…270 BAO gibt es im Beschwerdeverfahren kein Neuerungsverbot und es ist bei der Entscheidung über die Beschwerde auf die Sachlage im Zeitpunkt der Entscheidung durch das Bundesfinanzgericht abzustellen. Gemäß 230 Abs. 5 BAO ist derzeit bei aufrechter Zahlungserleichterungsbewilligung eine Hemmung der Einbringung in Bezug auf…
…Verdachtslage zum Zeitpunkt ihrer Entscheidung als Vorfrage iSd § 116 Abs. 1 BAO zu beurteilen (FS Ritz, die BAO im Zentrum der Finanzverwaltung, Reger, Abgabenerhöhungen und Strafaufhebung, S 259). Sollte es in Folge einer Selbstanzeige anlässlich einer Prüfung ein Vorbringen geben, das einer Bestreitung der erforderlichen…
…von der Sachlage im Zeitpunkt ihrer Entscheidung auszugehen. Daher sind Veränderungen des Sachverhaltes idR zu berücksichtigen (vgl. Ritz, BAO7, § 279 Rz 31). Festzuhalten ist, dass weder ein Antrag gem. 295 Abs. 4 BAO vorliegt, noch ein Bescheid gem. § 295 Abs. 1 BAO oder der Wiederaufnahmebescheid…
…Transports) bestehen bei der konkreten Sachlage keine Bedenken, die von der BF im Jahr 2009 geltend gemachten Vorsteuern aufgrund der nachträglich vervollständigten Rechnung in der verfahrensgegenständlichen Jahreserklärung 2009 zum Abzug zuzulassen. Gegen diese Entscheidung ist eine Revision zulässig, da die Beurteilung des Zeitpunktes des VorSt…
…10). Maßgebend sei dabei grundsätzlich die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Aufhebung bzw. der Entscheidung über einen Aufhebungsantrag (vgl. Ritz, BAO5, § 299 Tz 14 und 39; betreffend die maßgebliche Rechtslage vgl. VwGH 20.6.2012, 2012/17/0146). Es stehe der Anwendung des § 299…
…habe somit im vorliegenden Fall von vornherein nicht zum Tragen kommen können. Mit der entscheidungswesentlichen Sachlage im vorliegenden Fall durchaus vergleichbar sei jedoch die durch den Verwaltungsgerichtshof im erwähnten Erkenntnis ebenfalls zum Ausdruck gebrachte Konstellation, in der die Ursache einer nachträglichen Änderung der Bemessungsgrundlage in…
…2016 im Bundesgesetzblatt kundgemacht wurde, traten die Wirkungen des § 86a Abs. 3 VfGG am 13.7.2016 ein. Für die Beurteilung der Auswirkungen dieser Sperrwirkung auf die Zulässigkeit eines Fristsetzungsantrages ist die Rechts- und Sachlage im Zeitpunkt der Entscheidung über den Antrag maßgeblich. Der Fristsetzungsantrag…
…2016 im Bundesgesetzblatt kundgemacht wurde, traten die Wirkungen des § 86a Abs. 3 VfGG am 13.7.2016 ein. Für die Beurteilung der Auswirkungen dieser Sperrwirkung auf die Zulässigkeit eines Fristsetzungsantrages ist die Rechts- und Sachlage im Zeitpunkt der Entscheidung über den Antrag maßgeblich. Der Fristsetzungsantrag…
…0289). Bei der Entscheidung über ein Nachsichtsansuchen ist stets die Sachlage im Zeitpunkt der Bescheiderlassung durch die Abgabenbehörde bzw. im Falle eines Beschwerdeverfahrens im Zeitpunkt der Erlassung des Erkenntnisses durch das Verwaltungsgericht maßgeblich. Eine sachliche Unbilligkeit ist - unbeschadet der in § 3 der Verordnung BGBl. II…
…die im Zeitpunkt der Entscheidung über den Antrag geltende Rechtslage anzuwenden ist und der Antrag nach "neuer" Rechtslage verfristet ist. Das Finanzamt brachte vor, dass es auf die Rechts- und Sachlage im Zeitpunkt der Entscheidung und nicht auf den Zeitpunkt der Antragstellung ankommt. Der Bf…
…2000, 95/15/0090). Für die Beurteilung des Nachsichtsansuchens sind die Vermögens- und Einkommensverhältnisse zum Zeitpunkt der Entscheidung über das Nachsichtsansuchen maßgebend (z.B. VwGH 17.11.2004, 2000/14/0112). Das Bundesfinanzgericht hat von der Sachlage im Zeitpunkt seiner Entscheidung auszugehen. Die Bf. wurde…
…VwGG auch nach der Verwaltungsgerichtsbarkeitsnovelle 2012 zweifelsfrei geregelt und wurde nach den Ausführungen des Vertreters des Bf. in der mündlichen Verhandlung am 01.10.2019 mittlerweile auch beantragt. Das Bundesfinanzgericht hat grundsätzlich von der Sachlage im Zeitpunkt seiner Entscheidung auszugehen. Der gegenständliche Antrag der Bf…
…Abgabepflichtigen auf das betreffende Veranlagungsjahr (im vorliegenden Fall: 2007) abzustellen, zum anderen sind im Rahmen einer Gesamtbeurteilung aber auch spätere Umstände zu berücksichtigen (vgl. BFH 31.7.2007, IX R 30/05). Das Bundesfinanzgericht hat zudem grundsätzlich von der Sachlage im Zeitpunkt seiner Entscheidung auszugehen…
…sich die Uneinbringlichkeit der Abgabenforderungen im Ausmaß von 70 % bei der Primärschuldnerin. Da die Quote im Haftungsbescheid bisher nicht berücksichtigt wurde, war der Berufung insoweit stattzugeben und die Haftungsschuldigkeiten jeweils um 30% zu vermindern. Da diesem Erkenntnis die Sachlage im Zeitpunkt der Entscheidung zugrunde zu…
…sich die Uneinbringlichkeit der Abgabenforderungen im Ausmaß von 70 % bei der Primärschuldnerin. Da die Quote im Haftungsbescheid bisher nicht berücksichtigt wurde, war der Berufung insoweit stattzugeben und die Haftungsschuldigkeiten jeweils um 30% zu vermindern. Da diesem Erkenntnis die Sachlage im Zeitpunkt der Entscheidung zugrunde zu…
…Tatbestandsvoraussetzung der Bewilligung einer Zahlungserleichterung nach § 212 Abs. 1 BAO auch der Umstand ist, dass hinsichtlich der betroffenen Abgaben Einbringungsmaßnahmen in Betracht kommen. Diese Voraussetzung muss auch zum Zeitpunkt der Entscheidung des Bundesfinanzgerichtes noch vorliegen, welches grundsätzlich von der Sachlage im Zeitpunkt seiner Entscheidung auszugehen…
…von der Bescheidänderung gemäß § 295 Abs 1 BAO erfolgt war, es verwies jedoch darauf, dass nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes dennoch von der Sachlage im Zeitpunkt der Entscheidung auszugehen sei, weshalb Veränderungen des Sachverhaltes idR zu berücksichtigen seien. Der Verwaltungsgerichtshof räume der Rechtsrichtigkeit von Entscheidungen…
…Bundesfinanzgericht hat von der Sachlage im Zeitpunkt der Entscheidung auszugehen. Veränderungen des Sachverhalts sind zu berücksichtigen (Ritz/Koran, BAO7 § 279 Tz 31). Gemäß § 30 Abs 1 WRKG ist nach Abgabe der Erklärung für die Schuldübernahme alleiniger Gebührenschuldner die Österreichische Gesundheitskasse. Somit ist der Abgabenanspruch gegen…
…Unbilligkeit der Einhebung der Abgabenschuldigkeiten kann eine persönliche oder eine sachliche sein (zB VwGH 20.5.2010, 2006/15/0337; 17.11.2010, 2007/13/0135). Bei der Entscheidung über ein Nachsichtersuchen ist stets die Sachlage im Zeitpunkt der Bescheiderlassung durch die Abgabenbehörde bzw. im…
…ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes sind für die Entscheidung bei Nachsichtsersuchen die Vermögens- und Einkommensverhältnisse zum Zeitpunkt der Entscheidung über das Ansuchen maßgebend (vgl. Ritz, BAO6, § 236 Tz 10, mit Hinweis auf die hg. Judikatur). Das Verwaltungsgericht hat von der Sachlage im Zeitpunkt seiner Entscheidung auszugehen…