IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin S.Z. in der Beschwerdesache W.S. gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg Stadt vom 17.07.2013 betreffend Einkommensteuer 2012 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach…
…dass eine Reisetätigkeit ("Dienstreise") vorliegt (vgl VwGH 11.1.2021, Ra 2019/15/0163; 3.2.2022, Ro 2020/15/0005). Liegt - wie im vorliegenden Fall aufgrund eines ständigen Einsatzortes des Dienstnehmers am Betriebsgelände eines Großkunden - eine Reisetätigkeit ("Dienstreise") nicht vor (vgl nochmals BFG 16…
…mehr als die Hälfte der Gesamtarbeitszeit im Außendienst verbracht werde. Aufgrund der vom Beschwerdeführer vorgelegten Unterlagen wäre aber lediglich eine Außendiensttätigkeit von 22,5 % (ca 36 Stunden je Monat Reisetätigkeit) ermittelt worden. Im Vorlageantrag beantragte der Beschwerdeführer wieder die Berücksichtigung des Vertreterpauschales. Er brachte vor…
…war jedoch nicht bloß die Anwesenheit beim Kunden vor Ort, sondern auch die damit verbundene Reisetätigkeit maßgeblich. Angesichts der nur geringen Differenz zwischen "Innen- und Außentagen" (nur 10 Tage) und der vielen ausgewiesenen Reisetage erschien ein zeitliches Überwiegen der Anwesenheit im Büro nicht nachvollziehbar. Hinzu…
…Pensionist und bezieht neben einer ASVG-Pension Folgeprovisionen aus seiner ehemaligen Versicherungsvertretertätigkeit. In seiner Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung für 2012 machte er Werbungskosten für Arbeitsmittel, Reisetätigkeit und sonstige Werbungskosten geltend. Im angefochtenen Bescheid fanden die genannten Werbungskosten keine Berücksichtigung, was damit begründet wurde, dass der Bf…
…unterhält (Lagerung und Manipulation von Waren, Reisetätigkeit von H***** Karl, Vertretung vor Behörden etc.) als auch für die ungarische Gesellschaft (welche ebenfalls Geschäftspartner von Ilse H***** ist) tätig ist. Nur - Entlohnung erhält H***** Kurt nur für die Tätigkeit für Ilse H*****! Warum der Sohn für…
…das 2013 ua die Anerkennung von "Reisekosten" iHv 2.829,20 €. Im nunmehr angefochtenen Einkommensteuerbescheid versagte die belangte Behörde den Abzug weiterer Werbungskosten für die Reisetätigkeit des Beschwerdeführers mit näherer Begründung. In der dagegen erhobenen Beschwerde legte der Beschwerdeführer unter Vorlage umfangreicher Fahrtaufzeichnungen dar…
…Zuge seiner Arbeitnehmerveranlagung ua die Anerkennung von "Reisekosten" iHv 2.884,20 €. Im angefochtenen Einkommensteuerbescheid versagte die belangte Behörde den Abzug weiterer Werbungskosten für die Reisetätigkeit des Beschwerdeführers mit näherer Begründung. In der dagegen erhobenen Berufung legte der Beschwerdeführer unter Vorlage umfangreicher Fahrtaufzeichnungen dar…
…Interesse aufgrund der früheren Tätigkeiten des Bf an der Teilnahme an den Veranstaltungen bestanden habe. Die Reisetätigkeit sei Ausfluss der aktuellen Organstellungen des Bf in den in der Auflistung der Reiseaufwendungen angeführten Organisationen. Da diese dem Bf entstandenen Reisekosten von diesen Organisationen nicht ersetzt würden…
…der Behörde nicht begründet worden. Ein Ausscheiden des Privatanteils von mehr als 20% sei bei dem Umfang der jährlichen Reisetätigkeit in Deutschland nicht gerechtfertigt. Die auf Grund des Aufwandes in ungewisser Zukunft zufließenden Pensionszahlungen seien zur Gänze in Österreich zu versteuern. Daher müssten die dem…
…seien bestimmte Dienstnehmer, die für den Firmensitz aufgenommen worden seien und sich zur Reisetätigkeit verpflichtet hätten, ständig in den Industriebetrieben der Auftraggeber zum Einsatz gelangt. Die ***X*** GmbH & Co KG sei aufgrund des Kollektivvertrages für das eisen- und metallverarbeitende Gewerbe - sohin einer lohngestaltenden Vorschrift iSd…
…Der Dienstnehmer anerkennt und bestätigt, dass er sehr oft und intensiv Reisetätigkeiten zur Erfüllung seines Aufgabengebiets unternehmen wird. 3.6. Dem Dienstnehmer ist es bei Gelegenheiten und mit vorheriger Zustimmung des Linien-Manager erlaubt vom Wohnsitz aus zu arbeiten (Heimarbeit vom Wohnsitz aus). … 5…
…Der Dienstnehmer anerkennt und bestätigt, dass er sehr oft und intensiv Reisetätigkeiten zur Erfüllung seines Aufgabengebiets unternehmen wird. 3.6. Dem Dienstnehmer ist es bei Gelegenheiten und mit vorheriger Zustimmung des Linien-Manager erlaubt vom Wohnsitz aus zu arbeiten (Heimarbeit vom Wohnsitz aus). … 5…
…Er habe daher zu Unrecht Kilometergelder als Werbungskosten geltend gemacht. Es würden daher nunmehr lediglich die in den Spesenberichten angeführten Aufwendungen für Nächtigungen sowie den Verpflegungsmehraufwand im Rahmen seiner Reisetätigkeit sowie Aufwendungen für Geschäftsessen, Taxifahrten und den öffentlichen Verkehr sowie Telefonkosten (sowie die Anschaffungskosten für…
…seine Aufgabe, neue Kunden zu akquirieren, ebenfalls ortsungebunden, was auch durch seine Reisetätigkeit belegt sei. Aus der Reisekostenabrechnungen könne festgestellt werden, dass bei keinen Reisen ein weiterer Mittelpunkt der Tätigkeiten gegeben sei und demnach der geforderte Tatbestand des § 26 (4) EStG vollends erfüllt sei. Es…
…angeführt. Weiters werde laut Vertrag auch ein KFZ zur Verfügung gestellt, was wiederum dafür spräche, dass eine Reisetätigkeit in entsprechendem Ausmaß notwendig sei. In der Vereinbarung mit der Firma ***XF*** GmbH werde schriftlich festgehalten, dass der Bf über längere Zeit hinweg in deren Firmenräumen arbeite…
…Beschwerdeführer auf, seinen Arbeitsvertrag vorzulegen und samt Bestätigung des Arbeitgebers bekannt zu geben, ob er steuerfreie Ersätze (für seine Reisetätigkeit) erhalten habe. Als Antwort legte der Beschwerdeführer am 24. April 2020 seinen Jahreslohnzettel vor. Daraufhin forderte das Finanzamt mit Schreiben datiert vom 4. Mai 2020…
…die unternehmerische Tätigkeit des Ehepartners der Bf als Handelsagent keinen Unzumutbarkeitsgrund für die Verlegung des Familienwohnsitzes nach Ort1 darstelle. Bei der Tätigkeit als Handelsvermittler bestehe keine Bindung zur Meldeadresse des Gewerbes und die Tätigkeit sei ohnehin mit viel Reisetätigkeit verbunden. Das Finanzamt gibt weiters an…
…Sicht der Abgabenbehörde liegt keine doppelte Haushaltsführung vor, da die Notwendigkeit der Begründung eines Wohnsitzes nicht vorliegt. Fallweise Tätigkeiten am Firmensitz begründen für einen Dienstnehmer mit überwiegender Reisetätigkeit noch keinen Beschäftigungsort. Bei den Fahrten nach ***1*** bzw. in die östlichen Regionen Österreichs handelt es sich…
…Außendienst und im direkten Kontakt mit den Kunden der Firma erbracht worden sei. Angesichts der Art der ausgeübten Tätigkeit als Vertriebsbeauftragter im Außendienst und der aufgrund der Reisetätigkeit zeitmäßig geringen Benützung des Arbeitszimmers, könne dieses nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht als Mittelpunkt der…