…Fahrtkosten für beruflich veranlasste Fahrtaufwendungen sind an sich in ihrer tatsächlichen Höhe als Werbungskosten anzusetzen, wobei bei KfZ-Kosten eine Schätzung mit dem amtlichen Kilometergeld in aller Regel zu einem zutreffenden Ergebnis führt (BFG 16.01.2018, RV/2100466/2012). Der Nachweis der Fahrtkosten bzw…
…muss, wer zur Schätzung Anlass gibt und keine Unterlagen vorlegt, die eine verlässliche Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen ermöglichen, die mit der Schätzung verbundenen Ungewissheiten hinnehmen (VwGH 30.09.1998, 97/13/0033). Das vom Bf. zum Nachweis seiner geltend gemachten Fahrtkosten vorgelegte Fahrtenbuch enthält zwar Datum…
…3.672,00 | -1.644,72 | [723] Kosten doppelte Haushaltsführung | -1.051,95 | -6.808,55 | -8.389,72 Tz. 4 Reisekosten Fahrtkosten auf Grund der Benutzung eines Kraftfahrzeuges können dann steuerlich als Werbungskosten nach § 16 EStG 1988 berücksichtigt werden…
…muss festgestellt werden, dass das Gesetz dem Steuerpflichtigen das Recht auf Ansatz des Kilometergeldes (an Stelle der tatsächlichen Kosten) nicht einräumt, sodass das Finanzamt stets eine genauere Schätzung der tatsächlichen Fahrtkosten vornehmen kann (Zorn in Doralt/Kichchmayr/Mayr/Zorn, EStG21 § 16 Tz 200/7). Die…
…Jakom/Peyerl EStG, 2019, § 17 Rz 1). Es besteht daher kein Anlass von der vom Finanzamt in den Beschwerdevorentscheidungen durchgeführSchten Schätzung der Fahrtkosten Abstand zu nehmen. 3.2. Zu Spruchpunkt II. (Revision) Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der…
…anzusetzen, wobei eine Schätzung mit dem amtlichen Kilometergeld in vielen Fällen zu einem zutreffenden Ergebnis führt (vgl. VwGH 08.10.1998, 97/15/0073; VwGH 17.12.2002, 2002/14/0081). Eine Ausnahme vom Grundsatz, dass Fahrtkosten in ihrer tatsächlichen Höhe zu berücksichtigen sind, enthält…
…dass eine Schätzung der Fahrtenkosten in Höhe von 1.462,80 Euro (das entspricht den Kosten der Monatskarten für die Fahrten zwischen Wohn- und Dienstort für den Zeitraum Jänner bis November 2009 iHv 6 x 163,50 Euro plus 5 x 169,50 Euro unter…
…ordnungsgemäße Schätzung der AP kann durch die nicht ordnungsgemäß geführten "Fahrtenbücher" nicht widerlegt werden, weshalb dieser Beschwerdepunkt insgesamt abzuweisen ist. Zu Kosten der gefahrenen Kilometer (Fahrtkosten) als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit: Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (Schule): Es wurden laut nachträglich erstelltem…
…unzureichender Anhaltspunkte die größte Wahrscheinlichkeit der Richtigkeit für sich haben. Die Schätzung darf nicht den Charakter einer Strafbesteuerung haben (Ritz, aaO, § 184, Tz. 3 mit Verweis auf Ellinger/Wetzel, BAO, 120). Der Nachweis der Fahrtkosten hat grundsätzlich mit einem Fahrtenbuch zu erfolgen. Dieses hat die…
…so waren sie zu schätzen. Bei der Schätzung der aus der politischen Tätigkeit resultierenden Aufwendungen für die Fahrten innerhalb des Gemeindegebietes gemäß § 184 BAO ging die belangte Behörde in freier Beweiswürdigung davon aus, dass eine Schätzung der Fahrtenkosten in Höhe von 50 % der mit der…
…sowie Zweck jeder einzelnen Fahrt zweifelsfrei und klar angeben, wenn der Nachweis für das Ausmaß des Privatanteiles an den Fahrkosten eines Personenkraftwagens durch ein Fahrtenbuch erbracht werden soll. Ist dies nicht der Fall, ist die Abgabenbehörde zur Schätzung gemäß § 184 BAO berechtigt. Bei Telefonkosten ist…
…Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Gegenständlich liegt keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung vor. Die Fragen der Berücksichtigung der Werbungskosten sowie die Schätzung der Fahrtkosten waren im Rahmen der freien Beweiswürdigung zu lösen. In seinen rechtlichen Ausführungen folgt das Erkenntnis der zitierten höchstgerichtlichen Judikatur. Es war…
… 184 Rz 12). Zur vom Bundesfinanzgericht durchgeführten Schätzung der tatsächlich angefallenen Fahrtaufwendungen (Kfz-Kosten) ist auf die unter Punkt 1. getroffenen Feststellungen zu verweisen. Ein Anspruch auf Schätzung der Fahrtkosten unter Heranziehung des amtlichen Kilometergeldes besteht nicht. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. 3.2…
…Zur vom Bundesfinanzgericht durchgeführten Schätzung der tatsächlich angefallenen Fahrtaufwendungen (Kfz-Kosten) und der sonstigen betrieblichen Ausgaben ist auf die unter Punkt 1. getroffenen Feststellungen zu verweisen. Diesbezüglich ist festzuhalten, dass auch dem Bf bewusst ist, dass ein Anspruch auf Schätzung der Fahrtkosten unter Heranziehung des…
…sondern die von ihm als beruflich geltend gemachten Fahrtkosten gänzlich aberkannt wurden (Schätzung der Fahrtkosten letztlich mit 0,00). Mit diesen Ausführungen hat der Bf die Schätzungsberechtigung dem Grunde nach aber auch für die vorliegend in Streit stehenden Jahre anerkannt. Der Bf hat die Führung…
…werden), war eine Schätzung der beruflichen Kilometer durchzuführen. Diese erfolgte nunmehr erneut auf Basis der erhaltenen Kilometergeldersätze (lt. Angabe Arbeitgeber): Erhaltene Fahrtkostenersätze 2006 € 3.284,42 [2007 € 3.254,10] : € 0,239 entspricht 13.742 km [2007: 13.615 km]. Es wurden…
…gemachten Kilometer laut Fahrtenaufstellung 3.097,- und lag somit unter 30.000. Entsprechend ist die Schätzung der Fahrtkosten des Beschwerdeführers mit dem amtlichen Kilometergeld zulässig. Der Nachweis dieser Fahrtkosten erfolgt grundsätzlich mit einem Fahrtenbuch; dieses Fahrtenbuch hat die beruflichen und privaten Fahrten zu enthalten (VwGH…
…dass er, auch nach der Ehescheidung regelmäßig persönlichen Kontakt zu seinem in Wien wohnhaften Sohn hatte. Zur Schätzung der Fahrtkosten mit monatlich € 100,00: Der Beschwerdeführer verfügte über eine Jahresstreckenkarte der "Westbahn" für die Strecke Wien - Linz - Wien. Eine Jahresstreckenkarte der "Westbahn" für die…
…hat darauf nicht durch Vorlage entsprechender Unterlagen reagiert. Die Behauptungen des Bf. sind somit nicht erwiesen. Das BFG sieht keinen Anlass, von der Schätzung der Fahrtkosten laut Erstbescheid des Finanzamtes abzugehen, denn der Bf. hat keinen Grund angegeben, warum er in der Beschwerde auf einmal…
…vorgelegt. Diese sei als neues Beweismittel analog für das Jahr 2023 zu berücksichtigen. 2. Die Fahrtenliste 2023 sei nicht ordnungsgemäß gewürdigt und die daraus ergebende Schätzung der Fahrtkosten sei anhand der Vorjahreswerte vorgenommen worden, welche nicht der tatsächlichen Gegebenheiten entspricht. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 6. August…