…Qualifizierung der Zahlungen an den Bf. als Anzahlungen aus. Dass der Bf. selber ausgeführt hat, dass dieser seine Leistungen tatsächlich erbracht hatte und nach Leistungserbringung entsprechende Rechnungen gelegt habe, spricht darüber hinaus gegen das Vorliegen von Anzahlungen. 3.1.7. Steuerschuld auf Grund der Rechnung…
…auf Grund der Rechnungslegung geschuldeten Umsatzsteuern betrugen: 2011 € 2.400,00 2012 € 11.040,00 2014 € 15.840,00 Auf Grund vorgenommener Rechnungsberichtigungen lag eine Steuerschuld gemäß § 11 Abs. 12 UStG 1994 nicht (mehr) vor und war der Beschwerde des in Ansehung…
…3.2002, 96/13/0148; ebenso OGH 23.7.2008, 13 Os 65/08w). Das FA stützt den fehlenden Leistungsaustausch und damit einhergehend die Steuerschuld des Bf. auf Grund der von ihm gelegten Rechnungen darauf, dass das Entgelt aufschiebend bedingt vereinbart worden sei. Aufschiebende Bedingung
…zu und nicht auf Grund von einer Anwendbarkeit der Grundsätze der Istbesteuerung zu prüfen. Die Anwendung des § 11 Abs. 12 UStG 1994 kann und darf daher nicht damit begründet werden, dass -ansonsten- § 17 leg. cit. anwendbar und anzuwenden wäre. Vielmehr greifen Rechnungslegung und Istbesteuerung zwanglos…
…für die die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger, das geprüfte Unternehmen, übergeht. Die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer wurde zu Unrecht ausgewiesen und wird daher aufgrund der Rechnung vom Rechnungsaussteller, der Fa. C GmbH, geschuldet. Der bisher in Anspruch genommene Vorsteuerabzug ist nicht anzuerkennen. Tz 4 Mehrwertsteuer…
…0085, sowie Ruppe/Achatz, UStG5, § 11 Tz 147). Das Entstehen der Steuerschuld auf Grund der Rechnungslegung nach § 11 Abs 14 UStG 1994 ist von der Steuerschuld kraft tatsächlicher Leistungserbringung nach § 1 Abs 1 UStG 1994 zu unterscheiden (vgl. z.B. die hg. Erkenntnisse vom 26…
…aber, wie sich nunmehr aus den Ausführungen im Rahmen des Ermittlungsverfahrens ergeben habe, keine sonstige Leistung, wie in der jeweiligen Provisionsabrechnung genannt, erbracht worden. Es entstünde daher aufgrund dieses Faktums jeweils die Steuerschuld aufgrund der Rechnungslegung im Sinne des § 11 Abs. 14 UStG. Da durch …
…vor der Insolvenzeröffnung. Hätte die Insolvenzschuldnerin die Rechnungen vor Insolvenzeröffnung nicht ausgestellt, dann gäbe es auch die Rechnungsberichtigungen bzw. Gutschriften nicht. Ein Auseinanderklaffen der Steueranspruchsverwirklichungen, die zu unterschiedlichen insolvenzrechtlichen Qualifikationen führe (Steuerschuld auf Grund der Rechnungslegung vor Konkurseröffnung als Insolvenzforderung und Steuergutschrift auf Grund der…
…wurden. Umsatzsteuerbeträge für Lieferungen und sonstige Leistungen, die nicht der österreichischen Umsatzsteuer unterliegen, seien nicht abzugsfähig, und zwar auch dann nicht, wenn sie auf Grund der Rechnungslegung geschuldet würden. In den überreichten Beschwerden wurde ausgeführt, bei den bezogenen Vorleistungen hätte es nicht um sonstige Leistungen…
…bei denen die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger übergeht (§ 19 Abs. 1 zweiter Unterabsatz UStG 1994) oder 4. im Inland nur Umsätze, die unter eine Sonderregelung gemäß § 25a, Art. 25a UStG 1994 oder eine Regelung gemäß Art. 358 bis 369k der Richtlinie 2006/112/EG in…
…Berichtigung der Ausgangsrechnung 2008-92 durch die Beschuldigte zu keinem Erlöschen der aufgrund der Rechnungslegung entstandenen Steuerschuld nach § 11 Abs. 14 UStG 1994 geführt, welche ohnehin nur ex nunc wirken hätte können (siehe die obigen rechtlichen Ausführungen). In objektiver Hinsicht liegt daher bei der Beschuldigten…
…ihm dies auf Grund fehlender technischer Möglichkeiten bei Abschluss des Umsatzgeschäftes noch nicht möglich war, eine berichtigte Rechnung ausstellen und dem Bf. die im Kaufpreis enthaltene Umsatzsteuer zurück zu erstatten. Grundsätzlich kann - wie bereits die belangte Behörde ausgeführt hat - nur eine Korrektur der Rechnung und…
…dass der Bf. die Provisionsgutschriften und die entsprechenden Zahlungen erhalten und diesen - so auch dem gesonderten Ausweis von Umsatzsteuer - nicht widersprochen hat. Gegenteiliges wurde im Übrigen auch nicht behauptet. Daher besteht diesfalls eine Steuerschuld aufgrund der Gutschrift. Die Ausführungen zu einer allfälligen unechten Steuerbefreiung der…
…der zufolge eine Steuerschuld auf Grund der Rechnungslegung nach § 11 Abs. 14 UStG 1994 entstehen kann, wenn die Rechnungsausstellung nicht der als leistender Unternehmer genannten Person oder Personengemeinschaft zuzurechnen ist (vgl. VwGH 22.2.2000, 99/14/0062). Eine solche Steuerschuld auf Grund der Rechnungslegung…
…mit folgender Begründung abgewiesen: "Aufgrund der von Ihnen erbrachten Vermittlungsleistungen (Partnervermittlung) an Private in osterreich haben Sie gem. § 3a Abs. 8 UStG 1994 einen steuerbaren und steuerpflichtigen Umsatz bewirkt. § 19 Abs. 1 UStG 1994 (Reverse Charge=Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger) kommt nicht zur Anwendung…
…als nicht aufgrund der Leistung, sondern aufgrund der Rechnungslegung gemäß § 11 Abs. 12 UStG 1994 geschuldet und kann mangels Vorliegens der Voraussetzungen nicht als Vorsteuer gemäß § 12 UStG 1994 abgezogen bzw. nicht erstattet werden. Mit der Steuerschuld kraft Rechnungslegung geht jedoch kein Recht auf Vorsteuerabzug…
…Die Steuerschuld auf Grund der Rechnungslegung ist in eine spezielle Kennzahl einzutragen. Es wird zitiert aus Ruppe, USt-Kommentar, § 16, Rz. 15: "Wurde ein Umsatz als steuerfrei behandelt und stellt sich nachträglich heraus, dass er steuerpflichtig ist (oder umgekehrt), so liegt keine Änderung der Bemessungsgrundlage…
…nicht, wenn sie auf Grund der Rechnungslegung geschuldet werden. (EuGH RS C-342/87, "Genius Holding" Slg 1989, I 4227). Da an die Bf. eine solche "Katalogleistung" erbracht worden sei, die in Österreich nicht der Umsatzsteuer unterliege, habe der Rechnungsaussteller keine österreichische Umsatzsteuer ausweisen dürfen…
…2255,36 angenommen wurde, handelt es sich in Folge der Judikatur des VwGH (23.11.2016, Ra 2014/15/0056) um in Österreich nicht steuerbare Umsätze und nicht um unecht befreite Umsätze. 3. Im Jahr 2011 liegt keine Steuerschuld aufgrund Rechnungslegung vor, weshalb unklar ist…
…der Insolvenzeröffnung. Hätte die Insolvenzschuldnerin die Rechnungen vor Insolvenzeröffnung nicht ausgestellt, dann gäbe es auch die Rechnungsberichtigungen bzw. Gutschriften nicht. Ein Auseinanderklaffen der Steueranspruchsverwirklichungen, die zu unterschiedlichen insolvenzrechtlichen Qualifikationen führen würde (Steuerschuld auf Grund der Rechnungslegung vor Konkurseröffnung als Insolvenzforderung und Steuergutschrift auf Grund der…