…die dem Gericht im anhängigen Verfahren nicht vorliegen, reicht nicht) führt der Bf näher aus, dass nach der damaligen Rechtslage eine Sanierungsabsicht erforderlich gewesen sei, welche vorliege und auch eine Sanierungseignung "nicht ernsthaft strittig" sei. Unter Verweis auf EStR 2000 Rz 7272 seien außergerichtliche den…
…beziffert und die Ausgleichsquote mit 18,77% angegeben worden. Die Behörde führte im Folgenden aus, dass die steuerliche Begünstigung mangels Sanierungsabsicht jedoch nicht in Anspruch genommen werden könne. Am 26.7.2018 erging der nunmehr angefochtene, berichtigende Einkommensteuerbescheid 2016. Dieser Einkommensteuerbescheid ist als "Berichtigung gem…
…dann vor, wenn der Schulderlass zum Zweck der Sanierung erfolgt ist, wofür die von der Judikatur entwickelten Voraussetzungen der Sanierungsbedürftigkeit, einer allgemeinen Sanierungsmaßnahme, der Sanierungsabsicht und der Sanierungsfähigkeit erfüllt sein müssen (Vgl. Gruber in Kofler/Lang/Rust/Schuch/Spies/Staringer (Hrsg), WU-KStG, 3. Aufl…
…Schuldnachlass des einzigen Hauptgläubigers sei als allgemeine Sanierungmaßnahme zu werten. Aufgrund der hohen Überschuldung läge die Sanierungsbedürftigkeit ebenso klar auf der Hand wie die Sanierungsabsicht der Nachlassmaßnahme. 3.) Mittels Bedenkenvorhalt vom 08.07.2014 ersuchte das Finanzamt die Bf. nochmals um Übermittlung nachfolgender Unterlagen: a)…
…bei dieser erfolgt. Der Erwerb einer notleidenden Forderung im Konzern zum Nominale, lasse sich nur in Zusammenhang mit der Sanierungsabsicht des Konzerns hinsichtlich ***Land3*** und der dafür erteilten Patronatserklärung verstehen. 1.4.6 Vorliegen einer missbräuchlichen Gestaltung iSd § 22 BAO: Wie die Bf. selbst ausführe…
…Kapitalerhöhung bei dieser erfolgt. Der Erwerb einer notleidenden Forderung im Konzern zum Nominale, lasse sich nur in Zusammenhang mit der Sanierungsabsicht des Konzerns hinsichtlich Spanien und der dafür erteilten Patronatserklärung verstehen. 3.6 Vorliegen einer missbräuchlichen Gestaltung iSd § 22 BAO": Wie die Bf. selbst ausführe…
…§ 23a Abs. 2 KStG (idF BGBl 58/2010) anzuwenden, wenn ein Schulderlass vorliegt und die Sanierungsbedürftigkeit, die Sanierungsabsicht und die Sanierungseignung gegeben sind. Dass ein Schulderlass vorliegt, ist unstrittig, da die gegebenen Darlehen der S. International GmbH zur Gänze erlassen wurden. Wie oben beschrieben liegen…
…Kein konstruiertes Verlustmodell: Festzuhalten sei, dass es sich beim in Rede stehenden Objekt nicht um den Kauf eines Altgebäudes in Sanierungsabsicht und mit der Erwartung entsprechender Verlustzuweisungen gehandelt habe. Die beiden Brüder hätten das erhaltungswürdige Objekt geschenkt erhalten und seien auf Grund des schlechten Zustandes…
…Bank 11" erfolgte. Der Betrieb war sanierungsbedürftig und wäre ohne den Schulderlass nicht in der Lage gewesen, seinen Verpflichtungen nachzukommen. Auch die Sanierungsabsicht, Sanierungseignung und Sanierungsfähigkeit waren gegeben." Das Finanzamt (FA) folgte der Feststellung der Außenprüfung (BP-Bericht vom 29.11.2010, Tz. 3) und…
…Das Bestreben der alten Bank habe offensichtlich darin gelegen, zumindest einen Teil der aushaftenden Kredite einzutreiben. Eine Sanierungsabsicht sei darin nicht erkennbar. Der Bf. sei auch nach der Umschuldung weiterhin hoch verschuldet, sodass von einer Sanierung keine Rede sein könne. Angesichts der Entscheidung des Gesetzgebers…
…zur Verfügung. c) Sanierungsabsicht Sie besteht darin, die wirtschaftliche Gesundung herbeizuführen und ist im Rahmen eines allgemeinen Forderungsverzichtes oder Ausgleichsverfahrens zu vermuten. In einem außer gerichtlichen Vergleich im Sinne des § 1380 ABGB ist kein Erlass von Schulden und somit keine Sanierungsabsicht zu sehen. d)…
…Absicht einer Bank im Zusammenhang mit einem Forderungsnachlass lediglich darin, einen möglichst großen Teil der eigenen Forderung vor dem drohenden wirtschaftlichen Zusammenbruch des Unternehmens zu retten, fehle die für die begünstigte Besteuerung eines Sanierungsgewinnes kumulativ erforderliche Sanierungsabsicht (VwGH 98/14/0196 und Doralt, EStG-Kommentar, …
…§ 36 EStG 1988 aF kommt nach der langjährigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nur dann zur Anwendung, wenn "es sich um den in Sanierungsabsicht vorgenommenen Nachlass betrieblicher Schulden im Rahmen allgemeiner Sanierungsmaßnahmen der Gläubiger eines sanierungsbedürftigen Betriebes handelt, wobei die Maßnahmen geeignet sein müssen, den Betrieb vor…
…1 Z 3 EStG 1988 darstellen, kann deshalb nicht gefolgt werden, weil der Grund für die getätigten Umbaumaßnahmen nicht eine Sanierungsabsicht war, sondern begründet durch diverse Gebrechen der Beschwerdeführerin. Auch wenn die vorhandene Badewanne (bzw. das gesamte Bad) doch schon ein erhebliches Alter aufweist (Baujahr…
Aus Gründen der Übersichtlichkeit, werden die aus diesen unterschiedlichen Positionen resultierenden Rechtsfragen in der Folge einer getrennten Erörterung zugeführt. 3.3.1. Zum Tatbestandsmerkmal der "Änderung der Verhältnisse" Der Rechtsansicht der Beschwerdeführerin, wonach die (unecht steuerfreien) Veräußerungen der Liegenschaften keine Änderung der Verhältnisse bewirkt haben…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache des Herrn Bf., X., vertreten durch W.P. gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 19. Jänner 2011, Erf.Nr. 1/1, St.Nr. 2/1, betreffend…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache der Frau Bf., X., vertreten durch W.P. gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 19. Jänner 2011, Erf.Nr. 1/1, St.Nr. 2/1 betreffend…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Senatsvorsitzende Mag. Susanne Haim, die Richterin Mag. Ulrike Stephan sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Klemens Schimpl und Ing. Johannes Gruber in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch MAG. KNEIDINGER KG, Haslacher Straße 19, 4150 Rohrbach…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch R. in der Beschwerdesache A.B., Adresse1, vertreten durch BDO Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs-u. Steuerberatungsgesellschaft, Kohlmarkt 8-10, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 8. November 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Gänserndorf Mistelbach vom 11. Oktober…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter M. in der Beschwerdesache Stiftung, Wien, vertreten durch HFP Steuerberatungs GmbH, Wien, über die Beschwerde der Abgabepflichtigen vom 15. Oktober 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 11. September 2012 über die…