…die Beschwerden vom 21. Oktober 2015. In diesen wurde neben der Wiedergabe von Rechtsgrundlagen und allgemeinen grundsätzlichen Ausführungen betreffend das Steueraussetzungsverfahren und betreffend Erstattungsregeln (gleichlautend) im Wesentlichen vorgebracht, die Beschwerdeführerin habe aus einem Steuerlager eines österreichischen Unternehmens Bier unter Steueraussetzung übernommen. Dieses Bier habe die…
…vor. So führte der Ersteller der Ausfuhranmeldung in Datenfeld Nr. 37 im zweiten Unterfeld den Code 2VS (Ausfuhr von verbrauchsteuerpflichtigen Waren unter Inanspruchnahme des Steueraussetzungsverfahrens) nicht an und in Datenfeld Nr. 44 fehlt die Codierung C651 und die Nennung des so genannten ARC-Codes. Darüber…
…gegenständliche elektronische Verwaltungsdokument auch keine Ausfuhrmeldung erstellt werden können, die bestätige, dass die verbrauchsteuerpflichtigen Waren das Verbrauchsteuergebiet der Europäischen Gemeinschaft verlassen haben. Somit sei auch keine ordnungsgemäße Beendigung des Steueraussetzungsverfahrens erfolgt. Dies gälte als Unregelmäßigkeit im Sinne des § 46 Alkoholsteuergesetz (AlkStG). Die Steuerschuld sei gemäß …
…Dadurch habe der notwendige Cross-Check nicht durchgeführt werden können. Durch diese Unregelmäßigkeit gelte das Bier ab diesem Zeitpunkt als aus dem Steueraussetzungsverfahren entzogen. Dagegen erhob die Bfin mit Eingabe vom 27. Dezember 2011 jeweils Berufung (nunmehr Bescheidbeschwerde). In ihrer Begründung brachte die Bfin vor…
…einen Säumniszuschlag festgesetzt. In der Begründung führt die Abgabenbehörde aus, die Bf habe im Zeitraum 08.06.2009 bis 25.06.2009 Transporte von unversteuertem Dieselkraftstoff (insgesamt 310.310,00 Liter) im Steueraussetzungsverfahren durchgeführt. Laut den vom Versendern in Deutschland erstellten begleitenden Verwaltungsdokumenten, Rechnungen und…
…Die an die Fa. F. gelieferten Mengen an Bier sei im Wege des Steueraussetzungsverfahrens nach Deutschland verbracht und am selben Tag wiederum von der Bf. zurückgenommen worden. Im Anschluss seien diese Mengen durch die Auslieferung an Kunden - somit durch die Wegbringung aus dem Steuerlager - in…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri in der Beschwerdesache Bf, Adresse1, vertreten durch LBG Burgenland, Steuerberatung GmbH, Ruster Straße 12-16, 7001 Eisenstadt, gegen den Bescheid des FA Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 29. Oktober 2013, betreffend Aussetzung der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R, in der Beschwerdesache des Bf., vertreten durch V I) über die Beschwerde vom 02.11.2011 gegen den Bescheid- Sicherstellungsauftrag des FA Kirchdorf Perg Steyr vom 30.09.2011 II) über die Beschwerde vom…
…Anlässlich der Amtshandlung sei weder über das Verfahren der Steueraussetzung noch über den modus operandi (die tatsächliche Abwicklung der Steueraussetzungsverfahren ohne Einlagerung in das Biersteuerlager der Bf in Adresse4) die Rede gewesen. Im Hinblick auf die in der Niederschrift über die bei der F durchgeführte…
…die Biersteuer für Bier, das unter anderem nach §§ 14a und 15 befördert wird, ausgesetzt (Steueraussetzungsverfahren). § 14a BierStG (Verkehr unter Steueraussetzung) lautet auszugsweise: (1) Beförderungen von Bier gelten, soweit in diesem Bundesgesetz keine Ausnahmen vorgesehen sind, nur dann als unter Steueraussetzung durchgeführt, wenn sie mit einem…
Verständigung Das Bundesfinanzgericht teilt durch die Richterin Dr. Susanne Zankl im Beschwerdeverfahren über die Beschwerde des ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch hba - Held Berdnik Astner & Partner Rechtsanwälte GmbH, Karmeliterplatz 4, 8010 Graz, vom 16. Jänner 2014 gegen die Bescheide des Finanzamtes Salzburg-Stadt (jetzt Finanzamt…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Vorsitzende Dr. M in der Beschwerdesache O, vertreten durch K Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft mbH, K.Str. 5, 12d S, gegen den Bescheid des Finanzamtes S vom 12.10.2010 über die Abweisung eines Antrages auf Aussetzung der Einhebung gemäß…
Verständigung Das Bundesfinanzgericht teilt durch die Richterin Dr. Susanne Zankl im Beschwerdeverfahren über die Beschwerde des ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch hba-Held Berdnik Astner & Partner Rechtsanwälte GmbH, Karmeliterplatz 4, 8010 Graz, vom 17. Dezember 2012 gegen die Bescheide des Finanzamtes Salzburg-Stadt (nunmehr Finanzamt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf, gegen den Bescheid des Finanzamt Wien 4/5/10 vom 09.04.2014, betreffend Aussetzung der Einhebung gemäß § 212a BAO zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der…
Aignerstraße 10 5026 Salzburg-Aigen www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. R in der Beschwerdesache AA, Inhaber der Firma BB e.U., Anschrift, vertreten durch Mag. Trummer & Partner, Wirtschaftstreuhand GmbH, Ahornerstrasse 197, 8952 Irdning…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch R in der Beschwerdesache X, betreffend die Beschwerde vom 27.03.2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 28.02.2023, Steuernummer S, über den Ablauf einer Aussetzung der Einhebung zu Recht erkannt: Der angefochtene Bescheid…
Da im vorliegenden Fall der begehrte Termin bereits abgelaufen ist, kann auch die gegenständliche Beschwerde nur mehr abgewiesen werden (s. UFS RV/0547-L/07, 15.06.2007). Ergänzend wird noch festgehalten: Wird während des administrativen Rechtsmittelverfahrens, das im Wege der Berufung gegen den Sicherstellungsauftrag…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter in der Beschwerdesache L., Adresse, vertreten durch Dr. Thomas Krankl, Lerchenfelder Straße 120/2/28, 1080 Wien, über die Beschwerde des Abgabepflichtigen vom…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache Bf., vertreten durch Mag. Max Verdino, Mag. Gernot Funder und Mag. Eduard Sommeregger, Rechtsanwälte in 9300 St.Veit/Glan, Waagstraße 9, gegen den Bescheid des Zollamtes Klagenfurt Villach vom 1. Dezember…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache Bf. gegen den Bescheid des Zollamtes Klagenfurt Villach vom 30. September 2011, Zl. 420000/06430/2011, betreffend den Antrag auf Aussetzung der Einhebung zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird Folge gegeben…