IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den RichterR in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Dr. Josef Schoffnegger, Pfarrplatz 1, 9020 Klagenfurt am Wörthersee, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 31. März 2016 betreffend Grunderwerbsteuer (Erf. Nr…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache A, Adr, vertreten durch Notar , gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 1.12.2014, ErfNr, betreffend Grunderwerbsteuer zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Der…
…ist. Der Bf. ist diesem Vorhalt diesbezüglich nicht weiter entgegengetreten und es ist aus seinem Vorbringen zu schließen, dass die Berechnung des gemeinen Wertes an Hand der konsolidierten Jahresabschlüsse von ihm gewollt ist. Für die Bemessung der Schenkungssteuer ist daher entsprechend den Bestimmungen der §§ 18…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache A, Adr, vertreten durch Notar , gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 1.12.2014, ErfNr, betreffend Grunderwerbsteuer zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache des Herrn Bf., X., vertreten durch Herrn M.W. gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 19. Oktober 2010, Erf.Nr. x/x, St.Nr. y/y…
…September 2014 zeigte die Bf, vertreten durch die KPMG Alpentreuhand GmbH, bei der belangten Behörde als Finanzstrafbehörde I. Instanz ihre vorsorgliche Offenlegung betreffend Einkommensteuer 1996 bis 2013 und Schenkungssteuer 1996 an. Ihr verstorbener Ehemann, KR ***4***, habe ihr kurz vor seinem Ableben zwei Wertpapierdepots bei…
…17. September 2013 durch Übergabe eines Schriftsatzes eine Offenlegung gem § 29 FinStrG für Einkommensteuer 2001 bis 2012 und vorsorglich Schenkungsteuer 2001 und 2004 für unsere Mandantin. 1.2. Begründung der Einkommensteuerbescheide 2004-2007 Die Behörde hat in den Einkommensteuerbescheiden 2004-2007 mit Datum 15. bzw…
…208 Abs. 2 BAO ein anderer Zeitpunkt bestimmt wird. Gemäß § 208 Abs. 2 BAO beginnt bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer unterliegenden Erwerben von Todes wegen die Verjährung frühestens mit Ablauf des Jahres, in dem die Abgabenbehörde vom Erwerb Kenntnis erlangt. Gemäß § 209 Abs. 1 BAO…
…Bundesgesetzblatt entsteht, mehr.“ (vgl. Fellner, Kommentar Gebühren und Verkehrsteuern, Band III, Erbschafts- und Schenkungssteuer, Rz 2a zu § 33). Zu einem Erstattungsantrag ist – und zwar auch dann, wenn das Gesetz die Verpflichtung zur Abgabenentrichtung mehreren Personen zur ungeteilten Hand auferlegt – nur der Abgabenschuldner berechtigt, der die…
…Bundesgesetzblatt entsteht, mehr.“ (vgl. Fellner, Kommentar Gebühren und Verkehrsteuern, Band III, Erbschafts- und Schenkungssteuer, Rz 2a zu § 33). Zu einem Erstattungsantrag ist – und zwar auch dann, wenn das Gesetz die Verpflichtung zur Abgabenentrichtung mehreren Personen zur ungeteilten Hand auferlegt – nur der Abgabenschuldner berechtigt, der die…
…Bundesgesetzblatt entsteht, mehr.“ (vgl. Fellner, Kommentar Gebühren und Verkehrsteuern, Band III, Erbschafts- und Schenkungssteuer, Rz 2a zu § 33). Zu einem Erstattungsantrag ist – und zwar auch dann, wenn das Gesetz die Verpflichtung zur Abgabenentrichtung mehreren Personen zur ungeteilten Hand auferlegt – nur der Abgabenschuldner berechtigt, der die…
…Bundesgesetzblatt entsteht, mehr.“ (vgl. Fellner, Kommentar Gebühren und Verkehrsteuern, Band III, Erbschafts- und Schenkungssteuer, Rz 2a zu § 33). Zu einem Erstattungsantrag ist – und zwar auch dann, wenn das Gesetz die Verpflichtung zur Abgabenentrichtung mehreren Personen zur ungeteilten Hand auferlegt – nur der Abgabenschuldner berechtigt, der die…
…2015 die Gesellschaftsteuer außer Kraft trat und diese Vorschriften letztmalig auf Rechtsvorgänge anzuwenden sind, bei denen die Steuerschuld vor dem 01.01.2016 entstanden ist, sowie auf den zur Schenkungsteuer ergangenen Beschluss des VwGH 21.11.2017, Ro 2015/16/0025, worin der Gerichtshof ausführte:
…das Vorliegen einer transparenten Stiftung FL zu verschleiern. Die Tatsache, dass der „wirtschaftliche" Stifter bei Gründung der StiftungFL FL keine Schenkungssteuer iZm dem in das ausländische Rechtsgebilde überführten Vermögen entrichtete, ist nämlich ein starkes Indiz dafür, dass die Errichtung einer intransparenten („erstarrten“) Stiftung FL vom…
…23.08.2007 ein Abgabenkonto mit der StNr eröffnet. Auf diesem Abgabenkonto wurden mit Datum 23.08.2007 Schenkungssteuer in Höhe von € 1.205,58 und Erbschaftssteuer in Höhe von € 33.945,94 vorgeschrieben. Auf beide Bescheide zahlte der BF mit Valuta 21…
…Sinne dieses Bundesgesetzes sind Spiele, bei denen Gewinn und Verlust ausschließlich oder vorwiegend vom Zufall abhängen. Gemäß § 15 Abs. 3 GebG idF BGBl. 1992/780 sind Rechtsgeschäfte, die unter das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz, Grunderwerbsteuergesetz, Kapitalverkehrsteuergesetz (I. Teil Gesellschaftsteuer und II. Teil Wertpapiersteuer), Versicherungssteuergesetz oder Beförderungssteuergesetz…
…Wirkung auflösen. Als wichtiger Grund wird insbesondere der Fall bezeichnet, dass der Ö aus Anlass eines Streikes Finanzmittel benötigt. Mit Bescheid vom 17.07.2011 schrieb das Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel der Bf. für diese Zuwendung die Schenkungssteuer gemäß §§ 8 Abs. 3, 28…
…Beantwortung der Frage einer möglichen Besteuerung nach dem GreStG ist wesentlich, dass an anderer Stelle der zitierten Entscheidung dargelegt wird, dass beim Übergang von der Schenkungsteuer auf die Stiftungseingangsteuer es das Ziel des Gesetzgebers war, eine größtmögliche Kontinuität zu bewahren (Seite6). Unter dieser Prämisse wurde …
…1030 Wien, Marxergasse 4, vom xyz , betreffend Schenkungssteuer in der Sitzung am 14 .Mai 2014, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig…
…Art. 1 des OECD-Musterabkommens auf dem Gebiete der Nachlass-, Erbschaft- und Schenkungsteuern grenzt den persönlichen Anwendungsbereich des Abkommens dabei insofern ein, als dieses nur für Nachlässe und Erbschaften anwendbar ist, wenn der Erblasser im Zeitpunkt seines Todes einen Wohnsitz in einem der beiden Vertragsstaaten…