IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Helga Hochrieser in der Beschwerdesache des Bf., Adr., gegen den Bescheid des Finanzamts Baden Mödling vom 7.9.2011 betreffend Abweisung des Antrags vom 27.5.2011 auf Ausgleichszahlung (Familienbeihilfe) zu Recht erkannt: Der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat in den Beschwerdesachen Bf., gegen den Bescheid vom 22.9.2009 (Berichtigung gem § 293 BAO des Bescheids vom 4.6.2008) des ffff betreffend Differenzzahlung bezüglich Familienbeihilfe für Mai 2006 bis Dezember 2006 sowie gegen den Bescheid vom…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Walter Aiglsdorfer in der Beschwerdesache Bf, gegen den Bescheid des Finanzamtes vom 25. Februar 2016 (St. Nr.: xxx), betreffend Einkommensteuer 2014 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird stattgegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die…
7. Im Jänner (durchgestrichen, mit Kuli darüber April) 2015 hat mir DG1 nichts ueberwiesen, laut Kontoauszug (ergänzt: Lohn März!) 8. In der Slowakei kriegen wir nur Familienbeihilfe sonst nichts. Mein Mann auch nicht. 9. Tankrechnungen habe ich nicht. Habe ich nicht gewusst. Meine Arbeit ist…
Die Feststellung, dass „alle Unterlagen" zur Verfügung gestellt werden, ist zumindest missverständlich. Bei diesen Unterlagen handelt es sich nämlich nur um eine Preisliste, die tatsächlich von uns erstellt wird. Das ist Ausdruck einer organisatorischen Notwendigkeit, die für die Beurteilung der persönlichen Abhängigkeit der Fachberaterin unschädlich…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. R in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch Steuerberater, über die Beschwerde vom 13.11.2017 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Judenburg Liezen vom 17.10.2017, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung 2016) zu Recht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Bernhard Renner in der Beschwerdesache Bf, gegen den Bescheid des Finanzamts FA vom 1.12.2011, vertreten durch Stb, betreffend Einkommensteuer für 2010 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird im Rahmen der Einschränkung vom…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. A in der Beschwerdesache des B, C, xxxx D, über die Beschwerde vom 22.2.2017 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt D vom 7.2.2017 betreffend Einkommensteuer 2015 zu Recht erkannt…
Sozialministeriumservice Supportabteilung 2 Babenbergerstrasse 5 1010 Wien Damit vom Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen (BGEF-Unterlagen) eine Zuordnung erfolgen kann, ist bei der Übermittlung der Kopien im Anschreiben immer der Name und die Versicherungsnummer des Kindes bzw. der Person, für die die Beihilfe beantragt wird…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter Mag. David Hell LL.B. LL.M. in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 7. März 2025 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 17. Februar 2025 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2024, Steuernummer…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. XX in der Beschwerdesache VN-Bf NN-Bf, Adressbez, Ort, vertreten durch Mag. András Radics, Obere Hauptstraße 18-20/Top6, 7100 Neusiedl am See, über die Beschwerde vom 25.02.2015 gegen den Bescheid…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. R in der Beschwerdesache Bf, Adr, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 01.12.2014 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid…
…Arbeitnehmern des Gestellers ein Dienstverhältnis begründet wird. Rechte und Pflichten aus dem Dienstvertrag, Lohnzahlung und -verrechnung sowie die Verantwortung für die Sozialversicherungsbelange des Arbeitnehmers liegen dabei typischer Weise weiter beim Gesteller. Der Gestellungsvertrag ist ein Vertrag eigener Art. Der Gesteller haftet nicht für die tatsächliche…
…Gestellers ein Dienstverhältnis begründet wird. Die Rechte und Pflichten aus dem Dienstvertrag, die Lohnzahlung und – verrechnung sowie die Verantwortung für die Sozialversicherungsbelange des Arbeitnehmers liegen dabei typischer Weise weiter beim Gesteller. Beim Gestellungsvertrag handelt es sich um einen Vertrag eigener Art. Der Gesteller haftet nicht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke in der Beschwerdesache betreffend die Beschwerde der Alice-Ricarda N*****, *****Adresse_Wien*****, Österreich, vom 6. 4. 2017 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 3/6/7/11/15 Schwechat Gerasdorf, 1030 Wien…
…des Gestellers wird kein Dienstverhältnis begründet. Die Rechte und Pflichten aus dem Dienstvertrag, die Lohnzahlung und -verrechnung sowie die Verantwortung für die Sozialversicherungsbelange des Arbeitnehmers liegen dabei typischerweise weiter beim Gesteller (VwGH 20.12.1972, 2340/71). Außer Streit steht, dass im gegenständlichen Fall zwischen…
…und den Arbeitnehmern des Gestellers wird kein Dienstverhältnis begründet. Die Rechte und Pflichten aus dem Dienstvertrag, die Lohnzahlung und -verrechnung sowie die Verantwortung für die Sozialversicherungsbelange des Arbeitnehmers liegen dabei typischerweise weiter beim Gesteller (vgl. VwGH 20.12.1972, 2340/71). Die Erfüllung der zweiten…
…Gestellers ein Dienstverhältnis begründet wird. Die Rechte und Pflichten aus dem Dienstvertrag, die Lohnzahlung und -verrechnung sowie die Verantwortung für die Sozialversicherungsbelange des Arbeitnehmers liegen dabei typischer Weise weiter beim Gesteller. Beim Gestellungsvertrag handelt es sich um einen Vertrag eigener Art. Der Gesteller haftet nicht…
…Arbeitnehmern des Gestellers ein Dienstverhältnis begründet werde. Die Rechte und Pflichten aus dem Dienstvertrag, die Lohnzahlung und -verrechnung sowie die Verantwortung für die Sozialversicherungsbelange des Arbeitnehmers lägen dabei typischerweise beim Gesteller (VwGH 23.01.2013, 2009/15/0174). Entscheidend für die Beurteilung und Einstufung des…
…dem Gestellungsnehmer und den Arbeitnehmern des Gestellers ein Dienstverhältnis begründet wird. Die Rechte und Pflichten aus dem Dienstvertrag, die Lohnzahlung und -verrechnung sowie die Verantwortung für die Sozialversicherungsbelange des Arbeitnehmers liegen dabei typischerweise weiter beim Gesteller (VwGH 23. 0 1. 2013,2 1009/15/0174)…