…VwGG ist gegen dieses Erkenntnis eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof unzulässig. Entscheidungsgründe Mit dem angefochtenen Bescheid wurde die Beschwerdeführerin (Bf.) nach Abgabe einer unbedingten Erbserklärung als Erbin und Rechtsnachfolgerin von A verpflichtet, für die am 11.3.2016 erfolgte Inanspruchnahme des öffentlichen Rettungsdienstes gemäß §…
…Verhältnissen. Sollte dennoch ein Dienstverhältnis vorliegen, so könne ein solches nur zwischen den Notärzten und dem Land ***1*** zustande kommen, da das Land ***1*** laut ***1*** Rettungsdienstgesetz für die Einrichtung und Aufrechterhaltung des überregionalen Rettungs- und Krankentransportdienstes, der auch den Notarztrettungsdienst beinhalte, verpflichtet sei. Das…
…dahingehend geändert, dass mit der Z 26a eingefügt wurde, dass auch Entgelte für die Tätigkeit als Notarzt im landesgesetzlich geregelten Rettungsdienst nicht als Entgelt im Sinne der Absätze 1 und 2 gelten, sofern diese Tätigkeit weder den Hauptberuf noch die Hauptquelle der Einnahmen bildet. Weil…
…Magistrats der Stadt Wien, Magistratsabteilung 70, vom 10.03.2014, MA 123 betreffend Einsatzgebühr für die Inanspruchnahme des öffentlichen Rettungsdienstes nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung in Abwesenheit des Beschwerdeführers, jedoch in Anwesenheit der Schriftführerin AM, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als…
…09.2017, MA 70-TZ: 15/171008-01, 15/204362-01, 17/058413-01, betreffend Gebührenvorschreibung im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme des öffentlichen Rettungsdienstes zu Recht erkannt: I. Gem. § 50 VwGVG wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen und der angefochtene Bescheid bestätigt. II. Gegen dieses…
…hat durch den Richter in der Beschwerdesache der Bf, gegen den Bescheid des Magistrats der Stadt Wien, Magistratsabteilung 70, vom 31.12.2012, MA 70 TZ1209083701, betreffend Gebühr für die Inanspruchnahme des öffentlichen Rettungsdienstes gemäß §§ 28 und 29 WRKG, LGBl. für Wien Nr. 39/2004…
…30. März 2023 gegen den Bescheid des Magistrats der Stadt Wien, Magistratsabteilung 70, Fachbereich Gebühren vom 2. März 2023 betreffend Vorschreibung von Einsatzgebühren für die Inanspruchnahme des öffentlichen Rettungsdienstes am 24.10.2022, GZ MA70 - TZ2202 89502, zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß …
…Berufsrettung Wien, vom 08.03.2013, MA 70 - TZ: 12/066397-01 betreffend Gebührenvorschreibung im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme des öffentlichen Rettungsdienstes zu Recht erkannt: Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtsdrigkeit seines Inhaltes aufgehoben. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4…
…dass das Fahrzeug mit dem Kennzeichen Nr ein Dienst- und Einsatzfahrzeug des RD sei und nach § 20 Abs. 5 KFG als Fahrzeug des öffentlichen Rettungsdienstes, das mit Warnzeichen mit blauem Licht und Schallzeichen mit Aufeinanderfolge verschieden hoher Töne ausgestattet und zugelassen sei, und demnach gemäß …
…1 VwGG ist gegen dieses Erkenntnis eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nicht zulässig. Entscheidungsgründe Mit dem angefochtenen Bescheid wurde die Beschwerdeführerin (Bf.) verpflichtet, für die am 29. Oktober 2016 erfolgte Inanspruchnahme des öffentlichen Rettungsdienstes gemäß §§ 28 und 29 des Wiener Rettungs- und Krankentransportgesetzes- WRKG…
…der belangten Behörde vom 26. März 2020 wurde die Beschwerdeführerin verpflichtet, eine Gebühr von 694,00 € für die am 3. August 2019 für Frau ***Tochter*** erfolgte Inanspruchnahme des öffentlichen Rettungsdienstes gemäß §§ 28 und 29 des Wiener Rettungs- und Krankentransportgesetzes (WRKG), LGBl für Wien Nr…
…Behörde abgehaltenen mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO teilweise Folge gegeben. A***** S***** ist verpflichtet, für die am 8. 2. 2018 zur Casusnummer T180*****40 erfolgte Inanspruchnahme des öffentlichen Rettungsdienstes gemäß §§ 28, 29 Wiener Rettungs- und Krankentransportgesetz, WRKG, LGBl…
…Verfahrensgang: Dem Beschwerdeführer wurde mit Bescheid vom 4. Dezember 2017 die Einsatzgebühr der Wiener Rettung iHv 689 Euro für die am 3. August 2017 erfolgte Inanspruchnahme des öffentlichen Rettungsdienstes gemäß §§ 28 und 29 Wiener Rettungs- und Krankentransportgesetz (in der Folge: WRKG) iVm der dazu ergangenen…
… 279 BAO teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird dahingehend abgeändert, sodass der Beschwerdeführer verpflichtet ist, für die am 14.06.2024 erfolgte Inanspruchnahme des öffentlichen Rettungsdienstes der Stadt Wien gemäß §§ 28 und 29 Wiener Rettungs- und Krankentransportgesetz (WRKG) idgF in Verbindung mit der hierzu…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang 1. Bescheid 21.8.2025 Mit Bescheid vom 21.8.2025 setzte die belangte Behörde gegenüber der Beschwerdeführerin für die am 14.05.2025 erfolgte Inanspruchnahme des öffentlichen Rettungsdienstes gemäß §§ 28 u. 29…
…I. Verfahrensgang Dem Beschwerdeführer wurde mit Bescheid vom 8. April 2024 für die am 21. Jänner 2024 erfolgte Inanspruchnahme des öffentlichen Rettungsdienstes gemäß §§ 28 und 29 des Wiener Rettung und Krankentransportgesetzes (kurz: WRKG) und die hierzu ergangene Gebührenordnung die Einsatzgebühr iHv 790 Euro vorgeschrieben, da…
…Magistratsabteilung 70, Fachbereich Gebühren, vom 2. März 2023 betreffend die Vorschreibung einer Gebühr gemäß §§ 28 und 29 Wiener Rettungs- und Krankenbeförderungsgesetz für die Inanspruchnahme des öffentlichen Rettungsdienstes am 24. Oktober 2022, GZ MA X, im fortgesetzten Verfahren zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird gemäß §…
…Dem Beschwerdeführer wurde mit Bescheid vom 22. März 2023 für die am 8. Dezember 2022 erfolgte Inanspruchnahme des öffentlichen Rettungsdienstes eine Gebühr von 709,00 € vorgeschrieben. Dagegen richtete dieser die Beschwerde vom 24. April 2023 mit der Begründung, dass aufgrund des Fehlens einer Genehmigung…
…Verfahrensgang 1. Bescheid 22.10.2020 Mit Bescheid vom 22.10.2020 setzte die belangte Behörde dem Beschwerdeführer gegenüber eine Einsatzgebühr für die Inanspruchnahme des öffentlichen Rettungsdienstes der Stadt Wien (Ausfahrt eines Einsatzfahrzeuges am ***10***) in der Höhe von 694,00 Euro fest. 2. Beschwerde…
…***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 4. März 2022 gegen den Bescheid des Magistratsabteilung 70, Fachbereich Gebühren vom 2. Februar 2022 betreffend Einsatzgebühren für die Inanspruchnahme des öffentlichen Rettungsdienstes, MA 70 - TZ201050629, zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen…