…Zuge der abgabenbehördlichen Ermittlungen ging die Betriebsprüferin bei der Beurteilung der zu Tage gekommenen Geschäftstätigkeiten der Beschwerdeführer durch die Involvierung bzw. Zwischenschaltung von ungarischen Sitzgesellschaften ua. im Zusammenhang mit dem Betrieb des Asylheimes in Landskron von steuerpflichtigen Umsätzen in Höhe von 20.308,34 € …
…handeln. Sitzgesellschaften seien grundsätzlich solche Unternehmen, die in einem Staat - mit oder ohne Haltung eines Büros - lediglich ihren Sitz hätten, ohne jedoch dort einen tatsächlichen Geschäftsbetrieb zu unterhalten. Einer der Beweggründe - wenn nicht überhaupt der wesentlichste - für die Abwicklung von Geschäftsbeziehungen über Sitzgesellschaften sei grundsätzlich…
…am 2012 erworbenen Aktienpaketes an der A-AG in den Antragsjahren 2013 und 2014. Erfahrungsgemäß kommt in den Fällen der Zwischenschaltung von Sitzgesellschaften der Sachverhaltsfeststellung zur Zurechnung der betroffenen Einkünfte die wesentlichste Bedeutung zu. An Hand der vorstehend dargelegten Rechtslage und den angesprochenen von der…
…Gesellschafter beteiligt gewesen sei, und die Beurteilung des Prüfers, wonach die zuletzt genannten Gesellschaften reine Sitzgesellschaften seien, denen keine wirtschaftliche Funktion zuzuordnen sei und daher letztlich sämtliche Leistungsentgelte des Bf in Österreich sowohl der Einkommensteuer als auch der Umsatzsteuer zu unterziehen seien. Die Höhe des…
…hin gegenüber den Grundeigentümern, Behörden etc. auf, er treffe die entsprechenden Dispositionen und verfüge über das entsprechende Fachwissen. Die B und die C seien reine Sitzgesellschaften und entfalteten keine Tätigkeiten. Es könne ihnen keine wirtschaftliche Funktion zugeordnet werden. Sowohl die Fa. B als auch die…
…er in der Beschwerde verweist, das Wesen der Fa. C und Fa. B als reine Sitzgesellschaften in Abrede stellt und einwendet, bei den genannten Gesellschaften handle es sich nicht um Domizilgesellschaften, so steht dies im Widerspruch zu den vorliegenden KSV-Auskünften, an deren Richtigkeit das…
…und bei der Bf zu besteuern. In der BVE wird dagegen im Wesentlichen unterstellt, dass es sich bei den slowakischen Geschäftspartnern um die Einschaltung von bloßen Sitzgesellschaften handle um der Umsatzsteuerpflicht zu entkommen. Das Glücksspiel werde daher in Österreich veranstaltet. Im Ergebnis hätte die Bf…
…eine (nachhaltige) Leistungserbringung möglich ist. Gesellschaften sind regelmäßig Unternehmer, wenn sie nachhaltig Umsätze erzielen (vgl. Gurtner/Kanduth-Kristen, Domizil-/Sitzgesellschaften im Umsatzsteuerrecht, taxlex 2014, 257). Da für die Unternehmereigenschaft die (nachhaltige) Erbringung umsatzsteuerlicher Leistungen Voraussetzung ist, ist letztlich auch ausschlaggebend, wem die Erbringung einer umsatzsteuerlichen…
…in Zypern gelegen sei. Zudem werde auch die wirtschaftliche Sinnhaftigkeit weiterer ,,Divisionen" in Zypern nicht erläutert bzw. ob es sich bei diesen ,,weiteren Divisionen" gegebenenfalls ebenfalls lediglich um Sitzgesellschaften handle. Worin der außersteuerliche Grund für die Situierung aller angeführten ",Divisionen", und der Bf. im Besonderen…
…Demnach ist das Jc. Treuunternehmen als Repräsentant bestellt. Gemäß Artikel 239 des liechtensteinischen Personen- und Gesellschaftsrechts (kurz PGR) sei nämlich nur für Sitzgesellschaften (= Verbandspersonen, deren geschäftsführende Organe in der Mehrheit aus Ausländern bestehen) zwingend ein solcher zu bestellen. Sitzunternehmungen, die in Liechtenstein nur ihren…
…sei die Annahme gerechtfertigt, dass eine Ansässigkeit in Liechtenstein nun erstmals im Rahmen der Aufdeckung bzw. Offenlegung umfangreicher Einkünfte aus Sitzgesellschaften in Liechtenstein zur Herbeiführung einer steuerlich optimierten Besteuerungssituation behauptet werde. Auch bestehe sehr wohl eine erhöhte Mitwirkungspflicht bei dem vorliegenden Auslandssachverhalt. Es werde seitens…
…Adresse der D-LD insgesamt 6.658 Firmen registriert sind. Aus einer KSV-Auskunft geht hervor, dass das Unternehmen ruhend ist und seit seiner Gründung nicht geschäftstätig ist. Entsprechend der laufenden Rechtsprechung sind Zahlungen an Sitzgesellschaften mangels Nennung des tatsächlichen Empfängers nicht abzugsfähig (§ 162 BAO)…
…den geltend gemachten Provisionsaufwand D-LD dar, wies auf die erhöhte Mitwirkungspflicht hinsichtlich dieser ausländischen Provisionsempfängerin und darauf hin, dass nach ständiger Rechtsprechung Zahlungen an Sitzgesellschaften mangels Nennung des tatsächlichen Empfängers gemäß § 162 BAO nicht abzugsfähig sind. Am 12. Juli 2010 langte beim Finanzamt eine…