…Stimmrechtsausübung vorliegen (Wiesner/Kirchmayr/Mayr, Gruppenbesteuerung2 Richtlinien und Kommentierung 4.1. Kapitalbeteiligung und Stimmrechtsmehrheit K148). Eine Änderung hinsichtlich der Ausübung der Stimmrechte erfolgte nach den Feststellungen auch durch die vorliegende Treuhandvereinbarung nicht. Insbesondere blieb das Stimmrecht nicht dem Treugeber vorbehalten, wurde es dem Treugeber nicht…
…Liechtenstein, als übernehmende Gesellschaft eingebracht werden ("Exporteinbringung"). Die Einbringung erfolgt auf Basis eines schriftlichen Sacheinlagevertrages. Durch die Einbringung des 15 %-Kapitalanteils wird die Stimmrechtsmehrheit der ***EWR AG*** erweitert. Die **Bf1f** erhält verkehrswertäquivalent in der Höhe des eingebrachten Vermögens rd. ***7*** Stück Aktien an der ***EWR…
… 12 Abs. 2 Z 3 UmgrStG hat die X-GmbH durch die Übernahme der genannten Anteile die Stimmrechtsmehrheit (zusammen 99,9 % des Nennkapitals) an der Y-GmbH erlangt. Die Einbringung der Geschäftsanteile erfolgt ausschließlich gegen Gewährung neuer Anteile an der übernehmenden GmbH aus der Erhöhung…
…V.*** (Beilage3) gefasst, mit der die Ausgabe der neuen Anteile an der ***Bf1-Mutter-B.V.*** beschlossen und der Gesellschaftsvertrag der ***Bf1-Mutter-B.V.*** (Articles of Association) entsprechend den Vorgaben im Framework Agreement geändert wurde (beide Maßnahmen vermittelten ***AB*** die Stimmrechtsmehrheit). Überdies hatten die…
…bestehe darin, dass - wie bereits mehrfach ausgeführt - ***AB*** bei der ***Bf1-Mutter-B.V.*** und somit mittelbar auch bei den Tochtergesellschaften der ***Bf1-Mutter-B.V.*** über die Stimmrechtsmehrheit verfügte und daher ausschließlich von ***AB*** einheitlich geleitet bzw beherrscht wurde. Diese Feststellung der AP, dass…
…b Kapitalansammlungs-Richtlinie vorliege, wenn "die übernehmende Kapitalgesellschaft mit dem Anteilserwerb auch die Stimmrechtsmehrheit an der einbringenden Kapitalgesellschaft erworben und im Gegenzug zumindest teilweise Anteile aus einer bei ihr stattfindenden Kapitalerhöhung gewährt hat". Nach Ansicht des Finanzamtes könne daraus geschlossen werden, dass ein Anteilstausch nur…
…dem Beschwerdeführer über die Gesellschafterversammlung kein beherrschender Einfluss auf die beiden Gesellschaften zukam, ist wie folgt auszuführen: Ist ein Gesellschafter (nur) zu 50 % am Stammkapital einer GmbH beteiligt und besitzt er keine Stimmrechtsmehrheit, kommt ihm grundsätzlich kein beherrschender Einfluss auf die Gesellschaft zu (vgl BFH…
…Es erfolgte ein Erwerb der zuschussempfangenden Gesellschaft durch einen fremden Dritten und nicht durch einen Umgründungsvorgang, bei dem die Großmuttergesellschaft durch ihre Kapital- und Stimmrechtsmehrheit ihren Willen durchsetzen konnte. Es war bis zum Abschluss des Kaufvertrages über die Anteile an der BF Beteiligungs GmbH nicht…
… - Zusammenschlussbilanz zum Datum3. (Anm. BFG: Mit der stillen Einlage erwarb der Bf. kraft Zusammenschlusses rückwirkend per Datum3 eine Stimmrechtsmehrheit an der 123 und dadurch beherrschende Stellung gegenüber der Gesellschafterin NameGesellschafterin.) Für die Streitjahre legte der Bf. Einkommensteuererklärungen, die er für 2005 am 29.08.2007…
…somit die Entscheidung auch gegen den Willen eines Konzernmitgliedes. Aufgrund der gleich berechtigten Gesellschafter 'Z-Gruppe' und 'Y' fehlt die Stimmrechtsmehrheit, auch der Geschäftsführer des Y-Konzerns hat lediglich ein Mitspracherecht. Weiters wird aufgrund der Rechnungslegungsvorschriften die [X-GmbH] nur anteilsmäßig zu je 50% in…