…zurück. Die Zurückziehung der Berufungen und Vorlageanträge blieb beim FA bis 2012 unbearbeitet. Im Rahmen der Bearbeitung der „Seeling-Fälle“ erfuhr die zuständige Sachbearbeiterin des FA am 31.05.2012 von der Vertretung, dass die Berufung hinsichtlich der Umsatzsteuer 2002 und 2003 bereits 2009 zurückgezogen…
…C-269/00, Seeling, nicht anzuwenden sei. Gemäß Art. 17 Abs. 6 der 6. EG-Richtlinie lege der Rat auf Vorschlag der Kommission fest, bei welchen Ausgaben die Mehrwertsteuer nicht abziehbar sei. Auf jeden Fall würden diejenigen Ausgaben vom Vorsteuerabzugsrecht ausgeschlossen werden, die keinen streng…
…die - gesondert betrachtet - nach dem Gemeinschaftsrecht (in der durch das Urteil Seeling getroffenen Auslegung des Art 13 Teil B Buchst. B der Sechsten Richtlinie) einen Vorsteuerabzug zulässt? Falls die Frage 3 verneint wird: Kann es die auf die "Stand-Still-Klausel" des Art 17 Abs…
…Recht, die Wohnung in Besitz zu nehmen und andere von ihr auszuschließen (Rn. 50 und 51 des Urteils Seeling). 19 […] Ein ermäßigter Steuersatz kann in Fällen des Verwendungseigenverbrauchs nicht zur Anwendung gelangen (vgl. ergänzend zu der schon vom BFG angeführten Fachliteratur Ruppe/Achatz, UStG5…
…wonach die Rechtsvorschrift des § 1 Abs 1 des Art 34 Budgetbegleitgesetz 2001 keine Grundlage dafür bietet, im Falle der Überführung von Vermögen aus dem hoheitlichen in einen unternehmerischen Bereich eine positive Vorsteuerkorrektur vorzunehmen. Nach der Bestimmung des § 1 Abs 1 des Art 34 Budgetbegleitgesetz 2001…
…entsprechender Eigenverbrauch sei ebenfalls steuerlich angesetzt worden. Die im Rahmen der Errichtung des Gebäudes angefallenen Vorsteuerbeträge seien zu 100% steuerlich in Abzug gebracht worden (EuGH 8.5.2003, Rs Seeling C-269/00). Die Geltendmachung dieser Vorsteuerbeträge sei jedoch durch die Betriebsprüfung mit Berufung auf …
…C-269/00, Seeling, nicht anzuwenden sei. Gemäß Art. 17 Abs. 6 der 6. EG-Richtlinie lege der Rat auf Vorschlag der Kommission fest, bei welchen Ausgaben die Mehrwertsteuer nicht abziehbar sei. Auf jeden Fall würden diejenigen Ausgaben vom Vorsteuerabzugsrecht ausgeschlossen werden, die keinen streng…
…in den Beilagen zu den jeweiligen Steuerklärungen an, hinsichtlich der Geltendmachung der Vorsteuern werde von der Rechtsprechung des „EuGH/RS C-269/00 Seeling/FA Stamberg vom 8.5.2003 Gebrauch gemacht“. Für den privat genutzten Gebäudeanteil werde ausgehend von der AfA-Bemessungsgrundlage – insofern eine…
…15/0192, die Vorsteuer aus Aufwendungen eines Steuerpflichtigen nicht zum Abzug berechtigen würden, soweit sie sich auf Tätigkeiten beziehe, die aufgrund ihres nichtwirtschaftlichen Charakters nicht in den Anwendungsbereich der 6.Mehrwertsteuer-Richtlinie fallen würden. Dadurch, dass der Vorsteuerabzug auf Aufwendungen nur insoweit zulässig sei, als…
…die Umsatzsteuer-Erstbescheide in der Folge erklärungsgemäß mit voller Anerkennung der (nach der damals seitens des Bf noch vertretbareren Ansicht aufgrund der EuGH Rechtsprechung „Seeling“) zu 100% geltend gemachten Vorsteuern. Weder dem infolge einer durchgeführten Betriebsprüfung erstellten Betriebsprüfungsbericht noch den dann am 30.8.2005…
…849,14 € (2002), 67.313,59 € (2003) und 4.718,44 € (2004) geltend gemacht. Nach zunächst erklärungsgemäßer Veranlagung wurde der Umsatzsteuerbescheid 2002 unter Hinweis auf die Nichtanwendbarkeit des in der Rechtssache Seeling ergangenen EuGH-Urteils mit Bescheid vom 13. September 2004 gemäß …
…wurde (= Frage nach dem Ort der Entnahme). Erst wenn feststeht, dass sich der Ort der Entnahme in Österreich befindet (was uE im gegenständlichen beschwerdegegenständlichen Sachverhalt nicht der Fall ist), ist in einem ZWEITEN SCHRITT zu prüfen, ob der betreffende Gegenstand der Entnahme vorgängig zum…
…Kosten von Großreparaturen) von einem Zehntel der gesamten auf den Gegenstand, die Aufwendungen oder Kosten entfallenden Vorsteuer auszugehen; im Falle der Lieferung ist die Berichtigung für den restlichen Berichtigungszeitraum spätestens in der letzten Voranmeldung des Veranlagungszeitraumes vorzunehmen, in dem die Lieferung erfolgte. Nach § 12 Abs…
…für die Verwendung eines dem Unternehmen zugeordneten Grundstückes. Gemäß § 4 Abs. 8 lit. b UStG 1994 in der für die Streitjahre geltenden Fassung bemisst sich der Umsatz im Falle des § 3a Abs. 1a Z. 1 und 2 UStG 1994 nach den auf die Ausführung dieser…
…die - isoliert betrachtet - nach dem Gemeinschaftsrecht (in der durch das Urteil Seeling getroffenen Auslegung des Art. 13 Teil B Buchstabe b der 6. RL) einen Vorsteuerabzug zulässt?" Falls dies verneint wird: "Kann es die auf die "Stand-still-Klausel" des Art 17 Abs.6 der…
…dass nach § 3 Abs. 7 Satz 1 VGSG - nur im Fall der Einhebung eines Eintrittsgeldes eine Besteuerung vom Entgelt stattfindet. 3.3.2. Die nach Rechtsansicht der Behörde vorzunehmende Substituierung eines (nicht eingehobenen) Eintrittsgeldes durch die Raumpauschsteuer würde bedeuten, dass auch die Raumpauschsteuer in der…
…Vertragsänderung – seitens der Gesellschaft falle dies in die Zuständigkeit des Aufsichtsrates (ein unbedingt für diese Vertragsänderung erforderliches Aufsichtsratsprotokoll) – sei die behauptete Vertragsänderung in eine Teilung für „Consultancy Fee in Connection with Management“ und für „Concultancy Fee in Connection with aquisition, seeling …“ nicht anerkannt worden…
…Regelungsinhalt hatte. Dies wäre nur eine Rechtsfolge aus der Nichtzuordnung des privat genutzten Anteiles zum Unternehmen. Tumpel (ÖStZ 1998, 490 (493 ff) habe für den insofern vergleichbaren Fall der Nichtzuordnung von PKW zum Unternehmen nach § 12 Abs 2 Z 2 lit. b UStG ausgeführt, dass…
…Einkunftsquelle beurteilt wird. Da der Liebhabereibeurteilung nur Zeiträume gleicher Bewirtschaftungsart zugrunde zu legen sind, ist die Einkunftsquellenprüfung in diesem Fall für Zeiträume vor der Änderung der Bewirtschaftungsart und für die nachfolgenden Zeiträume getrennt vorzunehmen. Die Trennung löst zugleich einen neuen Beobachtungszeitraum aus. Maßstab für den…
…dass er gerade eine Anti-Seeling-Regel verletzt. Er konkret hat es auch nicht erkannt. Der Umstand, dass er sich hätte erkundigen müssen etc. wird eingeräumt. 6. Fazit und Schlusswort Im konkreten Fall liegt bezüglich der Vorsteuer aus den Investitionen in das Gebäude keinesfalls ein…