IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin Dr. Lisa Pucher in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf Adr***, vertreten durch Michael Walter Nierla, Annagasse 5/2/15, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 7. September 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 7…
…2403). Sofern der Beschwerdeführer mit seinem Beschwerdevorbringen die Rechtsmäßigkeit des Sicherstellungsauftrages bestreitet, verkennt er, dass im Sicherungsverfahren gemäß § 78 AbgEO eine allfällige inhaltliche Rechtswidrigkeit des diesem Verfahren zugrunde liegenden Titels (Sicherstellungsauftrag) nicht zu berücksichtigen ist. Ein solches Vorbringen kann nur im Rechtsmittel betreffend den Sicherstellungsauftrag…
…zusammen ungewöhnliche Verhältnisse sind, die nur der Bf aufklären kann. Im bekämpfen Bescheid wird vom Zollamt einerseits die Vollstreckungshandlung Sicherung von Abgaben im Verfahren zur Sicherung (Sicherungsverfahren) und andererseits die Vollstreckungshandlung Einziehung von Abgaben im Verfahren zur Einbringung (Einbringungsverfahren) angestrengt. Gemäß § 65 erfolgt die Vollstreckung…
…hätten nämlich erst nach Erlassung des Sicherstellungsauftrages stattgefunden. Soweit sich die Beschwerde auf die Ergebnisse des Abgabenfestsetzungsverfahrens stütze, seien diese für das Sicherungsverfahren unerheblich. Auch sei die vom Finanzamt dargelegte Einbringungsgefährdung vom Bf. nicht widerlegt worden. Bezüglich der Kosten der Sicherstellung sei auf das Gerichtsgebührengesetz…
…zu Recht erfolgte. Das Sicherungsverfahren durch Forderungsexekution findet mit der Pfändung der Geldforderung sein Ende; eine Verwertung durch Überweisung zur Einziehung im Sinne der §§ 71 ff AbgEO hat im Sicherungsverfahren nicht stattzufinden. Ein Fall, in dem nach Eintritt der Vollstreckbarkeit das Sicherungsverfahren - nach Ausstellung eines…
…und damit eines Vollstreckungstitels abhängig. Aufgrund des Sicherstellungsauftrages könne schon vor Eintritt der Rechtskraft die Vornahme von Vollstreckungshandlungen angeordnet werden. Im Sicherungsverfahren gemäß § 78 AbgEO sei eine allfällige inhaltliche Rechtswidrigkeit des dem Verfahren zugrunde liegenden Titels (Sicherstellungsauftrag) nicht zu berücksichtigen. Die materielle Richtigkeit des der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache X International s.r.o., CZ-000 K, Adr5 bzw. P (St.Nr. 000/0000) 1) gegen den Sicherstellungsauftrag des Finanzamtes Linz gemäß § 232 BAO vom 12.5.2011…
…rechtswidrig ergangenen - in Rechtskraft erwachsen. Im Übrigen wurde diese Rechtswidrigkeit in weiterer Folge durch die nach durchgeführter Abgabenfestsetzung erfolgte Ausstellung von Rückstandsausweisen, durch welche das Sicherungsverfahren in das Vollstreckungsverfahren übergegangen ist, saniert. Um die Pfändung einer Geldforderung zu erwirken, hat die vollstreckende Abgabenbehörde einerseits an…
…ist. Eine solche Prüfung erübrigt sich im vorliegenden Fall jedoch im Hinblick auf die Abweisung der Beschwerde gegen den Sicherstellungsauftrag. Damit fehlt jeder Grund für eine Aufschiebung der Sicherungsexekution oder gar Aufhebung der begründeten Pfandrechte. Darüber hinaus ist auch im Sicherungsverfahren auf § 19 Abs. 2…
…Trader Vertrauensschutz genießt oder nicht, ist nicht im Rahmen des Sicherungsverfahrens zu entscheiden. 9) Entgegen der Behauptungen in der Beschwerde verneint das Finanzamt die Berechtigung der Beschwerdeführerin zum Vorsteuerabzug nicht allein mangels Nennung des Zahlungsempfängers der Zahlungen für einzelne Fahrzeugkäufe, sondern aufgrund der Gesamtumstände dieser…
…wenn mehrere Bescheide formularmäßig zusammengefasst werden. Die Höhe der Abgabenschuld ist nach den einzelnen Abgabenarten und Zeiträumen aufzugliedern, da im Sicherungsverfahren auf Grund des Sicherstellungsauftrages gemäß § 232 BAO als Exekutionstitel für jeden Abgabenanspruch Pfandrechte begründet werden sollen. Dies setzt die exakte Benennung der jeweiligen Abgabenart…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***1*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Dr. Heinz Wöber Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung GmbH, Mariahilfer Straße 209, 1150 Wien, über die Beschwerde vom 3. Mai 2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien…
- weil es nicht den geringsten Hinweis gebe, der in Deutschland bereits im steuerfreien Verkehr befindliche Olej Rust Cleaner sei unter Steueraussetzung nach Österreich verbracht worden; - Art. 33 Abs. 1 und Abs. 3 der SystemRL maßgeblich sei, sich an Mitgliedstaaten richte und in Österreich fehlerhaft umgesetzt…
…Jahre 1994 bis 2001 entspricht dem Begründungserfordernis für Sicherstellungsaufträge nicht, weil diese Vorgangsweise nicht erkennen lässt, für welchen Abgabenanspruch in welcher Höhe im folgenden Sicherungsverfahren Pfandrechte begründet werden." Der bereits eingangs, auch von der steuerlichen Judikatur zitierte, den Einspruch (Revisionsrekurs) der Finanzprokuratur abweisende Beschluss des…
…gegen den Sicherstellungsauftrag vom 14.11.2016 beantragte die Beschwerdeführerin (Bf) durch ihre Rechtsvertreterin die Aufschiebung der Vollstreckung und begründete dies wie folgt: „Im Vollstreckungsverfahren betreffend Sicherstellungsaufträge bildet der Sicherstellungsauftrag (und mangels Abgabenfestsetzung nicht ein Rückstandsausweis) den Exekutionstitel für das finanzbehördliche Sicherungsverfahren (Exekution zur Sicherstellung…
…auf der Norm des § 232 BAO fußenden Bescheid der MA 6 gerichteten Beschwerde vom 30.01.2015 stellte der vormalige rechtsfreundliche Vertreter der x GmbH einen Antrag auf Aufschiebung der Vollstreckung des Sicherungsverfahrens gemäß § 18 AbgEO sowie einen solchen auf Gewährung der Aussetzung der Einhebung…
…19.11.2024 zugestellt worden. Die gegenständliche Geldstrafe samt Kosten seien am 25.11.2024 fällig und daraufhin vollstreckbar geworden, wodurch der Übergang vom Sicherungsverfahren in das Vollstreckungsverfahren erfolgt sei. Da die Geldstrafe nicht bis 25.11.2024 entrichtet worden sei, sei mit gegenständlichem Bescheid…
…BAO3, § 232, Tz 1, bestehe das Ziel des Sicherungsverfahrens darin, dem Abgabengläubiger bereits zu einem Zeitpunkt, in dem der Abgabenanspruch zwar dem Grunde nach feststehe, er aber noch nicht realisierbar sei, wegen der Drohung der Gefährdung oder der Erschwerung der Einbringung ein Pfandrecht zu verschaffen…
… 233 BAO bestimmt: (1) Der Sicherstellungsauftrag ist Grundlage für das finanzbehördliche und gerichtliche Sicherungsverfahren. (2) Auf Grund eines Sicherstellungsauftrages hat das Gericht auf Antrag der Abgabenbehörde ohne Bescheinigung der Gefahr und ohne Sicherheitsleistung die Exekution zur Sicherstellung des Abgabenbetrages bis zu dessen Vollstreckbarkeit zu bewilligen…
…Die Bestimmung des § 233 Abs. 1 BAO sage aber aus, dass der Sicherstellungsauftrag die Grundlage für das finanzbehördliche und gerichtliche Sicherungsverfahren sei. Dieser stelle nicht einen Exekutionstitel dar. Gemäß § 233 Abs. 2 BAO habe aufgrund eines Sicherstellungsantrages das Gericht auf Antrag der Abgabenbehörde die Exekution…