…ist auch in solchen Konstellationen keine Berücksichtigung von Unterhaltslasten als außergewöhnliche Belastung geboten. Allerdings haben in solchen Fällen die Zivilgerichte zu prüfen, ob es verfassungsrechtlich geboten ist, die im Vergleich zu einer Geltendmachung des vollen Familienbonus Plus eintretende steuerliche Belastung in Höhe bis zu jährlich…
…um zur Feststellung zu gelangen, dass sich das Kind des Bf nicht im außereuropäischen Ausland aufhält und demnach die Voraussetzungen für eine steuerliche Zuerkennung von Unterhaltslasten in der beantragten Art nicht vorliegen bzw. ob das Unterlassen der diesbezüglichen Ermittlungen einer amtswegigen Wiederaufnahme des Verfahrens entgegensteht…
…Damit sei der von der Judikatur geforderte objektive Zusammenhang zwischen beruflicher Tätigkeit und der doppelten Haushaltsführung gegeben. In Bezug auf die steuerliche Berücksichtigung von Unterhaltslasten für seinen studierenden Sohn (Pkt 3 BVE) wandte der Bf ein, dass der gewährte Pauschbetrag von € 110 monatlich "eine…
…Bereich der steuerlichen Berücksichtigung von Unterhaltslasten verfassungsrechtlich gebotene Ergebnis erzielt: Er kann den Tarif entsprechend gestalten, taugliche Frei- oder Absetzbeträge vorsehen, direkte Leistungen gewähren und diese oder andere Maßnahmen auch nebeneinander einsetzen. Dem Gesetzgeber steht es daher auch frei, die steuerliche Berücksichtigung von Familienlasten bei…
…aus: "VfGH bestätigt Verfassungskonformität der Familienbesteuerung - und teilweise "Entkoppelung" von Unterhalts- und Steuerrecht: Der VfGH hat mit seiner Entscheidung E 1630/2024 vom 7. 10. 2025 die Verfassungskonformität der bestehenden Rechtslage zur Familienbesteuerung bestätigt, insb. den Ausschluss der Berücksichtigung von Unterhaltslasten als außergewöhnliche Belastung gem …
…Der Gesetzgeber wird der verfassungsrechtlichen Pflicht zur steuerlichen Berücksichtigung von Unterhaltslasten auch dann gerecht, wenn er nicht den Weg der Gewährung von Transferzahlungen (im Sinne der Familienbeihilfe) wählt, sondern die Berücksichtigung im Wege des Steuerrechts (als außergewöhnliche Belastung gemäß 34 EStG 1988) ermöglicht. Erkenntnis des…
…Rz 11) und gehört nicht mehr dem Rechtsbestand an. Unterhaltabsetzbetrag Die Berücksichtigung von Unterhaltslasten gegenüber Kindern erfolgt im Rahmen der unten angeführten gesetzlichen Bestimmungen durch die Gewährung des Kinderabsetzbetrages und des Unterhaltsabsetzbetrages. Da der BF aktenkundig Alimente geleistet hat, ist von Amts wegen zu prüfen…
…verfassungsrechtlichen Pflicht zur steuerlichen Berücksichtigung von Unterhaltslasten auch dann gerecht, wenn er hierfür nicht den Weg der Gewährung von Transferzahlungen wählt, sondern die Berücksichtigung im Wege des Steuerrechts ermöglicht". Demnach sind Unterhaltsleistungen an sich ständig im Ausland aufhaltende Kinder als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen (VwGH…
…für die Berufsausbildung des Sohnes nicht als Werbungskosten berücksichtigt werden, da diese nicht im Zusammenhang mit der vom Bf. ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit stehen. Die steuerliche Behandlung von so genannten "Unterhaltslasten" ist auch in § 20 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 geregelt…
…Kosten herangezogen werden könnten. Damit seien die Kosten von ihm zu tragen und seien steuerliche zu berücksichtigen. Aus dem Übergabevertrag vom ***##.##.*** 1998 geht hervor, dass dem Bf. das hier relevante Objekt von seiner Mutter und seinem Vater jeweils zu 50% übereignet wurde. Die Übergeber bedungen…
…gebührt zur steuerlichen Entlastung der Unterhaltsabsetzbetrag. Die Voraussetzung für die steuerliche Berücksichtigung des Unterhaltsabsetzbetrages ist die Leistung des gesetzlichen Geldunterhalts. Nicht berücksichtigt werden richtigerweise neue Partner im Sinne des § 106 Abs. 3 EStG bzw. eine neue Lebensgemeinschaft, da diese die Höhe der Unterhaltslasten aufgrund der…
…vom Bezug von Familienleistungen, was durch ein "Akzeptieren" der Regelungslücke zwischen Familienbeihilfe und Grundversorgung erreicht wurde, verwirklicht hingegen eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung. Der VfGH hat im Erkenntnis zu B 2366/00 (sogar zu im Ausland lebenden Kindern) ausgeführt: Eine generelle steuerliche Vernachlässigung von Unterhaltslasten gegenüber sich…
…der Abgrenzung atypischer, außerhalb der normalen Lebensführung gelegener Belastungen von den typischerweise wiederkehrenden Kosten der Lebenshaltung (vgl. Fuchs in Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer, § 34 Abs. 2 bis 5, Rz 4). Der Berücksichtigung der Unterhaltslasten für die Ehegattin als außergewöhnliche Belastung steht somit entgegen, dass diese…
…Höhe von 1.500 Euro jährlich, für volljährige Kinder in Höhe von 500 Euro jährlich. Das österreichische Einkommensteuersystem ist vom Grundsatz der Leistungsfähigkeit geprägt. Das subjektive Nettoprinzip verlangt die Berücksichtigung zwangsläufiger privater Ausgaben, weil diese die steuerliche Leistungsfähigkeit vermindern, der Familienbonus Plus dient der Berücksichtigung…
…Z 1 EStG 1988 hat der Gesetzgeber zum Ausdruck gebracht, dass auch rechtliche Gestaltungen, die darauf abzielen, derartige Aufwendungen in das äußere Erscheinungsbild von „Einkünften“ zu kleiden, steuerlich unbeachtlich bleiben sollen (VwGH 22.11.2001, 98/15/0057; VwGH 16.12.1998, 98/13/0299)…
…eines Kindes) vorliegen - wie dies von der belangten Behörde im Rahmen der Beschwerdevorentscheidung bejaht wurde -, ist auszuführen: Als lex specialis zu § 34 Abs. 7 EStG 1988 sieht § 34 Abs. 8 EStG 1988 vor, dass die steuerliche Berücksichtigung der Mehraufwendungen auf Grund auswärtiger Berufsausbildung des Kindes…
…an das Arbeitsmarktservice in Höhe von € 2.616,30 und € 1.918,62 abzuziehen seien, um eine zusätzliche Besteuerung des Arbeitslosengeldes zu verhindern. Der im Erstbescheid berücksichtigte Alleinverdienerabsetzbetrag stehe der Beschwerdeführerin zu, da ihr Ehegatte unter Berücksichtigung der von ihm bezahlten Alimente weniger…
…für die Berufsausbildung der Tochter nicht als Werbungskosten berücksichtigt werden, da diese nicht im Zusammenhang mit der von der Beschwerdeführerin ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit stehen. Die steuerliche Behandlung von so genannten "Unterhaltslasten" ist auch in den Gesetzespassagen des § 20 EStG 1988 geregelt…
…Dem hielt der steuerliche Vertreter des Bf in der am 19.8.2024 über FinanzOnline eingebrachten Beschwerde Folgendes entgegen: Die Tochter des Bf habe die Ausbildung in der kürzesten Zeit absolviert. Der VwGH sei in diesen Fällen für Veranlagungsjahre ab 2009 von der Zwangsläufigkeit abgerückt…
…steuerliche Abziehbarkeit der Unterhaltsleistungen entspricht es allerdings der Systematik des § 34 EStG 1988, dass (bloß) aus sittlichen Gründen geleistete Unterhaltszahlungen nicht in einem weiteren Ausmaß berücksichtigt werden können als die gesetzlich geregelten Unterhaltslasten (VwGH 18.12.2017, Ra 2017/15/0016). Für das Tragen von…