IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Dr. Wolfgang Pavlik und die weiteren Senatsmitglieder Dr. Wolfgang Aigner, Mag. Belinda Maria Eder und Erwin Agneter über die Beschwerde des Bf., vertreten durch Dkfm. Othmar Wacha, Raimund-Zoder-Gasse 7, 1190 Wien, gegen die…
könnte, hat er sich als steuerlich nicht versierte Person nicht vorstellen können. Er wusste nicht, dass es ein Doppelbesteuerungsabkommen Österreich-Schweiz gibt, welches die Zuteilung der Einkünfte auf die beiden Staaten regelt. Er war steuerlich nicht vorgebildet, zumindest nicht in dem Sinn, dass er die…
…wird durch das Steuerverfahren Quinn, über das in deutschsprachigen Medien vor allem auf Grund der Bekanntheit des österreichischen Schlagersängers und Schauspielers in allen Gesellschaftsgruppen ausführlich berichtet wurde, bestätigt. An Beispielen für deutschsprachige Zeitungen, die über die Steuer-Razzia bei Freddy Quinn am 26.09.2002…
Offensichtlich wurde der Vorsatz bei der Herbeiführung des Risikowagnisses vor allem dadurch, dass dem Bf. aufgrund der Pensionsbezüge ein weiteres Bankkundenservice, nämlich jenes bei der das Pensionskonto des Bf. führenden Bank zur Verfügung gestanden war, womit der Bf. bei zwei Bankkundenservicestellen eine professionelle Betreuung und…
Allerdings ist es einfach dahin gesagt, ein Beschuldigter hätte sich erkundigen müssen und entsprechend danach handeln. Vom Senat war vor allem die Situation zu beurteilen, ob man von einem Straftäter verlangen kann, sich zu erkundigen (beim Finanzamt oder einem beruflichen Parteienvertreter)ob aus Straftaten erlangtes…
Entsprechend der Bestimmung des § 23 FinStrG ist Grundlage für die Bemessung der Strafe die Schuld des Täters, wobei Erschwerungs- und Milderungsgründe gegeneinander abzuwägen sind und bei der Bemessung der Geldstrafe auch die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Beschuldigten zu berücksichtigen sind. Der Spruchsenat…
Bei der Strafbemessung war auch zu berücksichtigen, dass eine Abgabenhinterziehung mit dem erweiterten Strafrahmen bei diesen Strafbemessungsgründen bei einem Ersttäter mit einer Geldstrafe von € 15.000,00 angemessen wäre. Es wäre unverhältnismäßig, würde man allein die Finanzordnungswidrigkeit für die Verwendung einer verfälschten Rechnung wesentlich…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Ingrid Mainhart in der Beschwerdesache J.R., Adr., vertreten durch Christoph Wurzrainer, Unterdorf 33, 6342 Niederndorf, gegen den Bescheid des Finanzamtes Kufstein Schwaz vom 20.11.2012, betreffend Festsetzung einer Zwangsstrafe zu Recht erkannt…
Die Geldstrafe und die Kosten des Finanzstrafverfahrens werden gemäß § 171 Abs. 1 und § 185 Abs. 4 FinStrG mit Ablauf eines Monates nach Rechtskraft dieser Entscheidung fällig und sind auf das Finanzamts-Konto der Finanzstrafbehörde zu entrichten, widrigenfalls Zwangsvollstreckung durchgeführt und bei Uneinbringlichkeit der Geldstrafe die…
Abs. 2: War mit einer Verfehlung eine Abgabenverkürzung oder ein sonstiger Einnahmenausfall verbunden, so tritt die Straffreiheit nur insoweit ein, als der Behörde ohne Verzug die für die Feststellung der Verkürzung oder des Ausfalls bedeutsamen Umstände offen gelegt werden, und binnen einer Frist von einem…
Für das Jahr 2017 wurde am 11.9.2018 durch die ***20*** Steuerberatungskanzlei elektronisch eine Jahreserklärung eingereicht, die zum Erstbescheid vom 14.9.2018 geführt hat. Es wurde eine Gutschrift von € 387,22 festgesetzt. Die abgabenbehördliche Prüfung führte zu einer Nachforderung von € 9…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Graz 1 des Bundesfinanzgerichtes hat in der Finanzstrafsache gegen Bf, (Bf.) vertreten durch Mag. Strampfer Matthias, Rechtsanwalt, Hauptplatz 15/3, 8010 Graz wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten…
Statt bisher mit € 62.187,72 errechnet sich der Strafrahmen Neu wie folgt: wegzurechnen waren die Umsatzsteuer 2013 von € 306,82 und die Umsatzsteuer 2014 von € 81,82 sowie die Einkommensteuer 2016 im Teilbetrag von € 624,00, verbleiben strafbestimmende Wertbeträge von…
§ 21 Abs. 2 FinStrG: Die einheitliche Geld- oder Freiheitsstrafe ist jeweils nach der Strafdrohung zu bestimmen, welche die höchste Strafe androht. Es darf jedoch keine geringere Strafe als die höchste der in den zusammentreffenden Strafdrohungen vorgesehenen Mindeststrafen verhängt werden. Hängen die zusammentreffenden Strafdrohungen von Wertbeträgen…
Abs. 3: Wird jemand, der bereits wegen eines Finanzvergehens bestraft worden ist, wegen eines anderen Finanzvergehens bestraft, für das er nach der Zeit der Begehung schon in dem früheren Verfahren hätte bestraft werden können, so ist eine Zusatzstrafe zu verhängen. Diese darf das Höchstmaß der…
Besch.: Es ging um Beteiligungen und es ist uns gelungen, tschechische und deutsche Firmen dazu zu bringen, ihre Beteiligungen in die amerikanische Firma einzubringen. Das wurde auch immer beim Notar gemacht. V: Und auch dazu gibt es keine Unterlagen? Besch.: Es gibt Unterlagen dazu beim…
Nach der Aktenlage ist steuerliches Wohlverhalten sowohl des Bf.1 als auch des Verbandes in Bezug auf die Meldung und Entrichtung der Umsatzsteuervorauszahlungen in nachfolgenden Zeiträumen ersichtlich, die Selbstberechnungsabgaben werden seither bei Fälligkeit gemeldet und entrichtet. Es wurden daher offensichtlich wesentliche Schritte der künftigen Verhinderung…
Gegen diese Entscheidung ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG eine Revision nicht zulässig, da das Erkenntnis nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abwiche, eine solche Rechtsprechung fehlte oder die…
Es gibt dazu die Steuerberatungskanzlei des Sohnes, aber diese Kanzlei hat ein mehr als "entspanntes Verhältnis" zu einer umsatzsteuerrechtlichen Seite dieser Betriebsübergabe. Man sollte annehmen, dass spätestens im Juni 2024 bei der Erstellung des Notariatsaktes, in dem expressis verbis festgehalten wird, dass eine Umsatzsteuerüberrechnung vorzunehmen…
Der Spruchsenat hat drei Milderungsgründe gewertet, dem stehen erschwerend zwei Finanzvergehen gegenüber. Die Selbstanzeige ist kein weiterer Milderungsgrund. Ihr kommt hinsichtlich der Umsatzsteuer 2019 eine Offenlegung der Besteuerungsgrundlagen vor Ablauf der Erklärungsfrist zu, daher ist bei der Strafneubemessung für 2019 von einem Verkürzungsbetrag von Null…