…für im Finanzstrafverfahren verhängte Geldstrafen zur Anwendung gelangenden Bestimmung des § 217 Abs. 1 und 2 BAO sind für Abgaben, ausgenommen Nebengebühren (§ 3 Abs. 2 lit. d BAO), die nicht spätestens am Fälligkeitstag entrichtet werden, nach Maßgabe der Abs. 2 bis 10 leg.cit., Säumniszuschläge zu…
…auch für im Finanzstrafverfahren verhängte Geldstrafen sinngemäß zur Anwendung gelangenden Bestimmungen des § 217 Abs. 1 und 2 BAO sind für Abgaben, ausgenommen Nebengebühren (§ 3 Abs 2 lit d BAO), die nicht spätestens am Fälligkeitstag entrichtet werden, nach Maßgabe der Abs 2 bis 10 Säumniszuschläge zu…
…wonach dann, wenn diese Zahlungsansprüche der Finanzstrafbehörde nicht spätestens am Fälligkeitstag entrichtet werden, ein erster Säumniszuschlag von 2 % der nicht zeitgerecht entrichteten Forderungen zu entrichten war. 3. Da diese Regelungen der BAO im Finanzstrafverfahren sinngemäß anzuwenden sind, bestehen auch insoweit keine Bedenken, in diesem Zusammenhang…
…Dat2. im Alkohollager befand, und setzte mit dem angefochtenen Bescheid vom 30. Dezember 2016, Zl. 0000, gegenüber der beschwerdeführenden X. GmbH, die Alkoholsteuer in der Höhe von 16.725,24 Euro sowie einen Säumniszuschlag im Ausmaß von 334,50 Euro fest. Mit Schriftsatz vom 9…
…deren Einhebung nicht ausgesetzt ist. In weiterer Folge ist ein solches Guthaben zur Tilgung dieser Behörde bekannter fälliger Geldstrafen, Wertersätze sowie im Finanzstrafverfahren angefallener sonstiger Geldansprüche bei einer Finanzstrafbehörde zu verwenden. Die für Zwecke dieser Tilgung erforderliche Verarbeitung von personenbezogenen Daten, wie insbesondere der automationsunterstützte…
…jenes Zollamt übertragen, - in dessen Bereich im Zusammenhang mit diesen Abgabenansprüchen oder den Waren, auf welche diese Abgaben entfallen, gegen den Abgabenschuldner oder auch gegen eine dritte Person nach § 82 Abs. 3 oder § 83 Abs. 3 des Finanzstrafgesetzes [...] ein Finanzstrafverfahren eingeleitet wird oder - das gemäß …
…Bundesabgabenordnung (BAO) einen ersten Säumniszuschlag in Höhe von € 80,00 mit der Begründung fest, dass die Abgabenschuldigkeit nicht bis 19. März 2015 entrichtet worden sei. Gegen diesen Bescheid richtet sich die gegenständliche Beschwerde vom 16. April 2015, wobei begründend im Wesentlichen wie folgt vorgebracht…
…Verurteilung im Finanzstrafverfahren anzupassen. Zu dem mit dem angefochtenen Bescheid vorgeschriebenen Säumniszuschlag ist darauf hinzuweisen, dass der Bf. dessen Festsetzung nicht substantiiert bekämpft. Es genügt daher diesbezüglich die Feststellung, dass es wegen der an den jeweiligen Fälligkeitstagen unstrittig nicht entrichteten Tabaksteuer zur Verwirkung des Säumniszuschlages…
…notwendigen ausdrücklichen Hinweis bzw. die Berufung des Beschuldigten oder seiner steuerlichen Vertretung auf die Vollmacht im vorliegenden Finanzstrafverfahren nicht ersetzen; VwGH 19.12.2001, 2000/13/0135). Mit dem Bescheid vom 10.9.2018 hat die belangte Behörde die ersten Säuminszuschläge festgesetzt. Dass der Bescheidadressat…
…dass die im Erkenntnis des Spruchsenates spruchgemäß ausgesprochene Geldstrafe von € 3.500,- und der spruchgemäße Kostenersatz von € 350,- auf das Konto xxx ("Strafkonto"; vgl. § 213 Abs. 3 FinStrG) gebucht wurden. Zudem wurde auf diesem Konto ein Säumniszuschlag in Höhe von € 70,- gebucht…
…7. Oktober 2016 die im Spruch ersichtliche Ratenzahlung zu gewähren. Der Vollständigkeit halber wird bemerkt, dass der mit Bescheid vom 9. September 2016 zu Strafkonto Nr. X festgesetzte erste Säumniszuschlag nicht Gegenstand dieses Beschwerdeverfahrens ist. Zur Zulässigkeit der Revision: Gegen diese Entscheidung ist gemäß Art…
…ein erster Säumniszuschlag in Höhe von € 220,00 festgesetzt. Begründend wurde ausgeführt, die Festsetzung sei erforderlich, weil der Beschwerdeführer die Strafe nicht bis 31. Dezember 2014 entrichtet habe. Gegen diesen letztgenannten Bescheid richtet sich die gegenständliche form- und fristgerechte Beschwerde, mit welcher (im Ergebnis…
…angefochtenen Bescheid ein erster Säumniszuschlag in Höhe von € 50,-- (ds. 2 % von € 2.500,--) vorgeschrieben Gegen diesen Bescheid brachte der Beschwerdeführer durch seine ausgewiesene Vertreterin mit Anbringen vom 31. Jänner 2017 das Rechtsmittel der Beschwerde ein. In der Begründung wurde im Wesentlichen ausgeführt…
…glaubhaft zu machen. Zur Anwendung des § 212 Abs. 1 BAO auf Zahlungserleichterungen im Finanzstrafverfahren ist zu berücksichtigen, dass die mögliche Uneinbringlichkeit der Geldstrafe ohnehin unter der zusätzlichen Sanktion des Vollzuges der gerade für diesen Fall ausgesprochenen Ersatzfreiheitsstrafe steht (VwGH 24.9.2003, 2003/13/0084)…
…einer Zustellbevollmächtigung auch wirksam dem Vollmachtgeber unmittelbar zugestellt werden können und im Finanzstrafverfahren elektronische Zustellungen über FinanzOnline nicht möglich sind (vgl. Judmaier in Köck/Kalcher/Judmaier/Schmitt, Finanzstrafgesetz5 § 56 Rz 109). Gem. § 217 Abs. 7 BAO sind auf Antrag des Abgabepflichtigen Säumniszuschläge insoweit herabzusetzen bzw…
…20.06.2024 datierte und beim Finanzamt am 28.06.2024 eingelangte Umbuchungsantrag ist aktenkundig. Weder in der Verhandlungsniederschrift noch im elektronisch dokumentierten Verlauf des Finanzstrafverfahrens liegen Aktenvermerke oder Gedächtnisprotokolle bezüglich Verbuchung auf einem eigenen Strafkonto, Fälligkeit der Geldstrafe bei Rechtsmittelverzicht sowie Zahlungsmodalitäten (z.B…
…FinStrG auch für im Finanzstrafverfahren verhängte Geldstrafen zur Anwendung gelangt (siehe VwGH 24.5.2012, 2012/16/0083), dass nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen S äumniszuschläge zu entrichten sind, wenn eine Abgabe, ausgenommen Nebengebühren, nicht spätestens am Fälligkeitstag entrichtet wird. Der erse Säumniszuschlag beträgt 2…
…€ 8.327,45 gemäß § 217 Abs. 1 und 2 BAO ein Säumniszuschlag von € 166,55 vorgeschrieben. Gegen diesen Bescheid wurde mit Eingabe vom 15. Juli 2014 Beschwerde erhoben und im Wesentlichen vorgebracht, dass nachweislich kein Zahlungsverzug vorliege. Die Überweisung der Umsatzsteuer April 2014…
…im Finanzstrafverfahren auferlegten Kostenersatz vgl. § 185 Abs. 5 FinStrG) unter den dort genannten Voraussetzungen bewilligt werden. Gemäß § 217 Abs. 1 BAO sind für eine Abgabe, ausgenommen Nebengebühren (§ 3 Abs. 2 lit. d), die nicht spätestens am Fälligkeitstag entrichtet wird, Säumniszuschläge zu entrichten. Der erste Säumniszuschlag…
…demselben Grund würden davon auch keine Zweitschriften aktenkundig gemacht. Über die Beschwerde wurde erwogen: Festgestellter Sachverhalt: Mit dem angefochtenen Bescheid des Amtes für Betrugsbekämpfung vom 09.01.2026 wurde wegen Nichtentrichtung einer Geldstrafe ein Säumniszuschlag 240 Euro festgesetzt. In dem zugrundeliegenden Finanzstrafverfahren wurde die Bf…