…ob – durch die vorgeworfene Tathandlung des Bf. – objektiv eine Entziehung aus der zollamtlichen Überwachung überhaupt stattgefunden hat] sowohl die entsprechenden Sachverhaltsfeststellungen, als auch die (objektive) rechtliche Beurteilung aus Eigenem zu treffen hat (vgl. etwa VwGH 24.1.2013, 2011/16/0238). Bei der Entscheidungsfindung wird…
…B brachte auch durch seine Vollmachtserteilung vom 05.03.2008 rechtlich klar zum Ausdruck, dass Carnet TIR auch an andere Personen übergeben werden dürfen, was eine Beteiligung an der Entziehung der Waren aus der zollamtlichen Überwachung begründet und nur das ist in diesem Zusammenhang von…
…B brachte auch durch seine Vollmachtserteilung vom 05.03.2008 rechtlich klar zum Ausdruck, dass Carnet TIR auch an andere Personen übergeben werden dürfen, was eine Beteiligung an der Entziehung der Waren aus der zollamtlichen Überwachung begründet und nur das ist in diesem Zusammenhang von…
…Person oder die Verwendung eines Carnets TIR durch eine Person, die nicht als Inhaber des Verfahrens auf dem Carnet TIR aufscheint, diese Person im Falle einer Entziehung von Waren aus der zollamtlichen Überwachung ein wesentlich geringeres Risiko als der tatsächlich auf dem Carnet aufscheinende Inhaber…
…Person oder die Verwendung eines Carnets TIR durch eine Person, die nicht als Inhaber des Verfahrens auf dem Carnet TIR aufscheint, diese Person im Falle einer Entziehung von Waren aus der zollamtlichen Überwachung ein wesentlich geringeres Risiko als der tatsächlich auf dem Carnet aufscheinende Inhaber…
…ist der objektive Tatbestand - die Entziehung der verfahrensgegenständlichen Waren aus der zollamtlichen Überwachung durch die auf Grund unrichtiger Angaben hinsichtlich des (tatsächlichen) Warenortes ins Leere gegangenen Ankunftsanzeigen (wie oben bereits eingehend dargestellt) - verwirklicht worden. Zur subjektiven Tatseite ist auszuführen, dass nach der erhobenen Sachlage der…
…2016 gF) auf die Schuldform der groben Fahrlässigkeit iSd § 8 Abs. 3 FinStrG begrenzt. Unzweifelhaft ist das objektive Tatbild des § 36 Abs. 1 FinStrG – die Entziehung der verfahrensgegenständlichen, eingangsabgabenpflichtigen Ware aus der zollamtlichen Überwachung durch eine unrichtige Warenortangabe in der damit ins Leere gegangenen Auskunftsanzeige…
…entrichten. Das Zollamt führte aus, dass im Zuge von Ermittlungen festgestellt worden sei, dass ein in Liechtenstein zugelassener Mercedes-Benz in Salzburg ohne Originalkennzeichen, dafür mit Farbkopien, abgestellt gewesen sei. Das Zollamt sah darin eine Entziehung aus der zollamtlichen Überwachung und ordnete die Beschlagnahme an…
…auf diese Ware zollschuldrechtlich grundsätzlich unerheblich. Ein Zollschuld konnte daher nicht mehr durch ihre Anmeldung zur Überführung in den freien Verkehr entstehen, weil bereits zuvor hinsichtlich der nämlichen Waren eine Zollschuld durch ein Entziehen aus der zollamtlichen Überwachung entstanden ist (vgl. BFH 5.10.2004…
…Ausführungen gänzlich fehlen, ist das Erkenntnis mit Rechtswidrigkeit belastet. 2 Kein Entziehen aus der zollamtlichen Überwachung durch Mitarbeiter der ***Bf1*** Nach Art 134 Abs 1 erster Satz UZK unterliegen Waren ab dem Zeitpunkt ihres Eingangs in das Zollgebiet der Union der zollamtlichen Überwachung. Die Behörde…
…entrichten. Das Zollamt führte aus, dass im Zuge von Ermittlungen festgestellt worden sei, dass ein in Liechtenstein zugelassener Mercedes-Benz in Salzburg ohne Originalkennzeichen, dafür mit Farbkopien, abgestellt gewesen sei. Das Zollamt sah darin eine Entziehung aus der zollamtlichen Überwachung und ordnete die Beschlagnahme an…
…dieser Entziehung beteiligt waren, obwohl sie wussten oder billigerweise hätten wissen müssen, dass sie die Ware der zollamtlichen Überwachung entziehen (zweiter Anstrich), sowie weiters die Personen, welche die betreffenden Waren erworben oder im Besitz gehabt haben, obwohl sie im Zeitpunkt des Erwerbs oder Erhalts der…
…dieser Entziehung beteiligt waren, obwohl sie wussten oder billigerweise hätten wissen müssen, dass sie die Ware der zollamtlichen Überwachung entziehen (zweiter Anstrich), sowie weiters die Personen, welche die betreffenden Waren erworben oder im Besitz gehabt haben, obwohl sie im Zeitpunkt des Erwerbs oder Erhalts der…
…dieser Entziehung beteiligt waren, obwohl sie wussten oder billigerweise hätten wissen müssen, dass sie die Ware der zollamtlichen Überwachung entziehen (zweiter Anstrich), sowie weiters die Personen, welche die betreffenden Waren erworben oder im Besitz gehabt haben, obwohl sie im Zeitpunkt des Erwerbs oder Erhalts der…
…in denen der Verbleib der Waren nicht geklärt werden kann, entsteht die Zollschuld wegen des Entziehens der Waren aus der zollamtlichen Überwachung (vgl. Witte, ZK 6, Art. 203, Rz 8 und 8d sowie die dort zitierte Judikatur). Das weitere Vorbringen der damaligen Bf war im…
…1996, 95/16/0082). Im Rahmen des Auswahlermessens war zu berücksichtigen, dass es erst durch die Zurverfügungstellung der Carnets TIR durch den Beschwerdeführer den an der Abwicklung beteiligten Personen ermöglicht worden ist, ihr Vorhaben, die Waren aus der zollamtlichen Überwachung zu entziehen, zu verwirklichen. Denn…
…1996, 95/16/0082). Im Rahmen des Auswahlermessens war zu berücksichtigen, dass es erst durch die Zurverfügungstellung der Carnets TIR durch den Beschwerdeführer den an der Abwicklung beteiligten Personen ermöglicht worden ist, ihr Vorhaben, die Waren aus der zollamtlichen Überwachung zu entziehen, zu verwirklichen. Denn…
…und daher von der AISÖ unzulässigerweise ausgegeben wurden, dann scheidet aber "ein Wissen oder Wissen müssen" - und damit ein Verschulden im Sinne des Gesetzes - des Beschwerdeführers davon, dass die Carnet-TIR's für Entziehungen von Ware aus der zollamtlichen Überwachung verwendet werden sollten, aus: denn…
…daher von der AISÖ unzulässigerweise ausgegeben wurden, dann scheidet aber "ein Wissen oder Wissen müssen" des Beschwerdeführers davon, dass die Carnet-TIR's für Entziehungen von Ware aus der zollamtlichen Überwachung verwendet werden sollten, aus: denn ohne ein solches Wissen oder Wissen hinsichtlich der konkreten…
…wobei der Begriff der Entziehung aus der zollamtlichen Überwachung jedwede Handlung oder Unterlassung umfasst, die dazu führt, dass die zuständige Zollbehörde auch nur zeitweise am Zugang zu einer unter zollamtlicher Überwachung stehenden Ware und an der Durchführung der vom gemeinschaftlichen Zollrecht vorgesehenen Prüfungen gehindert wird…