…der Bemessung der Geldstrafe sind auch die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters zu berücksichtigen (§ 23 Abs. 3 FinStrG). Bei der Strafbemessung wurden im Erkenntnis zutreffend die Schadensgutmachung, die lange Verfahrensdauer (siehe dazu VwGH 08.07.2009, 2008/15/0284) sowie der Umstand…
…2004, 2003/13/0136). Dieses Ermessen bei der Strafbemessung muss sich in den vom Gesetz gezogenen Grenzen halten. Innerhalb dieser Grenzen ist die Ermessensentscheidung unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände zu treffen. Nach Ansicht des BFG ist aufgrund der persönlichen Verhältnisse des Bf. von…
…Bundesfinanzgericht legte die Verteidigerin am 27.5.2026 die aktuelle wirtschaftliche Situation des ***Bf2*** und der ***Bf1*** dar und führte in ihre Stellungnahme zusammenfassend aus, dass bei der Strafbemessung eine unrichtige bzw rechtswidrige Zugrundelegung einer falschen Norm, wie dies der Amtsbeauftragte in seiner Beschwerde ausführe…
…hat auf die Verwirklichung des Tatbestandes keine Auswirkung. Zu dem mit dem Begriff Kulanz offensichtlich gemeinten Thema eines Milderungsgrundes wird bei der Strafbemessung eingegangen. Die Bf. hat daher die ihr von der belangten Behörde zur Last gelegte Verwaltungsübertretung der fahrlässigen Verkürzung der Parkometerabgabe begangen. Aufgrund…
…2014-2016 seien nachträglich im Beschwerdeweg Lohnzettel vorgelegt worden, die dem strafbestimmenden Wertbetrag auch zugrundegelegt worden seien. Zu den vom Spruchsenat festgestellten finanzstrafrechtlichen Malversationen ist der Beschuldigte geständig. Bei der Strafbemessung wertete der Spruchsenat als mildernd die Unbescholtenheit, die geständige Verantwortung und die zugesagte Schadensgutmachung…
…gegen den Schuldausspruch gerichtet war, nicht mehr einzugehen (BFG vom 21. Juni 2016, RV/7501408/2014). Zur Strafhöhe: Für die Strafbemessung ist festzuhalten, dass das Einkommen des Bf. - wie aus den von ihm im Verfahren vorgelegten Unterlagen ersichtlich - weit unterdurchschnittlich ist. Zur Vermeidung von Wiederholungen…
…auf die schwere Verschuldensform (Abgabenhinterziehung infolge Verwendung eines manipulierten Parkscheins) war die Strafe spruchgemäß festzusetzen, um Sie von einer Wiederholung wirksam abzuhalten. Bei der Strafbemessung war auch zu berücksichtigen, dass Ihnen der Umstand der verwaltungsstrafrechtlichen Unbescholtenheit nach dem Wiener Parkometergesetz als Milderungsgrund nicht mehr zu…
…Heft Nr. 51). Dieser Verpflichtung sind Sie nicht nachgekommen. Sie haben die Parkometerabgabe somit hinterzogen, wobei die Verschuldensfrage zu bejahen war. Zur Strafbemessung ist Folgendes auszuführen: Handlungen oder Unterlassungen, durch die die Abgabe hinterzogen oder fahrlässig verkürzt wird, sind als Verwaltungsübertretungen mit Geldstrafen bis zu…
…irrelevant ist): => jeweils minus 60% vom vorstehenden Zwischenergebnis. (Klarzustellen ist, dass bei der Strafbemessung keine lineare Aliquotierung anhand des Verhältnisses zwischen tatsächlicher Einkommenshöhe und dem österreichischen Durchschnittseinkommen stattfindet.) Ad 1.: => minus 42 Euro. Ad. 2. bis 5.: jeweils minus 48 Euro. Endergebnisse hinsichtlich…
…sowie eine teilweise Schadensgutmachung und das längere Zurückliegen der Taten, als erschwerend hingegen eine Begehung über einen längeren Zeitraum hinweg und gelangte so, in weiterer Würdigung der gesetzlichen Strafzumessungsgründe, insbesondere unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Beschuldigten, zu dem im Hinblick auf die Geldstrafe "im…
…1 sowie § 46 Abs. 2 FinStrG von € 81.665,22 beurteilte der Spruchsenat bei der Strafbemessung unter Hinweis auf die persönliche Leistungsfähigkeit und die wirtschaftlichen Verhältnisse der Beschuldigten als mildernd das umfassende reumütige und der Wahrheitsfindung dienliche Geständnis, die finanz- bzw. zollstrafrechtliche Unbescholtenheit und…
…ist nicht hervorgekommen, noch aufgrund der Tatumstände anzunehmen. Es kann daher das Verschulden des Bf. nicht als geringfügig angesehen werden. Bei der Strafbemessung waren im vorliegenden Fall zwei weitere einschlägige, zum Tatzeitpunkt rechtskräftige, derzeit nicht getilgte Verwaltungsvorstrafen des Bf. wegen Verweigerung der Lenkerauskunft als erschwerend…
…e. annähernd 41 % der Verkürzungsbeträge, entrichtet. Zur Entscheidung wurde erwogen: Indem mit der Berufung des Beschuldigten – zweifelsfrei – lediglich die Strafzumessung laut Erkenntnis vom 5. April 2013 angefochten und seitens des im Finanzstrafverfahren einschreitenden Amtsbeauftragten gegen das Erkenntnis des Spruchsenates kein Rechtsmittel der Berufung erhoben wurde…
…Bisher 344,12, jetzt Null Dies sollte unseres Erachtens in der Höhe der Strafbemessungsgrundlage berücksichtigt werden. 2) Unter Punkt A)b)2) wird im Erkenntnis ausgeführt, dass unsere Mandantin als für die Wahrnehmung der abgabenrechtlichen Obliegenheiten verantwortliche Geschäftsführerin der OG vorsätzlich zur Einkommensteuerverkürzung des JD…
…belangten Behörde der Einspruch gegen die Strafhöhe als unbegründet abgewiesen und die Geld- und Ersatzfreiheitsstrafe unverändert mit € 240, bzw. 48 Stunden festgesetzt. Die Strafbemessung begründete die Behörde mit dem Vorliegen einer Vorsatztat. Die Strafe sei in dieser Höhe zu bemessen gewesen, um die Bf…
…eingereicht worden. Durch das Verhalten des Beschuldigten seien die aus dem Spruch ersichtlichen Abgaben verkürzt worden, zwischenzeitlich sei aber der Schaden zur Gänze wieder gutgemacht worden. Bei der Strafbemessung wertete der Spruchsenat als mildernd das Teilgeständnis des Beschuldigten, seine [finanzstrafrechtliche] Unbescholtenheit und die volle Schadensgutmachung…
Mildernd sind die finanzstrafrechtliche Unbescholtenheit des Finanzstraftäters, der Umstand, dass er offenkundig zu seinen Säumigkeiten und Unterlassungen durch seine schlechte Finanzlage verleitet worden ist, die dennoch erfolgte Schadensgutmachung bzw. seine teilweise Mitwirkung an der Aufklärung des strafrelevanten Sachverhaltes. Dem steht entgegen als erschwerend die Mehrzahl…
… 33 Abs. 1 und § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG, weshalb die Strafbemessung somit innerhalb eines Strafrahmens des § 33 Abs. 5 FinStrG zu erfolgen hatte, der eine Geldstrafe bis zu § 59.868,28 vorgesehen habe. Daneben hätte auch auf eine primäre Freiheitsstrafe von bis zu…
…Abs. 2 lit. a FinStrG zu verantworten. Die Einhebung der hinterzogenen Umsatzsteuervorauszahlungen ist infolge eines Rechtsmittels im korrespondierenden Steuerverfahren noch ausgesetzt (Abgabenkonto). 15. Zur Strafbemessung: 15.1. Gemäß § 23 Abs. 1 FinStrG ist Grundlage für die Bemessung der Geldstrafe zunächst die Schuld des Täters. Gemäß …
…eingeräumt. Im Übrigen machte sie in der Beschwerde geltend, dass bei der Strafbemessung ihre schlechten wirtschaftlichen Verhältnisse und die Sorgepflichten für zwei Kinder zu berücksichtigen seien. Die vorliegende Beschwerde richtet sich somit ausschließlich gegen die Strafhöhe, sodass der Schuldspruch des angefochtenen Straferkenntnisses vom 12. Jänner…