…realitätsfern. Die Bf. sei nur deshalb in den Fokus der Ermittlungen geraten, weil ihr Name auf der "Liste ***Zeugin S***" aufscheint. Es sei weder ein "Scheinname" ermittelt noch ein inkriminierendes Telefonat abgehört worden (Steuerfahnder ***Zeuge K***, Protokoll vom 29. Juni 2021). Selbst die ehemalige Mitarbeiterin…
…96/13/0017). Dies ist wohl am deutlichsten, wenn in der Rechnung überhaupt ein fiktiver Scheinname (Scheinfirma) verwendet worden ist. Ist eine Leistung zwar ausgeführt worden, scheint aber in der Rechnung als leistender Unternehmer eine Firma auf, die unter der angegebenen Anschrift gar nicht existiert…
…erbracht wurde. Ob und von wem allenfalls doch eine Leistungserbringung getätigt wurde, ist aus der Rechnung nicht ableitbar. Würde eine Leistungserbringung tatsächlich erfolgt sein, so wurde ein Scheinname (eine Scheinfirma) verwendet, sodass nach Auffassung des VwGH den Erfordernissen des § 11 nicht Rechnung getragen wird, sofern…
…99/13/0020; 24.6.2004, Zl. 2001/15/0174). Wird ein Scheinname (eine Scheinfirma) verwendet, so ist nach Auffassung des VwGH den Erfordernissen des § 11 nicht Rechnung getragen, sofern es sich nicht um eine in den beteiligten Verkehrskreisen gebräuchliche Benennung des Lieferanten handelt (vgl…
…4. 1996; 94/13/0133). Die Verwendung eines Scheinnamens (Scheinfirma) entspricht ebenfalls nicht den Erfordernissen einer Rechnung. Zu den angeführten Unternehmen wurden folgende Gemeinsamkeiten festgestellt: • Bei den angeführten Baufirmen handelt es sich durchwegs um Unternehmen, von denen bekannt sei, dass sie ihre Lohnabgaben (L, DB…
…zusätzlich noch "schwarz" hätte einkaufen wollen, wäre es naheliegend gewesen, dies gänzlich durch "anonyme" Einkäufe oder durch Verwendung von "Scheinnamen" beim Haupt- oder einem Fremdlieferanten geschehen zu lassen. Trotz jahrelanger Erhebungen hätten keine Hinweise auf die Verwendung von Schein- oder Decknamen durch die Bf. bzw…
…liegt daher keine Rechnung vor, die zum Vorsteuerabzug berechtigt. … Die Verwendung eines Scheinnamens (Scheinfirma) entspricht ebenfalls nicht den Erfordernissen einer Rechnung.“ Zitat aus Rechtsprechung: „Die in Rede stehenden Rechnungen enthalten keine Angaben über die Art der Tätigkeit bzw. Leistungsbeschreibung, lediglich nicht überprüfbare Angaben über…
…an das Finanzamt abgeführt wurde (VwGH 20.11.1996, 96/15/0027). Die Verwendung eines Scheinnamens (Scheinfirma) entspricht ebenfalls nicht den Erfordernissen einer Rechnung. Der VwGH erkannte erst kürzlich (VwGH 27.02.2014, 2013/15/0287), dass die Adresse des Leistungsempfängers und des Leistenden auf…