…auf die übernehmende Körperschaft übergeht. Aus dieser Wertungsentscheidung des Gesetzgebers ist nach Ansicht des Verwaltungsgerichtshofes abzuleiten, dass offene Siebentel aus Teilwertabschreibung und Veräußerungsverlust einer am Spaltungsstichtag nicht mehr vorhandenen Beteiligung ebenfalls auf die übernehmende Gesellschaft übergehen, und zwar nach Maßgabe jener Voraussetzungen, unter denen nach …
…im Folgenden: ***4***), FN ***5***, als übernehmender Gesellschaft andererseits, wurde der Spaltungsstichtag rückwirkend mit 31.12.2011 festgelegt. Darin wurde ua festgehalten, dass die Übertragung des abgespaltenen Vermögens durch Abspaltung zur Aufnahme (§ 2 Abs 1 Z 2 SpaltG) im Wege der Gesamtrechtsnachfolge ohne Anteilsgewährung an…
…FN xxxxxxx) eingetragene Bf. übernahm unter Anwendung der abgabenrechtlichen Bestimmungen des Artikels VI UmGrStG ua den mit Spaltungs-und Übernahmsvertrag vom xx.xx.xxxx von der xx GmbH abgespaltenen Teilbetrieb "Forstgut xx"; als Spaltungsstichtag wurde der xx.xx.xxxx vereinbart. Dabei gingen neben Rechts-, Kredit-…
…Bf, die ***1*** AAB GmbH, wurde im Dezember 2015 nach einer Abspaltung der RVE GmbH (Spaltungsstichtag 31.10.2015) gegründet. Durch diese Abspaltung wurde der Teilbetrieb "Servicetechnik" der RVE GmbH auf die AAB übertragen (E-Mail der Bf an den Prüfer vom 25.6.2019…
…neben drei kroatischen Gesellschaften die damalige A-T1-GmbH, die A-T2-GmbH und die A-T3-GmbH) wurden mit Spaltungs- und Übernahmevertrag vom 12.12.2006 zu deren Schwestergesellschaften (Spaltungsstichtag: 30.06.2006). Die A-S-GmbH blieb Schwestergesellschaft der X-GmbH. Die B…
…nicht vor der Eintragung im Firmenbuch, – im Falle der Verschmelzung, Umwandlung oder Aufspaltung nach dem Stand zum Verschmelzungs-, Umwandlungs- oder Spaltungsstichtag im Sinne des Umgründungssteuergesetzes. 2. In den Fällen des Abs. 1 Z 2 und 3 ist der Wert der Gegenleistung nach dem Stand zum…
…nicht vor der Eintragung im Firmenbuch, – im Falle der Verschmelzung, Umwandlung oder Aufspaltung nach dem Stand zum Verschmelzungs-, Umwandlungs- oder Spaltungsstichtag im Sinne des Umgründungssteuergesetzes. 2. In den Fällen des Abs. 1 Z 2 und 3 ist der Wert der Gegenleistung nach dem Stand zum…
…neben drei kroatischen Gesellschaften die damalige Y-T1-GmbH, die Y-T2-GmbH und die Y-T3-GmbH) wurden mit Spaltungs- und Übernahmevertrag vom 12.12.2006 zu deren Schwestergesellschaften (Spaltungsstichtag: 30.06.2006). Die Y-S-GmbH blieb Schwestergesellschaft der X-GmbH. Die Z…
…Gesellschaft von der Ermittlung des Verlustvortrages (der dem abgespaltenen Teilbetrieb zugerechnet wird; im vorliegenden Fall ist von einer Abspaltung zur Aufnahme auszugehen). (1) Die Gewinnermittlung der abspaltenden Gesellschaft (vor dem Spaltungsstichtag) richtet sich nach den Gewinnermittlungsvorschriften des EStG, soweit keine Sondervorschriften des KStG gelten (insbesondere …
…dass seiner Ansicht nach aus dem Gesetz abzuleiten ist, dass offene Siebentel aus Teilwertabschreibung und Veräußerungsverlust einer am Spaltungsstichtag nicht mehr vorhandenen Beteiligung ebenfalls auf die Gesellschaft übergehen. Auch im Rechtssatz zu dieser Entscheidung ist diese Ansicht enthalten. Der VwGH führt dazu auch ausdrücklich aus…
…der Spezialregelung des § 35 UmgrStG iVm § 21 UmgrStG. Um in Bezug auf den Verlust des Jahres, in welches der Spaltungsstichtag falle, einen objektbezogenen Verlustvortragsübergang zu gewährleisten, sei der Gesamtbetrag des nicht verrechneten Verlustes (also das negative Jahreseinkommen der GmbH) jenem Vermögen zuzurechnen, durch das er…
…die auf Grund der schwierigen materiellrechtlichen Aufteilungs- und Zurechnungsvorschriften bei den Nachfolgerechtsträgern nicht bereits im Verlustentstehungsjahr 2007, in das der Spaltungsstichtag fällt (31.12.2007), sondern erst - wie nunmehr im Verfahren vor dem VwGH geklärt werden konnte - im Rahmen der Verlustverrechnung im streitgegenständlichen Jahr 2010…
…der Spezialregelung des § 35 UmgrStG iVm § 21 UmgrStG. Um in Bezug auf den Verlust des Jahres, in welches der Spaltungsstichtag falle, einen objektbezogenen Verlustvortragsübergang zu gewährleisten, sei der Gesamtbetrag des nicht verrechneten Verlustes (also das negative Jahreseinkommen der GmbH) jenem Vermögen zuzurechnen, durch das er…
…die auf Grund der schwierigen materiellrechtlichen Aufteilungs- und Zurechnungsvorschriften bei den Nachfolgerechtsträgern nicht bereits im Verlustentstehungsjahr 2007, in das der Spaltungsstichtag fällt (31.12.2007), sondern erst - wie nunmehr im Verfahren vor dem VwGH geklärt werden konnte - im Rahmen der Verlustverrechnung im streitgegenständlichen Jahr 2010…
…nicht vor der Eintragung im Firmenbuch, - im Falle der Verschmelzung, Umwandlung oder Aufspaltung nach dem Stand zum Verschmelzungs-, Umwandlungs- oder Spaltungsstichtag im Sinne des Umgründungssteuergesetzes. 2. In den Fällen des Abs. 1 Z 2 und 3 ist der Wert der Gegenleistung nach dem Stand zum…
…2008/15/0212, worin sich der Gerichtshof mit der Rechtsfrage, ob im Zuge einer Spaltung noch offene Siebentel aus einer Teilwertabschreibung und ein Veräußerungsverlust einer am Spaltungsstichtag nicht mehr vorhandenen Beteiligung auf die übernehmende Gesellschaft übergehen könnten, befasst hätte. Diesem Erkenntnis folgend, sei der Verlustbegriff…
…17.9.2007, RV/0744-W/07, wonach bis zum Spaltungsstichtag von der übertragenden Körperschaft angesammelte und noch nicht verrechnete Mindest-KSt von der übernehmenden Körperschaft auf die eigene Körperschaftsteuerschuld erstmals im Veranlagungszeitraum, in dem der Spaltungsstichtag liegt, geltend gemacht werden kann). Bei der Abspaltung…
…des UmgrStG diese Stichtage jeweils genau konkretisierend als 'Verschmelzungsstichtag', 'Umwandlungsstichtag', 'Einbringungsstichtag', 'Zusammenschlussstichtag', 'Teilungsstichtag'und 'Spaltungsstichtag' bezeichnet. Eine abstrakte Bezeichnung als 'Stichtag' oder 'Umgründungsstichtag' verwendet der Gesetzgeber im 1. Hauptstück des 1. Teils des UmgrStG, wie schon in der Beschwerde selbst auf Seiten 5 ff ausgeführt…
… 34 Abs. 1 UmgrStG hätte die neue oder übernehmende Körperschaft die zum Spaltungsstichtag steuerlich maßgeblichen Buchwerte iSd § 33 fortzuführen. § 33 Abs. 3 UmgrStG würde für die neue oder übernehmende Körperschaft mit dem Beginn des auf den Spaltungsstichtag folgenden Tages gelten. Das SpaltG würde von Gesamtrechtsnachfolge…
… 34 Abs. 1 UmgrStG hätte die neue oder übernehmende Körperschaft die zum Spaltungsstichtag steuerlich maßgeblichen Buchwerte iSd § 33 fortzuführen. § 33 Abs. 3 UmgrStG würde für die neue oder übernehmende Körperschaft mit dem Beginn des auf den Spaltungsstichtag folgenden Tages gelten. Das SpaltG würde von Gesamtrechtsnachfolge…