…nicht in Anspruch genommen werden kann. Eine Auseinandersetzung mit der Frage, ob die tatsächliche Geschäftsführung des Bw. die Satzungszwecke mit den statutenmäßig vorgesehenen und dazu objektiv geeigneten Mitteln verwirklicht bzw. ob hinsichtlich der Pferdepension ein begünstigungsschädlicher Wirtschaftsbetrieb iSd § 45 Abs. 3 BAO oder ein Gewerbebetrieb…
…die zur Herstellung von Endprodukten erforderlich sind, stellen ebenfalls Hilfsgeschäfte dar. RZ 18 Nebengeschäfte Diese stehen mit den Zweckgeschäften in keinem Zusammenhang und entsprechen damit nicht dem Satzungszweck (zB der Ankauf von Eiern und Geflügel durch eine Molkereigenossenschaft). Solche Nebengeschäfte sind nur nach Maßgabe der…
…Es fehlt an der Zwecknotwendigkeit nach § 65 AO. Der steuerbegünstigte Satzungszweck „Förderung eines umweltschonenden Verhaltens und die Verminderung der durch das Auto verursachten Umweltbelastung“ kann auch durch - sachliche Information über die Umweltbelastung durch parkende oder fahrende Autos, - Mitgliederrundbriefe, Diskussionsveranstaltungen, - Hauswurfsendungen, Plakataktionen, - die Vermittlung alternativer Verkehrsangebote…
…1 BAO enthaltene Grundsatz der formellen Satzungsmäßigkeit, dass der Satzungszweck und die Art der Verwirklichung so genau bezeichnet sein müssen, dass allein aufgrund der Satzung die Voraussetzungen für die in Betracht kommenden Abgabenbegünstigungen geprüft werden können. Erweist sich die Satzung als unzureichend und entspricht diese…
…tatsächlichen Tätigkeit als begünstigt anzusehen ist, wenn die erforderliche Zweckverfolgung in ihrer Rechtsgrundlage keine entsprechende Deckung findet. Nach der ebenfalls ständigen Rechtsprechung zum Grundsatz der formellen Satzungsmäßigkeit müssen die Satzungszwecke und die Art ihrer Verwirklichung so genau bezeichnet sein, dass allein anhand der Satzung beurteilt…
…seine Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Darin besteht die Zielrichtung einer EWIV. Das Denken in Kapitalkonten resultiert aus der Besteuerung von Personengesellschaften und ist auf Mitgliederorganisationen nicht übertragbar. Ein Mitglied hat ein vorrangiges Interesse an bestimmten Satzungszwecken oder Projekten und ist daher bereit, Geld in die Gemeinschaft…
…für eine Begünstigung sind im § 41 BAO festgelegt. Sowohl die Satzungszwecke wie auch die Mittel zu ihrer Verwirklichung müssen in der Satzung so genau bezeichnet sein, dass allein mit dieser Satzung die Voraussetzungen für die in Betracht kommenden Abgabenbegünstigungen geprüft werden können (Stoll, BAO-Kommentar…
…dem "Grundsatz der formellen Satzungsmäßigkeit des § 41 Abs. 1 BAO müssten die Satzungszwecke und die Art der Verwirklichung so genau bezeichnet sein, dass auf Grund der Satzung die Voraussetzungen für die in Betracht kommenden Abgabenbegünstigungen geprüft werden können" (VwGH 27.1.1998, 97/14/0022…
…im § 41 Abs. 1 BAO zum Ausdruck kommenden Grundsatz der formellen Satzungsmäßigkeit müssen die Satzungszwecke und die Art der Verwirklichung so genau bezeichnet sein, dass auf Grund der Satzung die satzungsmäßigen Voraussetzungen für die in Betracht kommenden Abgabenbegünstigungen geprüft werden können (Grundsatz der formellen Satzungsmäßigkeit)…
…im § 41 Abs. 1 BAO zum Ausdruck kommenden Grundsatz der formellen Satzungsmäßigkeit müssen die Satzungszwecke und die Art der Verwirklichung so genau bezeichnet sein, dass auf Grund der Satzung die satzungsmäßigen Voraussetzungen für die in Betracht kommenden Abgabenbegünstigungen geprüft werden können (Grundsatz der formellen Satzungsmäßigkeit)…
…im § 41 Abs. 1 BAO zum Ausdruck kommenden Grundsatz der formellen Satzungsmäßigkeit müssen die Satzungszwecke und die Art der Verwirklichung so genau bezeichnet sein, dass auf Grund der Satzung die satzungsmäßigen Voraussetzungen für die in Betracht kommenden Abgabenbegünstigungen geprüft werden können (Grundsatz der formellen Satzungsmäßigkeit)…
…im § 41 Abs. 1 BAO zum Ausdruck kommenden Grundsatz der formellen Satzungsmäßigkeit müssen die Satzungszwecke und die Art der Verwirklichung so genau bezeichnet sein, dass auf Grund der Satzung die satzungsmäßigen Voraussetzungen für die in Betracht kommenden Abgabenbegünstigungen geprüft werden können (Grundsatz der formellen Satzungsmäßigkeit)…
…im § 41 Abs. 1 BAO zum Ausdruck kommenden Grundsatz der formellen Satzungsmäßigkeit müssen die Satzungszwecke und die Art der Verwirklichung so genau bezeichnet sein, dass auf Grund der Satzung die satzungsmäßigen Voraussetzungen für die in Betracht kommenden Abgabenbegünstigungen geprüft werden können (Grundsatz der formellen Satzungsmäßigkeit)…
…dem "Grundsatz der formellen Satzungsmäßigkeit des § 41 Abs. 1 BAO müssten die Satzungszwecke und die Art der Verwirklichung so genau bezeichnet sein, dass auf Grund der Satzung die Voraussetzungen für die in Betracht kommenden Abgabenbegünstigungen geprüft werden können" (VwGH 27.1.1998, 97/14/0022…
…dem im § 41 Abs. 1 BAO zum Ausdruck kommenden Grundsatz der formellen Satzungsmäßigkeit müssen die Satzungszwecke und die Art der Verwirklichung so genau bezeichnet sein, dass auf Grund der Satzung die satzungsmäßigen Voraussetzungen für die in Betracht kommenden Abgabenbegünstigungen geprüft werden können. Ausgehend von diesem…
…wonach nach dem im § 41 Abs 1 BAO zum Ausdruck kommenden Grundsatz der formellen Satzungsmäßigkeit die "Satzungszwecke" und die Art der Verwirklichung so genau bezeichnet sein müssen, dass auf Grund der Rechtsgrundlage die "satzungsmäßigen" Voraussetzungen für die in Betracht kommenden Abgabenbegünstigungen geprüft werden können (vgl…
…macht es unmöglich, aus der Darstellung der Satzungszwecke und der Art ihrer Verwirklichung ein abstraktes normatives Bild des Zwecks der Körperschaft und der Mittel zur Zweckverwirklichung zu gewinnen und dies mit dem konkreten Wirken der Körperschaft zu vergleichen (BFG 14.4.2014, RV/5100915/2011…
…dem im § 41 Abs. 1 BAO zum Ausdruck kommenden Grundsatz der formellen Satzungsmäßigkeit müssen die Satzungszwecke und die Art der Verwirklichung so genau bezeichnet sein, dass auf Grund der Satzung die satzungsmäßigen Voraussetzungen für die in Betracht kommenden Abgabenbegünstigungen geprüft werden können (vgl. VwGH 23…
…nicht herangezogen werden (VwGH 23.11.2005, 2005/16/0209). Die Darstellung der Satzungszwecke und der Art ihrer Verwirklichung muss geeignet sein, ein abstraktes normatives Bild des Zwecks der Körperschaft und der Mittel zu ihrer Zweckverwirklichung zu gewinnen, um damit das konkrete Wirken der Körperschaft…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Gabriele Krafft in der Beschwerdesache Verein Bf., Anschrift, vertreten durch Mag. Rainer Hack, Kirchholz 11/7, 7311 Gemeinde-A, über die Beschwerde vom 09.05.2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Bruck…