…15/0028). Im Fall einer nachträglichen Abänderung oder Aufhebung des Abgabenbescheides ist jedoch von Amts wegen insoweit auch der Säumniszuschlag herabzusetzen oder aufzuheben (§ 217 Abs. 8 BAO). Die Einwendungen der Bf. betreffend die Richtigkeit der zu Grunde liegenden Abgabenbescheide gehen daher ins Leere. Darüber hinaus…
…Verfügung des Ablaufes der Aussetzung, sondern nur mehr die Festsetzung der Aussetzungszinsen schlechthin, da nach Ansicht der Bf. die Grundlagenbesscheide rechtswidrig seien. Einwendungen gegen die Höhe bzw. Berechnung der Zinsen brachte die Bf. nicht vor. Im Verfahren gegen die Festsetzung der Aussetzungszinsen kann Richtigkeit des…
…die Vorlage der Beschwerde an das Bundesfinanzgericht beantragt. Ergänzende Begründung dieses Vorlageantrages und Entgegenhaltung zu den Ausführungen des Finanzamtes in der Beschwerdevorentscheidung vom 30. März 2018: 1. Materielle Richtigkeit des Grundlagenbescheides im Vordergrund der Beurteilung: In der Beschwerdevorentscheidung argumentiert die belangte Behörde im Wesentlichen damit…
…oben zitierten Gesetzesbestimmung (RV 311 BlgNR 21. GP, 210 ff) entstehen Ansprüche auf Anspruchszinsen unabhängig von einem allfälligen Verschulden des Abgabepflichtigen oder der Abgabenbehörde. Zinsenbescheide setzen nicht die materielle Richtigkeit des Stammabgabenbescheides, wohl aber einen solchen Bescheid voraus. Diese Bescheide sind daher auch nicht mit…
…oben zitierten Gesetzesbestimmung (RV 311 BlgNR 21. GP, 210 ff.) entstehen Ansprüche auf Anspruchszinsen unabhängig von einem allfälligen Verschulden des Abgabepflichtigen oder der Abgabenbehörde. Zinsenbescheide setzen nicht die materielle Richtigkeit des Stammabgabenbescheides, wohl aber einen solchen Bescheid voraus. Diese Bescheide sind daher auch nicht mit…
…einen Vorlageantrag ein und führte ergänzend aus: […] Ergänzende Begründung dieses Vorlageantrages und Entgegenhaltung zu den Ausführungen des Finanzamtes in der Beschwerdevorentscheidung vom 30. März 2018: 1. Materielle Richtigkeit des Grundlagenbescheides im Vordergrund der Beurteilung: In der Beschwerdevorentscheidung argumentiert die belangte Behörde im Wesentlichen damit…
…unzutreffend sind. Demgemäß können Einwendungen gegen die Richtigkeit des Grundlagenbescheides - wie hier die unzutreffende Einordnung des Bf. als Mitunternehmer - im Verfahren gegen den abgeleiteten Bescheid (hier ESt 2009) keine Berücksichtigung finden, sondern sind im Verfahren gegen den/die Grundlagenbescheid/e vorzubringen. Der Umstand, dass der…
…mit dem Ziel einer Korrektur des abgeleiteten Bescheides aus dem Grunde seiner materiellen Unrichtigkeit unter anderen Gesichtspunkten vorzunehmen.“ RS 1 zu VwGH 19.12.2007, 2006/13/0115: „ § 295 Abs. 1 BAO soll gewährleisten, dass abgeleitete Bescheide dem aktuell vorliegenden Grundlagenbescheid (und der materiellen Rechtslage…
Zinsenbescheide setzen nicht die materielle Richtigkeit des Stammabgabenbescheides, wohl aber einen solchen Bescheid voraus. Diese Bescheide sind daher auch nicht mit der Begründung anfechtbar, dass die Bescheide ersatzlos aufzuheben seien oder dass über die bereits vorgeschriebenen Steuerbeträge hinaus weitere Beträge nicht vorzuschreiben wären bzw. die…
…Wie bereits dargelegt wurde, ist eine Anfechtung der Anspruchszinsenbescheide mit dieser Begründung nicht möglich, zumal Zinsenbescheide nicht die materielle Richtigkeit des Stammabgabenbescheides voraussetzen. Es war daher nicht rechtswidrig, dass die belangte Behörde die Beschwerde als unbegründet abgewiesen hat. Im Übrigen wurde oben bereits ausführlich dargelegt…
…im Bescheidspruch des Grundlagenbescheides ausgewiesenen Nachforderung gebunden. Zinsenbescheide setzen nicht die materielle, sondern nur die formelle Richtigkeit des Grundlagenbescheides voraus. Es sind daher Anspruchszinsenbescheide nicht mit der Begründung anfechtbar, dass der Grundlagenbescheid rechtswidrig wäre. Die Festsetzung von Anspruchszinsen ist an den rechtswirksam ergangenen Grundlagenbescheid gebunden…
…die Richtigkeit der jeweiligen Grundlagenbescheide (siehe oben). Nach § 205 BAO sind Differenzbeträge an Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, die sich aus Abgabenbescheiden unter Außerachtlassung von Anzahlungen (Abs. 3), nach Gegenüberstellung mit Vorauszahlungen oder mit der bisher festgesetzt gewesenen Abgabe ergeben, für den Zeitraum ab 1. Oktober des…
…Bescheidspruch des Grundlagenbescheides ausgewiesene Nachforderung gebunden seien. Zinsenbescheide setzten nicht die materielle, sondern nur die formelle Richtigkeit des Grundlagenbescheides voraus. Es seien daher Anspruchszinsenbescheide nicht mit der Begründung anfechtbar, dass der Grundlagenbescheid rechtswidrig ergangen wäre. Die Festsetzung von Anspruchszinsen sei daher an den Grundlagenbescheid gebunden…
…kein Grund, die Richtigkeit des Akteninhaltes anzuzweifeln. Das Bundesfinanzgericht sieht auch keinen Grund, die den Einkommensteuerbescheiden zugrundeliegenden Feststellungsbescheide als Nichtbescheide zu qualifizieren zumal dazu seitens des Bf. kein diesbezügliches Vorbringen erstattet wurde und die am 20.10. 2011 erlassenen Grundlagenbescheide keine offensichtlichen Mängel aufweisen, die…
…keine Unterbrechungshandlungen durchgeführt worden, weshalb die Verjährungsfrist für die Einkommensteuer 2004 mit Ende 2010 abgelaufen sei. Zudem verwies der Bf. auf die Nichtigkeit des Grundlagenbescheides vom 14.12.2009. Ein derartiger Nichtbescheid könne keine nach außen erkennbare Rechtswirksamkeit entfalten. Die Berufung bzw. Beschwerde gegen die…
…BAO). Die Adressierung des Feststellungsbescheides erfolgte ordnungsgemäß an den damaligen steuerlichen Vertreter/ Zustellbevollmächtigten. Es liegen daher keine Umstände vor, aus denen die Nichtigkeit des Grundlagenbescheides ersichtlich ist. Das als Beschwerde titulierte Schreiben vom 15.01.2018 gegen den Einkommensteuerbescheid vom 14.12.2017, das von…
…sondern nur eine "formelle Richtigkeit des Grundlagenbescheides" voraussetzen würden. Daher wären "Anspruchszinsenbescheide nicht mit der Begründung anfechtbar, dass der Grundlagenbescheid rechtswidrig wäre." Diese Begründung wäre nicht nachvollziehbar: Wenn ein Grundlagenbescheid wegen Rechtswidrigkeit aufgehoben wird und damit auch die im Zuge eines Wiederaufnahmeverfahrens festgesetzte Abgabennachforderung entfiele…
…die Richtigkeit der jeweiligen Grundlagenbescheide (siehe oben). Nach § 205 BAO sind Differenzbeträge an Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, die sich aus Abgabenbescheiden unter Außerachtlassung von Anzahlungen (Abs. 3), nach Gegenüberstellung mit Vorauszahlungen oder mit der bisher festgesetzt gewesenen Abgabe ergeben, für den Zeitraum ab 1. Oktober des…
…Wiederaufnahmegrund zu entkräften. Die Wiederaufnahme des Verfahrens erfolgte zu Recht. Hinsichtlich Anspruchszinsen: Bescheide über die Festsetzung von Anspruchszinsen sind an die Höhe der im Bescheidspruch des Grundlagenbescheides ausgewiesenen Nachforderung gebunden. Zinsenbescheide setzen nicht die materielle, sondern nur die formelle Richtigkeit des Grundlagenbescheides voraus. Es sind…
…deshalb abweisen müssen. Die Erhebung einer Beschwerde gegen den Einkommensteuerbescheid 2006 hätte folglich das Rechtsschutzdefizit nicht beseitigt. Das die Unsachlichkeit der Bestimmung implizierende Rechtsschutzdefizit ist sohin darin zu erblicken, dass der Steuerpflichtige im Vertrauen auf die Richtigkeit des von der Behörde erlassenen Bescheides disponiert, § 295…