…EUR 4.248,00 (EUR 3.999,00 + EUR 249,00) und ohne Reisekosten in der Höhe von EUR 663,60, mit folgender Begründung: "Strittig sind die Aufwendungen für das Seminar von ***6*** (***9*** Academy) in der Türkei in Höhe von € 3.999,-. Gem. …
…dienstfrei stelle. Der Zusammenhang der geltend gemachten Aufwendungen mit dem derzeit ausgeübten Beruf sei eindeutig gegeben. Bei den nicht anerkannten Aufwendungen für Fachliteratur handele es sich um Seminarunterlagen oder kinesiologische Hilfsmittel und Behelfe für den Unterricht sowie Büromaterial, das sie für ihre Tätigkeit benötige. Die…
…auf. Von der Bf. wurden am Institut zur Selbst-Entwicklung Sensitiver Coach nach ABC das Seminar „Fortbildung: Sensitives Coaching und Gesprächsführung“ im Zeitraum von Mai 2009 bis Jänner 2010 wie folgt besucht: Modul 1 vom 29.05.2009 bis 01.06.2009, Modul 2 vom…
…eine (einzige) Person akquiriert worden. Auch hätten weder Anzahl, noch Umfang und Erlöse der Seminare gesteigert werden können. Auf die Erfordernisse des Marktes sei zu wenig reflektiert worden. Das anfängliche Erstellen von Homepage und Flyern sei weder außergewöhnlich noch firmenspezifisch. Gemessen am sich ständig ändernden…
…Steuerschuld der oa. Beträge nach § 11 Abs. 14 UStG 1994 auf Grund der Rechnung (RE-Berichtigung iSd § 11 Abs. 12 UStG 1994 möglich, ex nunc). Seminare/ "Eintrittsberechtigungen" gab es 2017 offenbar (doch) keine...?!? vgl. Eintrittsberechtigungen und damit zusammenhängende sonstige Leistungen zu kulturellen, künstlerischen, wissenschaftlichen Veranstaltungen…
…an Teilnehmer, die eine abgeschlossene Berufsausbildung, Matura oder Tätigkeit im psychosozialen Bereich hätten, richteten. Eine berufliche Veranlassung des Seminars sei nicht erkennbar und deshalb seien diese Kosten dem Bereich der persönlichen Lebensführung gem § 20 EStG zuzurechnen. Die damit verbundenen Kosten, wie der Mitgliedsbeitrag, der Jahresbeitrag…
…Festgestelltermaßen setzte sich der Teilnehmerkreis der von der Bf in Anspruch genommenen Bildungsmaßnahmen (wenn überhaupt) nur zu einem geringen Teil aus Angehörigen der Berufsgruppe der Bf, sohin aus Kindergarten- und Hortpädagoginnen bzw -leiterinnen, zusammen. Die Zielgruppe der Seminare, Coachings, etc war inhomogen. Nachdem folglich jeder…
…sogenannte „Soft Facts“ oder „Soft Skills“ begründet“ seien, worunter man „Fähigkeiten in puncto Kommunikation (Teamführung, Konfliktmanagement, Führungsaufgaben usw.)“ verstehe. Die Wirksamkeit und Wichtigkeit der von ihm besuchten Seminare, die „systemisch-konstruktivistischen, lösungsfokussierten Ansätzen“ folgten, im Projektmanagement, werde „von zahlreichen Studien und selbst Hirnforschern bestätigt“ und…
… - Berufungsentscheidung vom 10.5.2006, RV/0350-L/06 - Zahlungsbestätigung Seminar Angewandte Burnout-Prophylaxe; 15,00 € - Teilnahmegebühr Z ("Ich hol DAS BESTE aus mir raus"): 105,00 € - Rechnung "Krieger des Lichtes Teil 1-5" Ressourcenaktivierender Bewusstseins-Coach: 1.550,00 € - Rechnung Krieger…
…3a Abs. 5 Z 3 ist. Der leistende Unternehmer haftet für diese Steuer. Die Verwaltungspraxis versteht unter Eintrittsberechtigungen zu solchen Veranstaltungen auf dem Gebiet des Unterrichts oder der Wissenschaft, wie Konferenzen und Seminaren, deren Teilhabe an der Öffentlichkeit allgemein zugänglich sind und solche, bei denen…
…Eine Verwertung im ausgeübten Beruf sei unbestritten und gehe auch aus der Bestätigung der Vorgesetzten ***13*** hervor. Eine private Veranlassung für den Besuch der Seminare sei nicht gegeben. In den Supervisions- und Coachingeinheiten seien ausschließlich aktuelle berufliche Themen aufgegriffen worden (Bestätigung von ***9******18***). Entgegen…
…besonderer Nützlichkeit ist. Die von der Bf angeführten, im Rahmen des LSB-Lehrganges, der Fortbildung "Stressmanagement und Burnout-Prävention", der Gruppensupervision, der Seminare Burnout-Prävention, der Ausgleichsgymnastik und Rückenschulung, des Fachvortrages "Entwicklung des Kindes", der Yoga-Kurse sowie der Coachings vermittelten Inhalte, wie Mitarbeiterführung, Kommunikationsfähigkeit…
…Abs 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang: Im Rahmen ihrer Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2008 machte die Beschwerdeführerin unter anderem Aufwendungen für eine Studienreise nach Israel, diverse Seminare, einen Werkkurs für biblische Erzählfiguren, eine Ausbildung für PilgerbegleiterInnen und Unterrichtsmaterialien (eine CD…
Betreffend die – ebenfalls nach der Maßgabe des § 20 Abs 1 Z 2 lit a EStG 1988 zu würdigenden – Aufwendungen der Beschwerdeführerin für das Buch „Der lange Weg zum Frieden“ sowie für die Zeitschrift „Ferment“ ist darauf zu verweisen, dass Aufwendungen für Werke der Literatur sowie…
…Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe In ihrer Einkommensteuererklärung 2010 beantragte die Beschwerdeführerin die Berücksichtigung von Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Besuch von Seminaren und anlässlich diverser Besprechungen: < Reisekosten: 4.336,55 Euro < Werbe-Repräsentationsaufwendungen: 138,40 Euro < übrige Betriebsausgaben: 660,00…
…Die Kosten für Berufsbekleidung beträfen Kleidung, die sich einer privaten Anwendung weitgehend entziehe und einer speziellen Reinigung unterzogen werden müsse. Bei den im Jahr 2006 ausgeschiedenen Schulungskosten handle es sich um Seminargebühren in Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit der Beschwerdeführerin. Auch die in den Jahren…
…dass es sich um eine Einzelberatung handeln würde, dh. der Teilnehmerkreis für solche Seminare wurde von der Bf. nicht näher spezifiziert. Die berufliche Verwertung des in dieser Beratung erworbenen Wissens/Fähigkeiten wurde von der Bf. wie folgt umschrieben: Konkrete Entwicklung und Umsetzung eines eigenen Online…
…I. Verfahrensgang Die Beschwerdeführerin (Bf.) ist eine GmbH & Co KG mit Sitz in Deutschland (ohne Betriebsstätte im Inland), die u.a. auch Seminare in Österreich veranstaltet. Sie erzielte inländische Umsätze in Höhe von 29.400 €. Im angefochtenen Bescheid wurde die Anwendung der Kleinunternehmerbefreiung gemäß …
…Verfahrensgang Bei der Beschwerdeführerin handelt es sich um eine GmbH (ohne inländische Betriebsstätte) mit Sitz und Geschäftsleitung in Deutschland. Der Unternehmensgegenstand ist die Durchführung von Seminaren, Inventarwertschätzungen sowie Beratung und wirtschaftliche Förderung von Bäckereien etc. Mit Antrag vom 3.2.2020 begehrte sie die Erstattung…
…Jahr 2008 machte die Beschwerdeführerin (Bf.) u.a. Werbungskosten im Gesamtbetrag von 41.549,44 Euro im Zusammenhang mit ihrer politischen Funktion als Bürgermeisterin von X und Abgeordnete zum *** Landtag geltend. Konkret handelte es sich dabei um Personalaufwand, Aufwendungen für Seminare, politische Tätigkeit, Arbeitsmittel, Fachliteratur…