsmittel nunmehr in die Zuständigkeit des einschreitenden Senatsvorsitzenden gelangt. Gemäß § 156 Abs. 1 FinStrG hat die Finanzstrafbehörde eine Beschwerde, die gegen ein von ihr erlassenes Erkenntnis (hier: das Straferkenntnis des Einzelbeamten vom 1…
…vom 11. Februar 2025 (RemA-OZ 10). Im Straferkenntnis weist der unterzeichnende Einzelbeamte ***C***, darauf hin, dass eine Erkenntnisausfertigung durch die damalige Verhandlungsleiterin nicht möglich sei, weil sich diese nicht mehr im Dienststand der Finanzverwaltung befände. Die Ausfertigung des Erkenntnisses erfolge daher durch den, als…
…in Raten, zuletzt am 25. Juli 1998, entrichtet worden (Finanzstrafakt des Finanzamtes Braunau Ried Schärding betreffend den Beschuldigten A, Band I, StrLNr. 31/1997). B. Mit Straferkenntnis des Einzelbeamten des damaligen Finanzamtes Schärding als Finanzstrafbehörde erster Instanz ohne Datum, StrNr. 041/1998/50032-001, zugestellt…
…Bf1-Adr***, wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde der Beschuldigten vom 15. Februar 2019 gegen das Straferkenntnis des Einzelbeamten des Finanzamtes Grieskirchen Wels als Finanzstrafbehörde vom 14. Jänner 2019, Geschäftszahl ***ABB-GZ1***, nach Durchführung einer mündlichen…
…Recht erkannt: Der Beschwerde des Beschuldigten wird Folge gegeben und das bekämpfte Straferkenntnis des Einzelbeamten als Organ des Zollamtes Salzburg als Finanzstrafbehörde dahingehend abgeändert, dass es zu lauten hat: Das beim Zollamt Salzburg als Finanzstrafbehörde gegen den Beschuldigten unter der Strafnummer 111 wegen des Verdachtes…
…des Finanzamtes FA als Finanzstrafbehörde, vertreten durch den Amtsbeauftragten AB, vom 11. Dezember 2012, Strafnummer (StrNr.) 12, folgendes Erkenntnis gefällt: I. 1. Aus Anlass der Entscheidung über die als Beschwerde iSd. §§ 150, 151 FinStrG idF BGBl I 2013/14 gegen das Straferkenntnis des (Einzelbeamten des…
…als unbegründet abgewiesen. III. Gegen diese Entscheidung ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Mit Straferkenntnis des Einzelbeamten beim Finanzamt Freistadt Rohrbach Urfahr als Finanzstrafbehörde vom 8. Februar 2013, StrNr. 001/0000/00000-001…
…den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Mit Straferkenntnis (des Einzelbeamten) des genannten Zollamtes (als Finanzstrafbehörde) vom 31.5.2010 war der Beschwerdeführer (Bf.) für schuldig erkannt worden, als Verantwortlicher der Spedition A-GmbH, „bei der Eingabe…
…III. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Mit Straferkenntnis (des Einzelbeamten) des genannten Zollamtes (als Finanzstrafbehörde) vom 31. Mai 2010 war der Beschwerdeführer (Bf.) für schuldig erkannt worden, als Verantwortlicher der Spedition S…
…worden; diese Geldstrafe ist vom Bestraften in der Zeit vom 10. Dezember 2012 bis 9. März 2015 in monatlichen Raten bezahlt worden (Abfrage Strafkonto 9991). 15.2.7. Mit Straferkenntnis des Finanzamtes Lilienfeld St. Pölten als Finanzstrafbehörde vom 12. Dezember 2016, rechtskräftig am 15. Dezember…
…Finanzstrafbehörde in ihrem Straferkenntnis des Einzelbeamten neben der schuldhaften Nichtentrichtung der Zahllast bis zum fünften Tag nach Fälligkeit auch die schuldhafte Nichteinreichung der Voranmeldung (als Finanzordnungswidrigkeit nach § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG) durch die Finanzstrafbehörde vorgeworfen worden, wäre eine Qualifizierung des verfahrensgegenständlichen Lebenssachverhaltes als…
…Zweifel zugunsten des Beschuldigten gemäß § 82 Abs. 3 lit. a iVm §§ 161 Abs. 1 iVm 136 Abs. 1 FinStrG, eingestellt. II. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Mit dem genannten Straferkenntnis (des Einzelbeamten)…