IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Verwaltungsstrafsache gegen den Beschwerdeführer Bf, AdresseBf, wegen der Verwaltungsübertretung gemäß § 5 Abs. 2 Wiener Parkometerabgabeverordnung in Verbindung mit § 4 Abs. 1 Wiener Parkometergesetz 2006 über dessen Beschwerde vom 28.03.2018 gegen…
…65 im Jahr 2016 als Werbungskosten anerkannt werden sollten. Er begründete seine Beschwerde zusammengefasst wie folgt: Es bestehe der Grundsatz der Finanzierungsfreiheit im Ertragssteuerrecht, für die Zuordnung eines Darlehens sei der Schuldgrund bzw. der Veranlassungszusammenhang entscheidend. Im Rahmen seiner Finanzierungsentscheidung seien die Herstellkosten den eigenständige…
…tatsächlich ausgeübt hätte und damit ein Kauf zustande gekommen wäre, auf den die erbrachten Zahlungen für 2007 und 2008 angerechnet worden wären. Damit wäre der Schuldgrund für diese Zahlungen ausgewechselt worden. Erst dann wären die Zahlungen dem Veräußerungsvorgang zuzuordnen gewesen und wäre der Tatbestand gem. …
…sogenannte befreiende oder privative Schuldübernahme). Die jeweilige Kreditschuld wird dabei übernommen, wie sie ist, es wird keine neue, vom bisherigen Schuldgrund losgelöste Verpflichtung eingegangen: Rechtsgrund, Ort, Zeit und Art der Leistung bleiben unverändert bestehen, die einzige Veränderung bezieht sich nur auf die Person des Schuldners…
…zuzuordnen sind, liegt eine Privatverbindlichkeit vor; dienen sie hingegen betrieblichen Zwecken, ist die Verbindlichkeit als Betriebsschuld anzusehen. Entscheidend ist demnach der Schuldgrund (VwGH 28.3.2000, 96/14/0104). Schuldzinsen für Anschaffung, Herstellung und laufenden Aufwand des Mietobjektes sind Werbungskosten (siehe Jakom/Laudacher, EStG, 2014…
…Schuldners zu kennen. Im Vermögensverzeichnis sind nach § 185 Abs 1 Z 1 IO bei Forderungen die Person des Schuldners, der Schuldgrund, der Zeitpunkt der Fälligkeit und etwa bestehende Sicherheiten anzugeben. Nachdem der Abgabenanspruch (ebenso wie der negative Abgabenanspruch) mit Ablauf des Jahres entsteht, für das…
…so sei die Verbindlichkeit als Betriebsschuld anzusehen. Entscheidend sei demnach der Schuldgrund. Im gegenständlichen Fall habe die Übernahme der Verpflichtungen (Haftungen) in den Gesellschaften jedenfalls nicht der privaten Lebensführung gedient, sondern der Sicherung des Forstbestands der Gesellschaften und somit auch der Einkunftsquelle. Über das Vermögen…
…Zwecken, so ist die Verbindlichkeit als berufliche bzw Betriebsschuld anzusehen (vgl VwGH 30.9.1999, 99/15/0106; 23.3.2000, 97/15/0164). Entscheidend ist demnach der Schuldgrund. Nur dann, wenn die Schuld ursächlich und unmittelbar auf Vorgängen beruht, die den Beruf betreffen, stellt…
…Zwecken, so ist die Verbindlichkeit als berufliche bzw Betriebsschuld anzusehen (vgl VwGH 30.9.1999, 99/15/0106; 23.3.2000, 97/15/0164). Entscheidend ist demnach der Schuldgrund. Nur dann, wenn die Schuld ursächlich und unmittelbar auf Vorgängen beruht, die den Beruf betreffen, stellt…
…Mittel der privaten Lebensführung, liegt eine Privatverbindlichkeit vor und die Zinsen sind nicht abzugsfähig (vgl. VwGH 30.09.1999, 99/15/0106). Entscheidend ist demnach der Schuldgrund. Nur dann, wenn die Schuld ursächlich und unmittelbar auf Vorgängen beruht, die den Betrieb betreffen, stellt sie eine…
…Privatkonkurs (Ausschüttungen an die Konkursgläubiger nach einem durchgeführten Schuldenregulierungsverfahren, Tilgung von Schulden) nur dann als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden können, wenn der Schuldgrund ein außergewöhnlicher und zwangsläufiger ist, somit also schon die Begründung des Schuldverhältnisses zwangsläufig war. Da die gerichtlich festgestellte Verpflichtung zum Aufwandsersatz nicht…
…bedingt sein. Ob beispielsweise ein Kredit eine betriebliche oder private Verbindlichkeit darstellt, hängt nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes davon ab, wozu die verfügbar gewordenen finanziellen Mittel dienen oder worin der Schuldgrund zu sehen ist. Dienen sie betrieblichen Zwecken, ist die Verbindlichkeit als Betriebsschuld anzusehen. Betriebsschulden…
…15.6.1999 Geldforderungen (gemeint wohl: Verbindlichkeiten) der Stadtgemeinde XY gegenüber dem Bf. betreffe. Schuldgrund sei der Pachtzins laut Pachtvertrag vom 25.5.1999 betreffend die Liegenschaft L-1, gewesen. Der Bescheid sei der Stadtgemeinde XY am 17.6.1999 laut deren Antwortschreiben vom 18…
…privaten Lebensführung zuzuordnen sind, so liegt eine Privatverbindlichkeit vor; dienen sie hingegen betrieblichen Zwecken, so ist die Verbindlichkeit als Betriebsschuld anzusehen. Entscheidend ist demnach der Schuldgrund. Nur dann, wenn die Schuld ursächlich und unmittelbar auf Vorgängen beruht, die den Betrieb betreffen, stellt sie eine Betriebsschuld…
…1998, 93/15/0051, wonach der Schuldgrund entscheidend sei und führte folgende Daten an: 30.12.1997 – fremdfinanzierte Akontozahlung iHv ATS 860.813,93 und fremdfinanzierte Zahlung der Medikamentenrechnung für Dezember 1997; der Kreditkontostand ist wegen der Fremdfinanzierung nicht gesunken. Da eine Akontozahlung erfolgt ist…
…Tilgung von Schulden nur dann als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden könnten, wenn der Schuldgrund ein außergewöhnlicher und zwangsläufiger sei. Mit den vorgelegten Unterlagen sei nicht nachgewiesen worden, dass die Begründung des Schuldgrundes außergewöhnlich und zwangsläufig im Sinne des § 34 EStG 1988 gewesen wäre. Mit Eingabe…
…dass die Forderungspfändung vom 15. Juni 1999 Geldforderungen (gemeint wohl: Verbindlichkeiten) der B. gegenüber dem Bf. betreffe. Schuldgrund wäre der Pachtzins laut Pachtvertrag vom 25. Mai 1999 betreffend die Liegenschaft XY Grundstücksnummer YZ gewesen. Der Bescheid wäre der B. am 17. Juni 1999 laut deren…
… 4 Abs. 1 EStG 1988 begeht nach der Verwaltungspraxis keinen Verstoß gegen Grundsätze der Bewertungsstetigkeit, wenn er erstmals eine Rückstellung für Schuldgründe bildet, die ihrer Art nach bereits in der Vergangenheit in diesem Betrieb vorgelegen haben (vgl. auch EStR 2000 Rz 3305). Sonderfall Rückstellung für…
…abgewiesen. Begründend führte die belangte Behörde im Wesentlichen aus, dass Rückstellungen ausschließlich im Jahr des wirtschaftlichen Entstehens des Schuldgrundes zu bilden seien und nicht in einem späteren Jahr nachgeholt werden könnten. Zudem sei die Bildung von Rückstellungen nur zulässig, wenn konkrete Umstände nachgewiesen werden könnten…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Markus Knechtl LL.M., die Richterin Mag.a Gertraud Hausherr sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Markus Fischer, BA und Mag. Johannes Denk in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Mag. Peter Johannes Mayerhofer…