…in Rede stehende Beschwerde unter Verweis auf die Beschwerdevorentscheidung dem Bundesfinanzgericht zur Entscheidung vor. Dabei führte das Finanzamt nach Darstellung des Sachverhaltes und unter Verweis auf seine Ausführungen in der Beschwerdevorentscheidung aus, dass die Schicht-, Schmutz-, Erschwernis- und Nachzulagen mit dem Höchstbetrag gemäß § 68 Abs…
…und Nachtzulagen in Höhe von CHF 2.818,00 steuerfrei zu berücksichtigen sind. Unstrittig ist die Berücksichtigung der Infektionszulage in Höhe von CHF 1.200,00. Gemäß § 68 Abs. 1 EStG 1988 sind Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit und…
…Höhe von € 220,00 monatlich und in eine (steuerfreie) Sonn-, Feiertags- und Nachtzulage in Höhe von € 140,00 monatlich aufgeteilt. Ebensowenig wie es nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zulässig ist, beispielsweise eine gewährte Erschwerniszulage in eine nicht gewährte Schmutz- oder Gefahrenzulage umzuwidmen (VwGH…
…anzumerken ist weiters, dass der Betrag von CHF 418,75 in der Begründung der Beschwerdevorentscheidung als "Nachtzulage" bezeichnet wird, im Lohnausweis ist dieser Betrag von CHF 418,75 unter "Sonntags- und Feiertagszuschlag" angeführt). Für das Bundesfinanzgericht sind nun keine grundsätzlichen Hinweise erkennbar, dass die vom…
…5.2012. Zur Begründung der Haftungs- und Abgabenbescheide wurde auf den Prüfungsbericht vom vom selben Tag verwiesen, in welchem (auszugsweise) festgestellt wurde: "Pauschale Nachrechnung Finanz Sachverhaltsdarstellung Im gesamten Prüfungszeitraum wurden an die Oberärzte pauschale Zulagen (Gefahrenzulage, Nachtzulage, Sonntagsdienstzulage) ausbezahlt und 12 mal jährlich steuerfrei belassen…
…die Voraussetzungen für die Steuerfreiheit der behaupteten "Nachtzulagen" im Sinn des § 68 Abs. 1 EStG 1988 gegeben sind. Gemäß § 68 Abs. 1 EStG 1988 sind Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit und mit diesen Arbeiten zusammenhängende Überstundenzuschläge insgesamt bis 360…
…Begründung hervor. Betreffend Nachtdienste in der Zeit zwischen 00.00 und 06.00 wurde weder die Häufigkeit bzw. Anzahl dargestellt noch wurde in der Beschwerdebegründung beschrieben, ob diese mit der betroffenen Erschwerniszulage, einer eigenen (steuerfreien oder steuerpflichtigen) Nachtzulage oder sonst wie bereits abgegolten worden sind…
…grundsätzlich die geleistete Arbeit für den Arbeitgeber und eine vertragliche Vereinbarung zugrunde, die Sonderzahlung selbst könne aber nicht Grundlage für einen Nachtzuschlag sein. Nachtzuschläge stünden im direkten Zusammenhang mit einer verrichteten Arbeitsleistung im jeweiligen Monat. Die Berechnung der Nachtzulagen sei ungeachtet der Aufforderung im Ergänzungsersuchen…
…zusammenhängende Arbeitszeiten von mindestens 3 Stunden, die auf Grund betrieblicher Erfordernisse zwischen 19.00 Uhr und 07.00 Uhr erbracht werden müssen, erfüllt. Deshalb wurden auch die Nachtzulagen für die Zeit von 19.00 Uhr bis 05.00 Uhr (d.s. 2.880,90 CHF)…
…25.11.2009, 2007/15/0241). Eine Verschmutzung von nur geringen Teilen des Körpers und der Kleidung bewirkt dann eine Verschmutzung in erheblichem Maß, wenn der Schmutz nur schwer zu entfernen ist. Aber auch eine leichte Entfernbarkeit bewirkt dann eine erhebliche Verschmutzung, wenn während des…
…22.4.1998, 97/13/0163). Zahlt ein Arbeitgeber höhere Bezüge als die in der maßgeblichen lohngestaltenden Vorschrift vorgesehenen Mindestlöhne, werden Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen grundsätzlich insoweit als angemessen anzusehen sein, als die Zulage selbst im selben Ausmaß erhöht wird wie der Arbeitslohn (Fellner, aaO.…
…doch unglaublich! Ich zahle jedes Jahr hunderte EURO für Kurzparkscheine und hatte den besten Willen auch damals zu zahlen. Es ging nicht schneller! Worum es mir geht: Wieso ist es nicht möglich, nach 15 Minuten an einem Ort 30 Minuten an einem anderen Ort nachzulegen?…
…Einerseits betraf der seinerzeitige Sachverhalt die Gewährung einer SEG-Zulage für Dachdeckerarbeiten, weiters wurden die Schmutz- und Gefahrenzulagen gem den Bestimmungen des einschlägigen KV ausbezahlt. Im zitierten Erk hat der VwGH den (damals) angefochtenen Bescheid der (damaligen) FLD lediglich deswegen wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben…
…19 Uhr und 7 Uhr erbracht werden müssen. Für Arbeitnehmer, deren Normalarbeitszeit im Lohnzahlungszeitraum auf Grund der Beschaffenheit ihrer Arbeit überwiegend in der Zeit von 19 Uhr bis 7 Uhr liegt, erhöht sich der Freibetrag gemäß Abs. 1 um 50 %." "(8) Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen…
…ab Beginn der Arbeiten dem Schmutz ausgesetzt. Zudem sind bei den Kunden oft keine Hebebühnen vorhanden. Die Arbeiten des Servicetechnikers müssen dann am Boden mittels eines mobilen "Hebers" ausgeführt werden. -Bei diesen Servicetätigkeiten vor Ort müssen die Geräte immer entfettet, geschmiert und gefettet werden -Weitere…
…5 dieser Bestimmung sind unter Schmutz-, Erschwernis-, und Gefahrenzulagen jene Teile des Arbeitslohns zu verstehen, die dem Arbeitnehmer deshalb gewährt werden, weil die von ihm zu leistenden Arbeiten überwiegend unter Umständen erfolgen, die in erheblichen Maß zwangsläufig eine Verschmutzung des Arbeitnehmers und seiner Kleidung bewirken,…
…und dies auch seitens der Beschwerdeführerin nicht behauptet wurde) kann die von der belangten Behörde im vorliegenden Fall vorgenommene pauschale Nachverrechnung sohin nicht als rechtswidrig erkannt werden. 3.2.3. Streitpunkt: Pauschale SEG-Zulagen Gemäß § 68 Abs. 1 EStG 1988 sind ua. Schmutz-, Erschwernis- und…
…Tarif zu versteuern. (4) Als Überstunde gilt jede über die Normalarbeitszeit hinaus geleistete Arbeitsstunde. (5) Unter Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzualgen sind ... (6) Als Nachtarbeit gelten zusammenhängende Arbeitszeiten von mindestens 3 Stunden, die auf Grund betrieblicher Erfordernisse zwischen 19 Uhr und 7 Uhr erbracht werden müssen…
…Satz EStG 1988 sind unter Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen jene Teile des Arbeitslohnes zu verstehen, die dem Arbeitnehmer deshalb gewährt werden, weil die von ihm zu leistenden Arbeiten überwiegend unter Umständen erfolgen, die in erheblichem Maß zwangsläufig eine Verschmutzung des Arbeitnehmers und seiner Kleidung bewirken…
…von € 770,00 für 2009 und € 781,00 für 2010. 3. Rechtliche Beurteilung 3.1. Zu Spruchpunkt I. Nach § 68 Abs 1 EStG 1988 sind Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit und mit diesen Arbeiten zusammenhängende Überstundenzuschläge insgesamt…