…für die das Schachtelprivileg anzuwenden sei, ins Treffen geführt, dass die Befreiung des Schachtelprivilegs auch für diese Ergebniszuschätzung anzuwenden sei und es daher zu keiner Festsetzung der Kapitalertragsteuer kommen könne (vgl. Doralt/Kirchmayr, EStG 1988, Tz.12 zu § 94, demzufolge das Schachtelprivileg für sämtliche Ausschüttungen…
…05.2009 | Aktuelle Verrechnungspreisprobleme | JKU | 09.06.2009 | Büroorganisation & Zeitmanagement | VKB | 18.06.2009 | Fit und gesund zum Unternehmenserfolg | VKB | 24.06.2009 | Neuerungen beim internationalen Schachtelprivileg | JKU | 25.06.2009 | Werkverträge…
…Um dieser innerstaatlichen Doppelbesteuerung entgegenzutreten, seien Beteiligungserträge aus Kapitalgesellschaften in vielen OECD-Staaten gänzlich oder teilweise steuerbefreit (vgl. das „Schachtelprivileg“ des § 10 KStG). - Bei einem grenzüberschreitenden Sachverhalt tue sich erneut die Gefahr einer solchen Doppelbesteuerung auf. Deshalb hätten viele OECD-Staaten bilaterale Abkommen zur Vermeidung…
…Einkünften erteilt der Vertrag sowohl dem Wohnsitzstaat als auch dem Quellenstaat Besteuerungsrechte. In Abs. 3 hat sich Österreich auch vertraglich zur Gewährung des steuerlichen "Schachtelprivilegs" verpflichtet. Für die Höhe der anzurechnenden maltesischen Steuer bei Dividenden, Zinsen und Lizenzen sind die Vorschriften des Absatzes 4 maßgeblich.…
…Einkünften erteilt der Vertrag sowohl dem Wohnsitzstaat als auch dem Quellenstaat Besteuerungsrechte. In Abs. 3 hat sich Österreich auch vertraglich zur Gewährung des steuerlichen ,Schachtelprivilegs' verpflichtet. Für die Höhe der anzurechnenden maltesischen Steuer bei Dividenden, Zinsen und Lizenzen sind die Vorschriften des Absatzes 4 maßgeblich.…
…Einkünften erteilt der Vertrag sowohl dem Wohnsitzstaat als auch dem Quellenstaat Besteuerungsrechte. In Abs. 3 hat sich Österreich auch vertraglich zur Gewährung des steuerlichen ,Schachtelprivilegs' verpflichtet. Für die Höhe der anzurechnenden E Steuer bei Dividenden, Zinsen und Lizenzen sind die Vorschriften des Absatzes 4 maßgeblich.…
…Einkünften erteilt der Vertrag sowohl dem Wohnsitzstaat als auch dem Quellenstaat Besteuerungsrechte. In Abs. 3 hat sich Österreich auch vertraglich zur Gewährung des steuerlichen ,Schachtelprivilegs' verpflichtet. Für die Höhe der anzurechnenden maltesischen Steuer bei Dividenden, Zinsen und Lizenzen sind die Vorschriften des Absatzes 4 maßgeblich.…
…über Vollmachtnehmer (Rechtsanwälte) zB das Stimmrecht bei Kapitalerhöhungen in ***Land3*** ausgeübt. ad Dividenden: Dividenden habe es nur bei der ***Land1*** Tochtergesellschaft gegeben. Diese seien aufgrund des Schachtelprivilegs steuerneutral. ad wirtschaftliches Risiko: Das wirtschaftliche Risiko sehe die BP darin, dass bei Fehlschlagen der Finanzierungen der Tochtergesellschaften…
…über Vollmachtnehmer (Rechtsanwälte) zB das Stimmrecht bei Kapitalerhöhungen in Spanien ausgeübt. ad Dividenden: Dividenden habe es nur bei der Schweizer Tochtergesellschaft gegeben. Diese seien aufgrund des Schachtelprivilegs steuerneutral. ad wirtschaftliches Risiko: Das wirtschaftliche Risiko sehe die BP darin, dass bei Fehlschlagen der Finanzierungen der Tochtergesellschaften…
…Anrechnungsmethode vermieden. Abs. 1 lit. c sieht im Fall von Schachteldividenden unabhängig vom Beteiligungsausmaß, jedoch entsprechend den Grundsätzen des internationalen Schachtelprivilegs, die Anwendung der Befreiungsmethode vor. Darüber hinaus gewährt Abs. 1 lit. e die Anrechnung einer fiktiven türkischen Steuer bei Zinsen und Lizenzgebühren, wenn der…
…der Besteuerung einer Gewinnausschüttung aus dieser Gesellschaft (sowohl in Luxemburg als auch in Österreich) haben soll. Es bestehe kein Zusammenhang zwischen der Anwendung des luxemburgischen Schachtelprivilegs für Veräußerungsgewinne auf Beteiligungsveräußerungen und der Steuerfreiheit von ausländischen Dividendenerträgen einer österreichischen Privatstiftung. Die Bf. erhob dazu den Vorwurf…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in Vertretung des verhinderten Richters ***Ri2*** in der Finanzstrafsache gegen ***Bf1***., ***Bf1-Adr*** vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Günter Schmid, Hafferlstraße 7, 2. OG, 4020 Linz, über die Beschwerde vom 06.09.2019 gegen den…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Gerhard Groschedl in der Finanzstrafsache gegen die ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** und andere, vertreten durch Wess Kux Kispert & Eckert Rechtsanwalts GmbH, Himmelpfortgasse 20 Tür 2, 1010 Wien, im Zusammenhang mit Finanzvergehen der Abgabenhinterziehungen gemäß § 33…
Beschluss Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***Ri*** in Vertretung des verhinderten Richters ***Ri2*** in der Finanzstrafsache gegen die ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** vertreten bisher durch ***RA1***, ***Linz***, wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom…