…unter bestimmten Voraussetzungen als versuchte Mehrwertsteuerhinterziehung behandeln und in einem solchen Fall die nach ihrem nationalen Recht vorgesehenen Sanktionen wie Geldstrafe oder Geldbuße verhängen, vorausgesetzt, diese stehen in angemessenem Verhältnis zur Schwere der missbräuchlichen Handlung (Rn71). c) Zum Abzug der RCS-Vorsteuer (38) Für den…
…des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Die Entscheidung stützt sich zur Frage des Vorsatzes als notwendige Voraussetzung für die Abgabenhinterziehung und damit für die Beurteilung der Frage, ob eine…
…Für die Zwecke der Anwendung dieses Abschnitts gilt gemäß Art. 192a ein Steuerpflichtiger, der im Gebiet des Mitgliedstaats, in dem die Steuer geschuldet wird, über eine feste Niederlassung verfügt, als nicht in diesem Mitgliedstaat ansässig, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: a) er liefert steuerpflichtig…
…besonderen steuerrechtlichen Kenntnisse verfügen, für gewöhnlich im Fall eines Steuerabzugs im Quellen-/Tätigkeitsstaat annehmen, dass damit jegliche Steuerpflicht im Zusammenhang mit den zugrundeliegenden Einkünften erfüllt ist. Es steht zwar somit gegenständlich zweifelsfrei fest, dass in objektiver Hinsicht eine Abgabenverkürzung stattgefunden hat, jedoch fehlt es am…
…Beweisergebnisse). Es oblag dem Bundesfinanzgericht, ohne Bindung an die Beurteilung der Staatsanwaltschaft und des Zollamtes als Finanzstrafbehörde im Rahmen der freien Beweiswürdigung darzulegen, ob nach dem im Rahmen der Bundesabgabenordnung anzuwendenden Beweismaß die Voraussetzungen für die verlängerte Verjährungsfrist vorlagen (vgl. VwGH 3.9.2024, Ra…
…BAO handeln würde bzw. diese bei der Anwendung des Abkommens beachtlich wäre, müsste das Vorliegen einer sachlichen Unbilligkeit der Abgabenerhebung als Voraussetzung für die Gewährung einer Nachsicht aus folgenden Überlegungen verneint werden: Die Abgeltungswirkung erfasse zwar einerseits gemäß Art. 8 Abs. 6 des Abkommens nur…
…BAO handeln würde bzw. diese bei der Anwendung des Abkommens beachtlich wäre, müsste das Vorliegen einer sachlichen Unbilligkeit der Abgabenerhebung als Voraussetzung für die Gewährung einer Nachsicht aus folgenden Überlegungen verneint werden: Die Abgeltungswirkung erfasse zwar einerseits gemäß Art. 8 Abs. 6 des Abkommens nur…
…Abgabenschuldigkeit." Nach § 199 BAO kann ein einheitlicher Abgabenbescheid gegen mehrere Personen als Gesamtschuldner erlassen werden, auch wenn nach dem zwischen ihnen bestehenden Rechtsverhältnis die Abgabe nicht von allen Gesamtschuldnern zu tragen ist. Zu den unabdingbaren Voraussetzungen für die Bescheidqualität einer abgabenbehördlichen Erledigung gehört, dass der…
…Abgabenschuldigkeit." Nach § 199 BAO kann ein einheitlicher Abgabenbescheid gegen mehrere Personen als Gesamtschuldner erlassen werden, auch wenn nach dem zwischen ihnen bestehenden Rechtsverhältnis die Abgabe nicht von allen Gesamtschuldnern zu tragen ist. Zu den unabdingbaren Voraussetzungen für die Bescheidqualität einer abgabenbehördlichen Erledigung gehört, dass der…
…Für eine Abgabenverkürzung des leistenden Unternehmens sei er nicht verantwortlich. Die Voraussetzungen für eine "solidarische Mithaftung für die fremde Abgabenschuld" lägen beim Bf nicht vor. Der FA-Vorlagebericht an das BFG enthält erstmals eine Darstellung jener Abgabenschuldigkeiten, für welche der Bf als Gesamtschuldner herangezogen wurde…
…dass der BF nach dem BWL-Studium in Deutschland seine Karriere als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in Berlin begonnen hat. Nach Ansicht des Bundesfinanzgerichtes sprechen allerdings folgende Gründe dagegen, dass der BF eine Abgabenverkürzung für möglich gehalten und sich mit ihr abgefunden hat: Der BF hat…
…es auch nur in bewusster Gleichgültigkeit gegenüber den möglichen Folgen. Voraussetzung für die Annahme des Eventualvorsatzes (bedingten Vorsatzes) ist nicht ein Wissen um eine Tatsache oder um ihre Wahrscheinlichkeit im Sinne eines Überwiegens der dafür sprechenden Momente, sondern es genügt das Wissen um die Möglichkeit…
…nicht als erfüllt anzusehen ist. Im anhängigen Verfahren ist mit Gewissheit im äußersten Fall eine fahrlässige Abgabenverkürzung im Sinne des § 34 FinStrG gegeben. Die verlängerte Verjährungsfrist nach § 207 Abs. 2 BAO kommt jedoch ausschließlich bei einer vorsätzlichen Abgabenhinterziehung zur Anwendung und auch nur für den…
…Österreich um eine Art Schadenersatz und daher - Steuerfreiheit - und in der Schweiz um eine Art Lohn/Gehaltsersatz und daher - Steuerpflicht - handelt. Diese Differenzierung ist für einen Laien nicht erkennbar und nicht mehr als Allgemeinwissen zu werten. Selbst der Verwaltungsgerichtshof führt in seiner Entscheidung vom 28…
…DDr. HA habe es ernstlich für möglich gehalten, dass die auf den liechtensteinischen Konten und Depots erzielten Einkünfte in Österreich der Steuerpflicht unterliegen und habe sich durch die Nichtoffenlegung dieser Einkünfte mit der Verwirklichung der Abgabenverkürzung abgefunden. Damit sei die subjektive Tatseite der Abgabenhinterziehung erfüllt…
…wird in diesem Zusammenhang bestenfalls als Schutzbehauptung gewertet. Es ist daher nach den gegebenen Umständen, wie aufgezeigt, davon auszugehen, dass der Erblasser den entsprechenden Wissensstand tatsächlich hatte und ihm das steuerliche Fehlverhalten somit bewusst war bzw er die Abgabenverkürzung ernstlich für möglich hielt und zumindest…
… 33 Abs. 1 FinStrG genügt der bedingte Vorsatz. Voraussetzung für die Annahme des bedingten Vorsatzes ist nicht ein Wissen um eine Tatsache oder um ihre Wahrscheinlichkeit im Sinne eines Überwiegens der dafür sprechenden Momente, sondern es genügt das Wissen um die Möglichkeit. Gemeint ist die…
Eine Voraussetzung für das Bewirken einer Abgabenverkürzung durch Nichterfüllung einer Erklärungs-, Anmelde- oder Anzeigepflicht ist somit, dass der Abgabenbehörde die Entstehung des Abgabenanspruches K3***1*** nicht bekannt geworden ist. Dies ist zB dann der Fall, wenn das Finanzamt von der Aufnahme einer unternehmerischen Tätigkeit nichts…
…nicht "exakt feststehen", wie dies für das Entstehen der materiellen Steuerpflicht jedoch ausdrücklich verlangt werde." Der Spruchsenat meine im Ergebnis, dass die Beschuldigten als IST-Besteuerer sinngemäß automatisch im Zeitpunkt der Vereinnahmung jedweder Zahlung egal welcher Art immer der Umsatzsteuer unterliegen. Es müsse immer geprüft…
…Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Der Spruchsenat als Organ der Finanzstrafbehörde Wien 9/18/19 Klosterneuburg hat am 23. April 2014 ein Erkenntnis erlassen und den Bf. 1 und die Bf. 2 der fahrlässigen Abgabenverkürzung nach § 34 FinStrG für schuldig befunden. Der Spruch lautete…